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    Fahrlässigkeit im Amt?  1199  0 Kommentare IWF-Chefin Lagarde wehrt sich vor Gericht gegen Vorwürfe

    PARIS (dpa-AFX) - IWF-Chefin Christine Lagarde hat vor Gericht ihre Rolle in der Affäre um eine mögliche Veruntreuung von Staatsmillionen in Frankreich verteidigt. "Ich möchte Ihnen endlich beweisen, dass ich in keiner Weise der Nachlässigkeit schuldig bin", sagte Lagarde am Montag vor dem Pariser Gerichtshof der Republik.

    Der 60-Jährigen wird Fahrlässigkeit im Amt vorgeworfen, damit soll sie in ihrer Zeit als Finanzministerin in Paris die Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht haben. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu ein Jahr Haft und 15 000 Euro Strafe. Sie würde auch die Frage aufwerfen, ob sie an der Spitze des Internationalen Währungsfonds (IWF) bleiben kann.

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    Lagarde hatte 2007 grünes Licht für ein Schiedsverfahren gegeben, das dem Geschäftsmann Bernard Tapie mehr als 400 Millionen Euro zusprach. Inzwischen ermittelt die Justiz wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Beteiligte, es soll Verbindungen zwischen Tapie und einem der Schiedsmänner gegeben haben.

    Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der in den 1990er Jahren begann: Der Geschäftsmann Tapie hatte sich beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais geprellt gesehen. Er und die Verwalter seiner insolventen Unternehmensgruppe zogen vor Gericht, schließlich verständigte man sich auf das Schiedsverfahren. Die hohe Entschädigung sorgte für viel Kritik und wurde inzwischen von Gerichten aufgehoben.

    Lagarde hatte dem Schiedsverfahren zugestimmt und später auch auf einen Einspruch verzichtet, nach Ansicht der Anklage vorschnell und ohne sich ausreichend mit der Materie auseinandergesetzt zu haben. Sie selbst hat die Vorwürfe stehts zurückgewiesen. Sie habe Tapie nicht bevorzugt, beteuerte Lagarde in einem am Sontagabend ausgestrahlten Interview des Senders France 2. Sie habe versucht, so gut wie möglich ihre Arbeit zu machen - "in den Grenzen dessen, was ich wusste".

    Lagardes Anwalt Patrick Maisonneuve beantragte, den Prozess auszusetzen. Er argumentierte, dass erst die laufenden Verfahren gegen Tapie und andere Beteiligte abgewartet werden sollten. Vorher sei nicht klar, ob tatsächlich öffentliche Mittel veruntreut wurden. Das Gericht entschied, diese Frage später zu beurteilen, und vernahm anschließend Lagarde.

    Nach Angaben aus IWF-Kreisen gibt es keine Vorschrift, nach der Lagarde im Fall einer Verurteilung zwingend ihr Amt aufgeben müsste. Ihre Glaubwürdigkeit wäre aber erschüttert. "Im unwahrscheinlichen Fall eines Schuldspruchs müsste der Exekutivrat entscheiden, was zu tun ist", hieß es in Washington.

    Für den Prozess sind sieben Tage bis zum 20. Dezember angesetzt. Der Gerichtshof der Republik ist ein Spezialgericht, das nur für Rechtsverstöße von Ministern im Rahmen ihre Amtes zuständig ist. Es besteht aus drei Berufsrichter und zwölf Parlamentarier.

    Lagarde war 2007 vom damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy zur Wirtschafts- und Finanzministerin ernannt worden. 2011 wechselte sie nach dem Rücktritt ihres Landsmanns Dominique Strauss-Kahn als IWF-Chef nach Washington./sku/DP/stb




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