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    WDH/ROUNDUP  506  0 Kommentare Schärfere Waffen im Kampf gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen

    (Dritter Satz im ersten Absatz sprachlich angepasst)

    BERLIN (dpa-AFX) - Der Staat kann härter gegen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen vorgehen. Der Bundestag billigte am Donnerstag ein Gesetzespaket, das unter anderem strengere Meldepflichten für Steuerzahler und Banken sowie höhere Strafen vorsieht. Geplant sind erweiterte Auskunftspflichten und für den Fiskus zusätzliche Ermittlungsbefugnisse. Auslöser waren die "Panama Papers" mit Enthüllungen über dubiose Geschäfte mit Briefkastenfirmen.

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte vor der Verabschiedung, der Kampf gegen Steuerhinterziehung und exzessive Steuervermeidung werde ein immerwährender Kampf bleiben. Der könne erfolgreich nur gemeinsam auf europäischer und internationaler Ebene geführt werden. "Das ist ein ungeheuer mühsamer Kampf", sagte Schäuble. Er warnte zugleich auch mit Blick auf den Wahlkampf davor, falsche Erwartungen zu wecken. Dies sei der Nährboden für Demagogen. Es seien bereits beachtliche Fortschritte erzielt worden.

    Schon bisher müssen Beteiligungen an Firmen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen den Finanzbehörden gemeldet werden. Diese Meldepflicht wird erweitert auf Briefkastenfirmen. Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Eingeführt wird zudem eine Anzeigepflicht beim Finanzamt für Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen für Kunden vermitteln.

    Finanzinstitute sollen Geschäftsbeziehungen "inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften" mitteilen. Bei einem Verstoß sollen Finanzinstitute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften. Zugleich wird diese mangelnde Mitwirkung mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet.

    Die Kontenabfrage wird ausgebaut. Das steuerliche Bankgeheimnis wird abgeschafft, der in der Abgabenordnung geregelte besondere Schutz von Bankkunden wird aufgehoben werden. Der Fiskus kann künftig auch ohne Anfangsverdacht ermitteln. Steuerbetrug über Offshore-Firmen soll als "besonders schwere Steuerhinterziehung" eingestuft werden, so dass strafrechtliche Ermittlungen zehn Jahre lang möglich wären.

    Der Abschluss von Verbraucherkrediten ist weiter ohne die steuerliche Identifikationsnummer möglich, wenn der Kreditrahmen 12 000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Verbraucherkrediten kann die ID-Nummer nach Angaben aus der Union bis zu drei Monate nach Begründung der Geschäftsbeziehung nachgeliefert werden.

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    Die im Gesetzentwurf ursprünglich bestehende Verpflichtung der Kreditinstitute, bei Eröffnung eines Kontos auch das steuerliche Identifikationsmerkmal (ID-Nummer) des Kontoinhabers zu erheben, wird "auf relevante Fälle" beschränkt./sl/DP/tos





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