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     8369  0 Kommentare Rückabwicklung einer Lebensversicherung durch Widerspruch: Angebot zur Kündigung auf keinen Fall annehmen!

    Die Lage der Lebensversicherung wird immer verzweifelter. Kunden ärgern sich über Minirenditen – Versicherungen sorgen sich darüber, wie sie die Garantiezinsen aufbringen sollen. Erste Versicherungen flehen: Kündigen Sie Ihre Police. Das sollten Versicherte auf keinen Fall tun – denn es gibt eine wesentlich bessere Alternative.

    Einem Bericht der Tageszeitung WELT zufolge, schreibt die Gothaer Versicherung derzeit ihre Kunden an und bittet sie, ihre Lebensversicherung zu kündigen. Dieses äußerst ungewöhnliche Angebot hat einen dramatischen Hintergrund. Denn aufgrund der stark gesunkenen Zinsen geraten immer mehr Versicherungen in Probleme: Die vor etlichen Jahren zugesicherten Mindestverzinsungen von teilweise drei bis vier Prozent sind heute nicht mehr zu erwirtschaften. Dennoch müssen die Versicherungen diese zumindest auf alte Policen noch bezahlen – zumindest auf jenen Teil der Police, der in die Kapitalanlagen fließt, also nicht für Vertrieb, Verwaltung und Risikoschutz draufgeht.

    Deswegen erhalten das Schreiben der Gothaer auch vorwiegend Kunde mit älteren Verträgen, bei denen die Garantieverzinsung noch stattlich ist. Diese Verträge aus den Büchern zu bekommen, wäre eine große Erleichterung für die Versicherungsgesellschaften. Doch aus Sicht des Kunden wäre es ein großer Fehler, dieses Angebot zur Kündigung anzunehmen.

    Wer nämlich mit der bisherigen Entwicklung der Lebensversicherung einigermaßen zufrieden ist und das Geld nicht benötigt, der wird sich schwertun, nach der Kündigung eine Anlageform mit ähnlicher Verzinsung zu finden. Er sollte die Versicherung also behalten.

    Wer aber mit der Lebensversicherung unzufrieden ist oder das Geld aus der Police benötigt, für den gibt es eine wesentlich bessere Alternative als die Kündigung. Er sollte prüfen, ob er durch den Widerruf der Lebensversicherung eine Rückabwicklung erzielen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Widerspruchsinformationen der Police fehlerhaft sind oder der Kunde beim Abschluss unvollständige Verbraucherinformationen erhalten hat. Nach Erfahrung der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) erfüllen mehr als die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1991 bis 2007 diese Voraussetzung. Auch geförderte Verträge wie Riester-Rente und Rürup-Rente sind betroffen.

    Der Unterschied zwischen der Kündigung und der Rückabwicklung einer Police ist folgender: Bei der Kündigung verbleiben sämtliche Kosten, die mit der Versicherung zusammenhängen, bei der Versicherung. Häufig führt das dazu, dass der Versicherte sogar weniger ausbezahlt bekommt, als er einbezahlt hat – ein klares Verlustgeschäft.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Rückabwicklung einer Lebensversicherung durch Widerspruch: Angebot zur Kündigung auf keinen Fall annehmen! Die Lage der Lebensversicherung wird immer verzweifelter. Kunden ärgern sich über Minirenditen – Versicherungen sorgen sich darüber, wie sie die Garantiezinsen aufbringen sollen. Erste Versicherungen flehen: Kündigen Sie Ihre Police. Das sollten Versicherte auf keinen Fall tun – denn es gibt eine wesentlich bessere Alternative.

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