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    DGAP-Adhoc  248  0 Kommentare Deutsche Wohnen AG kündigt (i) Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen, (ii) Aufforderung an Investoren, ausstehende Wandelschuldverschreibungen der Deutsche Wohnen AG zum Kauf anzubieten und (iii) Barkapitalerhöhung an - Seite 3


    nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der
    Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von
    Regulation S des US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen
    Fassung), oder Personen welche für oder zugunsten von solchen Personen
    handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher das
    Angebot zum Rückerwerb der Wandelschuldverschreibungen oder eine
    Beteiligung darin nicht rechtmäßig wäre.

    Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Deutsche Wohnen entscheiden, ob,
    in welchem Umfang und zu welchem Preis sie Wandelschuldverschreibungen 2020
    erwerben wird. Die Deutsche Wohnen ist nicht verpflichtet, die
    Wandelschuldverschreibungen 2020 in diesem Verfahren zu kaufen.

    Kapitalerhöhung

    Der Vorstand der Deutsche Wohnen hat zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats
    eine Kapitalerhöhung, welche einem Betrag von rund EUR 500 Millionen bzw. 5
    % des eingetragenen Grundkapitals entspricht, gegen Bareinlagen und unter
    Ausschluss der Bezugsrechte der derzeitigen Aktionäre beschlossen. Der
    Platzierungspreis je neuer Aktie wird nach Abschluss eines beschleunigten
    Platzierungsverfahrens bestimmt. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2016
    an voll dividendenberechtigt.

    Die Platzierung erfolgt mit sofortiger Wirkung und die neuen Aktien sollen
    institutionellen Investoren in und außerhalb Deutschlands zum Erwerb
    angeboten werden.

    Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und
    voraussichtlich am 27. Februar 2017 in die bestehende Notierung im
    Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
    (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

    Mittelverwendung

    Der Erlös der Kapitalerhöhung soll zum überwiegenden Teil für die
    Finanzierung des Angebots zum Rückerwerb der Wandelschuldverschreibungen
    2020 verwendet werden. Der verbleibende Erlös aus der Kapitalerhöhung und
    der Erlös der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird primär zur
    Finanzierung der zukünftigen Akquisitionspipeline, des bereits im dritten
    Quartal 2016 angekündigten Erwerbs des Pegasus Pflegeheim-Portfolios sowie
    der getätigten Erwerbe weiterer kleinerer Portfolios verwendet.

    Die Akquisitionspipeline und die Chance auf die Durchführung weiterer

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