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InterCard AG Informationssysteme: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
DGAP-Ad-hoc: InterCard AG Informationssysteme / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
InterCard AG Informationssysteme: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital |
Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat auf der Grundlage des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juni 2015 und mit
Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten
Kapitals 2015 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist bereits bei
ausgewählten Investoren platziert.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.517.000,00 um EUR
83.000,00 auf EUR 1.600.000,00 durch Ausgabe von 83.000 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von
EUR 5,85 je Aktie erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar
2017 gewinnanteilsberechtigt.
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft einen BruttoEmissionserl
ös von EUR 485.550,00 erzielen. Die Mittel sollen vorrangig zur
Wachstumsfinanzierung und zur Finanzierung kleinerer Akquisitionen
verwendet werden.
IR-Kontakt:
Stefan Thoma
InterCard AG Informationssysteme
Marienstraße 10
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 (0)7720-9945-0
investor.relations@intercard.org
Über die InterCard AG Informationssysteme:
Die InterCard Gruppe bietet Bezahl- und Abrechnungssysteme für geschlossene
Nutzergruppen sowie Systeme für die Identifikation von Personen, für die
Gebäudesicherheit, Zutrittskontrolle und Zeiterfassung.
Die Nutzer unserer Systeme identifizieren sich mit ihrer Chipkarte, dem