checkAd

    Schiffsfonds pleite – so reagieren Anleger richtig

    Es lockte der ewige Anlegertraum von riesigen Renditen: Versprochen wurden Steuerersparnisse, Prozente im zweistelligen Bereich. Es lockte auch der Wirtschaftsboom in Asien und insbesondere China, der wachsende weltweite Handel von Gütern und die dafür benötigten immensen Transportkapazitäten auf See.

    Die Rede ist von Schiffsfonds, eine Anlageklasse, die lange Zeit vor allem Insidern und erfahrenen, gut betuchten Geldanlegern vorbehalten war. Irgendwann zu Beginn des neuen Jahrhunderts wurden geschlossene Fonds, mit denen Schiffe finanziert wurden, zur Massenware. Zehntausende private Anleger stiegen in die Fonds ein, Milliarden flossen in den Sektor, angezogen von den Renditeversprechen. Und Fondsvermittler vermittelten gerne, denn die in Aussicht gestellten Provisionen waren enorm hoch.

    Dann kam das Jahr 2008 und die Krise am US-Kreditmarkt mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers. Die Schockwellen aus den USA wirken auch heute noch nach, sie spielen zum Beispiel eine wesentliche Rolle bei der europäischen Staatsfinanzenkrise. Darüber hinaus hat der Kreditmarktschock aber auch die Weltwirtschaft abstürzen lassen. China wächst längst nicht mehr so rasant wie viele noch 2007 gehofft haben.


    Die Talfahrt der Frachtraten


    Auf die Schifffahrt hatte die weltweite Flaute der Wirtschaft verheerende Auswirkungen. Der Baltic Dry Index, der die weltweiten Preise für das Verschiffen von wichtigen Frachtgütern abbilden soll, ging auf Talfahrt. Nach einer Erholung kam es 2009/2010 erneut zu einer Trendumkehr nach unten, die Frachtraten fielen wieder ins Bodenlose. Erst in den Jahren 2012 und 2013 konnte sich der Index zunächst stabilisieren und anschließend wieder zulegen.

    Für viele Schiffe, die über geschlossene Fonds finanziert wurden, kam das längst zu spät. Auf breiter Front für die Schiffseigner auskömmlich sind die Preise trotz des Anstiegs zudem noch längst nicht. Viele Schiffe sind nicht in der Lage, neben den laufenden operativen Kosten zusätzlich die benötigten Einnahmen für Zinsen und Tilgung der Kredite zu erwirtschaften, geschweige denn Gewinnbeteiligungen für ihre Eigentümer. Die Auswirkungen sind drastisch, eine Insolvenzwelle rollt seit langem, auch weil Kreditgeber mehr und mehr unwillig sind, Kredite und Zinsen zu stunden oder bei der Sanierung mit neuen Geldern zu helfen.

    Längst haben es die Probleme in die Schlagzeilen der großen Presse geschafft, in Form der Commerzbank. Das DAX-notierte Kreditinstitut ist einer der großen heimischen Kreditfinanziers der Schifffahrtsbranche und schleppt seit Jahren milliardenschwere Risiken aus dem Engagement mit sich herum. Den Aktienkurs des Unternehmens hat dies lange Zeit immens belastet. Mittlerweile entspannt sich bei der Commerzbank die Lage wieder, die Probleme scheint man langsam in den Griff zu bekommen. Die Börse feierte zum Beispiel im Dezember den Verkauf eines Kreditportfolios, das 14 Chemikalientanker umfasst, an den Finanzinvestor Oaktree.


    Der Höhepunkt der Insolvenzwelle scheint noch nicht erreicht


    Die Insolvenzwelle betrifft vor allem die deutschen Anleger, denn sie haben viele Milliarden Euro in die Beteiligungen investiert. Man geht davon aus, dass rund ein Drittel der Containerschiffe, die weltweit unterwegs sind, mit Hilfe von Anlegern aus Deutschland finanziert wurden. Tatsächlich ist der deutsche Markt also einer der großen „Hotspots“ für die Finanzierung von Containerschiffen der verschiedensten Größenklassen. Entsprechend viele Milliarden gingen hierzulande bereits verloren. Insolvent sein sollen nach einer Mitte November 2013 veröffentlichten Studie von Deutsche Fondsresearch 212 Schiffe, mittlerweile sind es weit mehr. Fondsexperte Wolfhart Fabarius nannte im Manager Magazin schon Ende November die Zahl von 300 pleite gegangenen Schiffen und Verluste für Anleger im Volumen von mehr als 4 Milliarden Euro.

    Entspannung ist nicht in Sicht: Für Investoren, deren Geld in den geschlossenen Schiffsfonds gebunden ist, ist die Leidenszeit noch längst nicht vorbei. Zu groß sind weiter die Überkapazitäten, zudem viele Containerschiffe noch im Bau sind. Von Seiten der Konjunktur sind keine großen Impulse für die Schifffahrt zu erwarten. Trotz der im Durchschnitt gestiegenen Frachtraten erwarten die Marktexperten von Deutsche Fondsresearch, dass sich der Markt erst 2016 deutlich erholen wird. Das wird für viele Schiffe zu spät sein, eine ganze Reihe von weiteren Insolvenzen dürfte also auf der Agenda stehen.

    Für Anleger sind dies schlechte Nachrichten, auch wenn „ihr“ Schiff noch nicht von der Pleitewelle erfasst wurde. Die Krise der Branche hat zudem enorm unangenehme Nebenwirkungen: Nicht nur, dass das investierte Kapital verloren geht, Fondsinitiatoren fordern vermehrt auch die Ausschüttungen zurück, die man zwischenzeitlich an die Anteilseigner vorgenommen hat. Die laute Kritik an dieser Maßnahme wird dabei von immer mehr Anbietern ignoriert, die – rechtlich fragwürdig – auf einen Darlehenscharakter der Ausschüttungen verweisen.


    Anleger sollten Schadenersatzansprüche prüfen


    Solche Rückforderungen der Ausschüttungen stehen bei näherer Betrachtung oft auf tönernen Füßen. Laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind sie an Voraussetzungen gebunden. Erst im vergangenen Jahr hat der BGH in einem richtungweisenden Urteil die Rechte der Anleger gestärkt. Gewinnunabhängige Ausschüttungen können dem Urteil zufolge nur dann zurückgefordert werden, wenn es hierzu eine ausdrückliche Regelung im Gesellschaftervertrag gegeben hat.

    Das Vertragswerk sollte man in Einzelfall auf solche Bestimmungen von einem Fachanwalt prüfen lassen. Oft sind derartige Klauseln nur versteckt und sehr verklausuliert vorhanden. Dass solche Regelungen ausreichend sind, darf bezweifelt werden. Das Emissionshaus Dr. Peters scheiterte aufgrund des BGH-Urteils mit seinem Vorhaben. Es ist zu vermuten, dass auch in vielen anderen Fällen eine Rückzahlungsforderung nicht rechtens ist.

    Auch von anderer Seite haben geschädigte Investoren die Möglichkeit, sich verloren geglaubte Gelder zurückzuholen. Berater haben die Schiffsfonds langfristig orientierten Investoren oftmals als renditestarke und sichere Geldanlage angepriesen, was sich längst als Trugschluss erwiesen hat. Vielfach wurden elementare Risiken nicht oder nicht ausreichend erläutert, so zum Beispiel Totalverlustmöglichkeiten oder die lange Kapitalbindung bei einer nur sehr eingeschränkten Handelsmöglichkeit der Fondsanteile. Hinzu kommt, dass Finanzvermittler oftmals nur ungenügend über die Provisionen aufklären. Damit wird dem Anleger die Entscheidung erschwert, ob er hier ein vermeintlich interessantes Produkt aufgeschwatzt bekommt, das sich letztendlich vor allem für den Berater lohnt. Die Fondsvermittler müssen laut BGH-Entscheidung sämtliche sogenannte Kickback-Zahlungen, die sie für den Vertrieb erhalten, offen legen.

    Lassen Sie jetzt unverbindlich Ihre Ansprüche prüfen

    Prüfen Sie Ihre Schadensersatzansprüche, wenn Sie Ihr Geld in Schiffsfonds investiert haben. Oftmals wurden Beratungsfehler gemacht und Kickbacks verschwiegen.
     
    Formular absenden

    Welche Emissionshäuser waren im Bereich der Schiffsfonds besonders aktiv: 


    - MPC Capital AG

    - HCI Capital AG;

    - König & Cie

    - Hansa Hamburg


    Welche Urteile zu Schiffsfonds gibt es:


    Das wohl wichtigste Urteil für alle Schiffsfondsanleger, die ab dem Jahre 2008 geschlossene Fonds gekauft haben, dürfte ein Urteil des OLG Hamburg sein: Das OLG Hamburg verurteilte die Ownership Treuhand GmbH wegen fehlerhafter Prospektangaben zur MS "Grenaa". Dieses Urteil wurde 2013 gefällt und hat eine wegweisende Bedeutung. Es kann auf zahlreiche Schiffsfonds angewandt werden, die nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise vertrieben wurden. Wegen fehlerhafter Angaben im Fondsprospekt hat das Gericht die Hamburger Ownership Treuhand GmbH zu Schadensersatz verurteilt. Einer Kapitalanlegerin, die sich am 9. Januar 2009 mit 50.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an der Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS "Grenaa" beteiligt hat, muss das Unternehmen 52.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Die MS "Grenaa" ist ein Mehrzweckfrachter mit einer Kapazität von 400 TEU. Die Beklagte fungierte als Treuhandkommanditistin für diesen Schiffsfonds. Das Urteil des Oberlandesgerichts datiert vom 4. Oktober 2013 (Az. 13 U 15/11). Nach der jetzt vorliegenden Begründung ist das Gericht der Auffassung, dass der Verkaufsprospekt aus Mai 2008 das Marktumfeld zu positiv darstellt - und zwar für Schiffsbeteiligungen allgemein und für Mehrzweckfrachter im Besonderen.

    Zum Beitrittszeitpunkt im Januar 2009 hätte deutlich gemacht werden müssen, dass der Schiffsmarkt keineswegs als äußerst positiv eingeschätzt werden konnte. Entgegen der Auffassung des Landgerichts Hamburg, das die Klage abgewiesen hatte, folgte der 13. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts der Argumentation der Anlegerin. Er entschied, dass die Ownership Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin auf die Veränderungen im Schiffsmarkt infolge der Finanzkrise hätte hinweisen müssen. Das Berufungsgericht kam nach Anhörung eines Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass es spätestens mit seit der Lehman-Pleite im Herbst 2008 zu einem massiven Verfall der Frachtraten gekommen sei, welcher im Januar 2009 schon einen Tiefpunkt erreicht habe. Dieser Frachtratenverfall gelte auch für Multipurpose-Schiffe. Über dieses geänderte Marktumfeld habe die Beklagte aufklären müssen.

    Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, weil es auf zahlreiche Schiffsfonds, die ab Herbst 2008 vertrieben worden sind, angewandt werden kann. Auf wesentliche Veränderungen der für die Beurteilung der Vermögensanlage relevanten Marktumstände, die erst nach der Prospektveröffentlichung eingetreten sind, hätte durch das Emissionshaus und / oder die Vertriebe zwingend hingewiesen werden müssen. Für Anleger die ihre Schiffsbeteiligung nach Ausbruch der Lehmann Krise erworben haben, ergeben sich somit sehr guten Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufes zu Klagen.

    Oftmals wurde der Vertrieb der Schiffsbeteiligungen noch auf Basis von Prospekten vorgenommen, die vor der Lehmann-Krise im Herbst 2008 erstellt wurden. Die Emissionshäuser waren damals wahrscheinlich froh um jedes Schiff, dass sie auf diese Weise noch in die geschlossenen Fonds „entsorgen“ konnten und haben sich natürlich keine besondere Mühe dabei gegeben, die Anleger umfassend über die neuen Risiken bzw. neuen Marktgegebenheiten aufzuklären. Sollten Sie also eine Schiffsbeteiligung zwischen September 2008 und Ende 2009 gekauft haben, so lohnt es sich wohl auf jeden Fall, den Rat eines Anwalts zu suchen.


    Was Kostet eine Klage auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung einer Schiffsbeteiligung:


    Die Anwälte rechnen hier meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

    Bei einer Beteiligungssumme von 10.000 Euro betragen die Kosten für Gerichts- und Anwaltskosten in etwa  1.863,- Euro, bei 50.000 Euro liegen sie bei ca. 6.045,- Euro sowie bei einer Beteiligungssumme von 100.000 Euro bei 8.760,- Euro. (Quelle: www.der-prozesskostenrechner.de)

    Dies sind jeweils die Koste für eine Klage in der ersten Instanz. Im Falle des Obsiegens werden Ihnen die o.g. Kosten für Rechtsanwalt und Gerichtskosten vollständig von der Gegenseite erstattet. Für den Fall, das Sie unterliegen sollten, müssten Sie die Kosten der Gegenseite zusätzlich tragen.


    Schiffsfonds - Welche Möglichkeiten einer Klage auf Schadensersatz gibt es ?


    Die Möglichkeiten, wie sie Klage erheben können, hängen ganz wesentlich davon ab, wo sie Ihre Beteiligung gekauft haben. Sie sollten dazu auf jeden Fall mit einem Anwalt reden und einen auf ihre persönlich Situation zugeschnittenen Rat einholen. Viele Faktoren sind zu beachten. Wenn sie ihre Beteiligung bei ihrer Hausbank gekauft haben, dann ergeben sich für sie ganz andere Chancen auf einen Schadensersatz, als bei einem Kauf der Schiffsbeteiligung über einen Internet-Vertrieb.

    Als grobe Orientierung kann folgendes dienen:

    Kauf einer Schiffsbeteiligung bei ihrer Hausbank:


    Hier stehen ihre Chancen am besten. Die Hausbank ist zur besonderen Aufklärung verpflichtet. Sie muss nicht nur das Investment an sich vorher auf Plausibilität prüfen, sondern ebenfalls feststellen, ob dieses Investment zu Ihnen als Anleger passt. Hier passierten in der Vergangenheit viele Fehler. Einige Banken haben Schiffsbeteiligungen exzessiv verkauft und dabei nicht wirklich geprüft, ob sich diese Anlage für den einzelnen Kunden eignete. Es kommt hier wiederum stark darauf an, was Ihnen der Bankberater beim Gespräch konkret gesagt hat. Wurden Ihnen die Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge verkauft und solche Behauptungen aufgestellt wie „Die sind sicher“, „Die Einnahmen sind sicher“ „da kann nichts passieren, das ist ja ein Sachwert“, „Schiffe haben immer einen Wert“ und ihnen gleichzeitig das Risiko eines Totalverlustes verschwiegen oder heruntergespielt, dann stehen ihre Chancen auf Schadensersatz wohl nicht schlecht.

    Oftmals wurden von Banken für den Vertrieb von Schiffsfonds hohen Gebühren von den Emissionshäusern kassiert. Diese Gebühren hätten offengelegt werden müssen. Das ist jedoch fast nie geschehen. Auch hier gibt es inzwischen höchstrichterliche Rechtsprechung, die im Fall des Verschweigens von sogenannten Kickbackzahlungen dem Anleger Schadenersatz zusprechen. Dieser besteht dann regelmäßig in der kompletten Rückabwicklung der Anlage.


    Kauf einer Schiffsbeteiligung bei einem Internet Vertrieb


    Wenn Sie Ihnen Schiffsfonds bei einem Internetvertrieb gekauft haben, dann meist deshalb, weil sie auf Beratung zugunsten von guten Konditionen verzichten wollten. Als Vertriebsunterlagen gab es für solche Vertriebe meist einen Flyer und einen Prospekt bzw. den Gesellschaftsvertrag der Schiffsbeteiligung. Ansprüche können sie in einem solchen Fall wohl nur gegen das Emissionshaus einfordern. Dazu gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Prospekthaftungsklage und einer erweiterten Prospekthaftungsklage. Dieser Weg ist in der Praxis deutlich schwerer zu bestreiten als eine Schadensersatzklage gegen eine Hausbank. Aber auch hier sollte im Detail von einem Anwalt Ihr konkreter Fall geprüft werden, welche Ansprüche sich ergeben könnten.

    Viele Prospekte von Schiffsbeteiligungen weisen Prospektfehler auf. Kann ein Prospektfehler nachgewiesen werden, so führt das häufig zu Schadensersatzansprüchen. Bei vielen Schiffsfonds gibt es dazu schon Urteile. Sie sollten sich also konkret erkundigen, ob es bei ihrem Schiffsfonds schon andere Anleger gibt die Klagen eingereicht habe.


    Gibt es Möglichkeiten sich mit einer Bank die einen Schiffsfonds vermittelt hat zu vergleichen ?


    Das muss individuell geprüft werden. Grundsätzlich ist es so, das keine Bank auf Sie zukommen und Fehler eingestehen wird. Die Praxis der letzten Jahre hat eher gezeigt, dass Sie als Anleger selber tätig werden müssen. Leider reagieren Banken auch auf individuell verfasste Beschwerdeschreiben oder Fragestellungen so gut wie nie, oder nur beschwichtigend. Wenn sie etwas erreichen wollen in Sachen Schadensersatz, dann müssen sie sich wohl über einen Anwalt an die Bank wenden, sonst werden sie schlicht und einfach nicht ernst genommen.

    Schiffsfonds – Diskussionsforen für den Meinungsaustausch mit anderen Schiffsfondsanlegern (rechte Spalte)


     

    07.01.2014

    HANNOVER LEASING NR. 169 MS MERKUR GULF: LG KASSEL SPRICHT ANLEGER SCHADENSERSATZ ZU

     

    06.01.2014

    SCHIFFSFONDS HCI EUROLINER: OLG MÜNCHEN SPRICHT ANLEGER SCHADENSERSATZ WEGEN FALSCHBERATUNG ZU

     

    19.12.2013

    LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO II: OLG HAMM VERURTEILT DEUTSCHE BANK ZUR ZAHLUNG VON SCHADENSERSATZ WEGEN UNZUREICHENDER ANGABEN ZUR PROVISIONSHÖHE

     

    07.11.2013

    LANDGERICHT DORTMUND: AUCH 19. ZIVILKAMMER VERURTEILT EMISSIONSHAUS DR. PETERS AUF SCHADENSERSATZ WEGEN PROSPEKTFEHLER BEIM DS-RENDITE-FONDS NR. 126

     

    Weitere Nachrichten: Grauer Kapitalmarkt und Geschlossene Fonds