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    Bundesverfassungsgericht  1290  0 Kommentare Energiekonzernen steht 'angemessene' Entschädigung für Atomausstieg zu

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon , RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

    "Der an sich zulässigen gesetzlichen Eigentumsausgestaltung fehlt hier die verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung", sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung.

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    Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Konzernen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. Die Aktien von Eon und RWE standen nach der Entscheidung 6 beziehungsweise 4 Prozent im Plus und lagen damit an der Spitze des Dax.

    REAKTORUNGLÜCK IN JAPAN ALS WENDEPUNKT

    Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach dem Reaktorunglück in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.

    Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.

    Offen ist, ob die Unternehmen ihre grundsätzlich eingeräumten Ansprüche nun wirklich durchsetzen werden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der gewaltigen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten. Damit der Staat den Kraftwerksbetreibern die Haftungsrisiken für die Endlagerung abnimmt, sollen diese eigentlich alle Klagen fallenlassen./cko/sem/DP/das





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