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     1173  0 Kommentare Zehn Jahre KAGB: Erfolgreiche Bilanz für den Anlegerschutz - Seite 2

    Unser Fazit nach zehn Jahren Regulierung: Das KAGB war ein richtiger und wichtiger Schritt, der sich als zentraler Meilenstein für den Anlegerschutz erwiesen hat. Es wurde dadurch ein System geschaffen, bei dem die Belange der Anleger an erster Stelle stehen. Und das ist auch gut so, denn die zugelassenen Geschäftsleiter haben in erster Linie die Interessen ihrer Investoren zu vertreten.

    Der „geschlossene Fonds“ aus der Vor-Regulierungszeit ist – abgesehen von der Rechtsform – mit dem heutigen alternativen Investmentfonds regulatorisch nicht mehr vergleichbar.

    Doch trotz aller Regulierung sollten die Anleger auch weiterhin sorgfältig prüfen, ob eine Anlagestrategie wirtschaftlich tragfähig ist. Schließlich wurde durch das KAGB nur die „Verpackung“ des Investments reguliert, nicht dessen Inhalt. Und am Ende resultiert der wirtschaftliche Erfolg aus dem Inhalt. Investoren sollten sich daher immer die bisherige Leistungsbilanz des Produktanbieters zeigen lassen. Diese gibt regelmäßig einen guten Überblick darüber, ob die Gesellschaft und ihre handelnden Personen ihr Handwerk verstehen.

    Nach Einführung des KAGB: Zahl der Anbieter ist zurückgegangen

    Infolge der Regulierung musste sich die Branche völlig neu aufstellen. Viele Anbieter kamen dabei zu dem Ergebnis, dass die Einführung aller geforderten und erforderlichen Regularien für sie nicht mehr rentabel war. Andere Marktteilnehmer waren nicht dazu in der Lage, die regulatorischen Hürden zu stemmen. Nicht wenige Anbieter stellten das Geschäft ein, die Zahl der neu aufgelegten Fonds im Vergleich zur Zeit vor der Regulierung reduzierte sich deutlich. Ein weiteres Ergebnis der Regulierung war somit mehr Qualität und weniger Quantität.

    Verbesserungsbedarf: Öffentliche Wahrnehmung

    Insgesamt fällt unser Fazit zu zehn Jahren KAGB positiv aus. In dem einen oder anderen Punkt besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf: Vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung sind die Vorteile der Regulierung und die Unterschiede zwischen der alten und neuen Welt noch nicht ausreichend präsent. Dass immer noch Teile der Medien und einige „Experten“ im Zusammenhang mit den Alternativen Investmentfonds vom „Grauen Kapitalmarkt“ sprechen, ist weder sachgerecht noch akzeptabel. Denn gemeint sind in diesem Zusammenhang immer die sogenannten Vermögensanlagen, die eben genau nicht durch das KAGB reguliert sind. Darüber und über die wesentlichen Unterschiede zur vollregulierten Welt müssten die Anleger unseres Erachtens viel deutlicher durch die Presse und die Berater und Vermittler aufgeklärt werden.

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    Zehn Jahre KAGB: Erfolgreiche Bilanz für den Anlegerschutz - Seite 2 Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten und hat das zum damaligen Zeitpunkt schwer in Kritik geratene Segment der geschlossenen Fonds auf eine völlig neue Basis gestellt.

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