DGAP-Adhoc
Deutsche Wohnen AG kündigt (i) Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen, (ii) Aufforderung an Investoren, ausstehende Wandelschuldverschreibungen der Deutsche Wohnen AG zum Kauf anzubieten und (iii) Barkapitalerhöhung an
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Deutsche Wohnen AG kündigt (i) Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen, |
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den oder in
die USA, Kanada, Australien, Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine
solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.
Frankfurt am Main/Berlin, 21. Februar 2017. Die Deutsche Wohnen AG
("Deutsche Wohnen" oder die "Gesellschaft") beschließt die gleichzeitige
Durchführung einer Platzierung von Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von EUR 800 Millionen mit einer Laufzeit bis Juli 2024
("Neue Wandelschuldverschreibungen"), eine Aufforderung an Investoren,
ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeitsdatum November 2020
der Deutsche Wohnen AG der Gesellschaft zum Kauf anzubieten ("Angebot zum
Rückerwerb der Wandelschuldverschreibungen"), sowie einer Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen mit angestrebtem Bruttoemissionserlös in Höhe von rund
EUR 500 Million ("Kapitalerhöhung"). Die Aktien der Kapitalerhöhung und die
den Neuen Wandelschuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien umfassen
zusammen knapp 10 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft.
Neue Wandelschuldverschreibungen
Der Vorstand der Deutsche Wohnen AG hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, Neue Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von EUR 800 Millionen mit einer Endfälligkeit im Juli 2024
auszugeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind in neue oder
existierende, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen AG
wandelbar oder in bar rückzahlbar. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist