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     1254  0 Kommentare VW Schadensersatz Klage: Musterkläger wird ausgewählt

    Noch in dieser Woche soll nach unseren Informationen der Musterkläger für die Schadenersatzklage von Anleger ausgewählt werden. Dann fällt der Startschuß für eines der größten Verfahren dieser Art. Neueste Informationen zeigen, dass die Aussichten für Anleger sehr gut sind. Hier erfahren Sie, wie Privatanleger sich verhalten sollten und wie sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) ohne Kostenrisiko klagen können.

    Rund 1500 Schadensersatzklagen mit einem Volumen von insgesamt 8,8 Milliarden Euro liegen bislang beim Landgericht Braunschweig vor, berichtet die FAZ. Stimmen diese Zahlen, dann würde ein einzelner Kläger durchschnittlich fast 6 Millionen Euro Schadensersatz fordern. Das zeigt bereits, dass hier nicht nur Privatanleger vertreten sind, sondern auch Anlageprofis, die große Fonds und Kapitalsammelstellen vertreten.

     

    Bekannt ist beispielsweise, dass so gut wie alle großen Fondsgesellschaften unter den Klägern sind. Dazu kommen beispielsweise amerikanische Pensionsfonds, der norwegische Staatsfonds sowie die Pensionskassen der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

     

    Aus diesen Klagen wird nun ein sogenannter Musterkläger ausgewählt. Er muss idealerweise über einen längeren Zeitraum mehrfach VW-Papiere gekauft und verkauft haben, sodass man an seinem Beispiel durchexerzieren kann, ob und unter welchen Voraussetzungen Anleger Anrecht auf Schadensersatz haben. Ganz entscheidend wird dabei sein, zu welchem Zeitpunkt die Aktien gekauft und verkauft wurden.

     

    Wichtigste Voraussetzung, um Schadensersatz zugesprochen zu bekommen, ist, dass der Anleger die Papiere zu diesem Zeitpunkt im Depot hatte, an dem Volkswagen die Abgasmanipulationen (und die entsprechenden Ermittlungen der US-Behörden) offiziell zugegeben hat. Das war das Wochenende nach dem 18. September 2015.

     

    Die Kläger argumentieren, dass die VW Unternehmensführung schon lange vor diesem Termin um die Abgasmanipulationen wusste und deren große negative Auswirkungen auf das Unternehmen einschätzen konnte. Demzufolge hätte der Vorstand den Finanzmarkt wesentlich früher darüber informieren müssen. Jüngsten Berichten zufolge weist auch der von VW bei der US Kanzlei Jones Day in Auftrag gegebene Untersuchungsbericht in dieser Richtung. Bewahrheitet sich das, so dürften Anleger mit großer Wahrscheinlichkeit Schadensersatz für ihre Kursverluste zugesprochen bekommen.

     

    Ihre Chancen sind dabei umso besser, je kürzer vor dem 18. September 2015 sie Ihre Aktien gekauft haben. Beste Chancen haben Anleger nach Ansicht der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), wenn sie die Aktie nach dem 1. Juni 2014 erworben haben und nicht vor September 2015 verkauft haben. Für diese Konstellation bietet die IG Widerruf erstmals bei einer großen Anleger-Schadensersatzklage in Deutschland eine Prozessfinanzierung an, die Aktionäre vom Kostenrisiko einer Klage befreit.

     

    Der Anleger muss dabei für die Kosten einer Klage nicht in Vorleistung gehen, sondern bezahlt lediglich im Erfolgsfall ein prozentuales Erfolgshonorar (35 Prozent) des Schadensersatzes, der ihm zugesprochen wird. Informationen dazu gibt es unter www.widerruf.info/vw.

     

    Wer etwas risikofreudiger ist, kann sich entweder dem Musterverfahren anschließen, sobald der Musterkläger benannt wurde - oder er kann eigenständig klagen. Die letztgenannte Variante ist am teuersten, dafür hat sie den Vorteil, dass der Anleger das Geld zurückbekommt, wenn der Fall gewonnen wird. Die reine Anmeldung zum Musterverfahren ist vergleichsweise günstig - dafür wird die Gebühr auch im Erfolgsfall nicht zurückgezahlt.

     

    Insgesamt gibt es also drei Varianten, mit denen Anleger ihren Schadensersatz mit Volkswagen-Aktien geltend machen können. Die Interessengemeinschaft Widerruf ermöglicht es VW-Aktionären, unter www.widerruf.info/vw eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von erfahrenen Anwälten zu erhalten. Dabei erfahren Anleger, wie in ihrem Fall die Chancen auf Schadensersatz stehen, welche Optionen offenstehen und welche Kosten sich jeweils ergeben würden. Geprüft wird beispielsweise auch, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Schadensersatz Klage: Musterkläger wird ausgewählt Noch in dieser Woche soll nach unseren Informationen der Musterkläger für die Schadenersatzklage von Anleger ausgewählt werden. Dann fällt der Startschuß für eines der größten Verfahren dieser Art. Neueste Informationen zeigen, dass die Aussichten für Anleger sehr gut sind. Hier erfahren Sie, wie Privatanleger sich verhalten sollten und wie sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) ohne Kostenrisiko klagen können.

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