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    Widerruf oder Widerspruch  8273  0 Kommentare Wann greift die Rechtsschutzversicherung bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung?

    Mit dem Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung können Versicherte sich auf elegante und sehr lukrative Art und Weise von einer Lebensversicherung lösen. Im Regelfall ist dies wesentlich günstiger als die Police zu kündigen oder zu verkaufen. Wie Sie bei diesem sogenannten Widerrufsjoker vorgehen, erfahren Sie hier.

    Auch wenn die Versicherung bereits in der Vergangenheit gekündigt wurde, kann über einen nachträglichen Widerspruch und die daraus folgende Rückabwicklung eine stattliche Nachzahlung erzielt werden. Voraussetzung dafür ist eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, die sich in der Mehrzahl aller Versicherungsverträge, die seit 1991 abgeschlossen wurden, findet.

    Auch wenn eine solche Rückabwicklung verlockend ist, so ist der Widerrufsjoker in der Praxis doch kein Selbstläufer. So gut wie immer braucht der Versicherte fachmännische Unterstützung bei der Umsetzung der Rückabwicklung. In der Regel benötigt man dabei einen erfahrenen Rechtsanwalt sowie einen spezialisierten Gutachter, der den Rückabwicklungswert der Police berechnen kann. Zudem verschließen sich viele Versicherungen einer außergerichtlichen Einigung, so dass eine Klage nötig wird, um den Widerspruch der Lebensversicherung durchzusetzen. All das verursacht Kosten für den Versicherten. Auch wenn letztlich bei einem erfolgreichen Richterspruch die Versicherung für die Kosten aufkommen muss, so bedeutet dies doch ein Kostenrisiko, das man berücksichtigen sollte.

    Deshalb ist es gut, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Diese kommt für die Kosten auf, so dass Sie letztlich nur die Selbstbeteiligung (zumeist zwischen 100 und 300 Euro) selbst übernehmen müssen. Voraussetzung ist eine Absicherung im Bereich Vertragsrecht – diese ist zumeist in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten. Doch was ist, wenn bislang keine Rechtsschutzversicherung besteht? Auch dann gibt es eine Möglichkeit, dem Kostenrisiko aus dem Weg zu gehen.

    Denn der Widerspruch oder Widerruf einer Lebensversicherung ist einer der seltenen Fälle, in dem Sie noch unmittelbar vor dem Widerruf eine Rechtsschutzversicherung abschließen können und diese dann die Kosten tragen muss. Entscheidend ist nämlich, dass die Rechtsschutzversicherung zu dem Zeitpunkt besteht, zu dem der Schadensfall eintritt. In unserem Fall ist der Schadensfall so definiert: Es ist nicht der Abschluss der Lebensversicherung, sondern die Weigerung der Versicherungsgesellschaft, Ihren berechtigten Widerspruch zu akzeptieren. Somit können Sie selbst steuern, wann dieser Schadensfall eintritt.

    Für alle cleveren Versicherten, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung rückabwickeln wollen, bietet sich daher folgende Vorgehensweise an:

     

    1. Lassen Sie ihren Versicherungsvertrag kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/lebensversicherung) prüfen. Sie erfahren dabei, ob die Widerspruchsinformationen der Versicherung fehlerhaft sind – und ob eine Rückabwicklung für Sie tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist.

     

    1. Sind die Voraussetzungen gegeben, dann schließen Sie eine private Rechtsschutzversicherung ab, falls Sie noch keine besitzen. Allerdings müssen Sie genau hinsehen. Denn einige Versicherungen haben dieser Vorgehensweise einen Riegel vorgeschoben, indem sie die Rechtsschutzbedingungen geändert haben. Bei folgenden Gesellschaften ist diese Vorgehensweise derzeit (Stand: 1. November 2016) noch möglich: ÖRAG und Bavaria Direkt (3 Monate Wartezeit), NRV (2 Monate Wartezeit), Debeka und Medien-Versicherung (jeweils 3 Monate Wartezeit). Überprüfen Sie bitte vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, dass die Versicherungsbedingungen nicht kurzfristig geändert wurden.

     

    1. Nach dem Ende der Wartezeit schreiben Sie Ihre Lebensversicherung an und widerrufen ihre Renten- oder Lebensversicherung. Sie können dazu das Musterschreiben der IG Widerruf benutzen. Setzen Sie der Versicherung dabei auf jeden Fall eine Frist.

     

    1. In aller Regel wird die Versicherung diesen Widerspruch zurückweisen und als unbegründet darstellen. Das sollte Sie nicht verunsichern. Diese Ablehnung ist nämlich der relevante Schadensfall, der bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen muss. Sie können jetzt sämtliche Unterlagen der Interessengemeinschaft Widerruf übergeben. Anwalt und Gutachter werden die Rückabwicklung angehen, ohne dass Ihnen ein Kostenrisiko entsteht.

     

    Auf diese Art und Weise können Sie ohne Kostenrisiko von der Rückabwicklung einer Renten- oder Lebensversicherung profitieren. Machen Sie den ersten Schritt, indem Sie ihre Lebensversicherung kostenlos durch die Fachleute der IG Widerruf (www.widerruf.info/lebensversicherung) prüfen lassen. Damit wissen Sie, ob es möglich ist, Ihre Police anzugreifen und eine lukrative Rückabwicklung mit Hilfe des Widerrufsjoker zu erreichen. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerruf oder Widerspruch Wann greift die Rechtsschutzversicherung bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung? Mit dem Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung können Versicherte sich auf elegante und sehr lukrative Art und Weise von einer Lebensversicherung lösen. Im Regelfall ist dies wesentlich günstiger als die Police zu kündigen oder zu verkaufen. Wie Sie bei diesem sogenannten Widerrufsjoker vorgehen, erfahren Sie hier.

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