Treibhausgasminderungs-Quote
BDBe kritisiert Verzögerung bei gesetzlich geforderter Anhebung
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Klimaschutz Biokraftstoffe
https://ots.de/wwa4Un
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Berlin (ots) - Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) verzögert das Bundesumweltministerium (BMUV) die
gesetzlich zwingend vorgesehene Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote
(THG-Quote). § 37h des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes sieht eine Anhebung der
THG-Quote vor, wenn im Verkehrssektor eine Strommenge angerechnet wird, die
gesetzlich bestimmte Grenzen überschreitet. Dies war für das Jahr 2022 bereits
im Sommer vergangenen Jahres durch das Umweltbundesamt amtlich festgestellt
worden und hätte in der Folge zu einer Anhebung der THG-Quote ab 2024 führen
müssen. Nach wie vor fehlt hierfür aber die Veröffentlichung dieser Daten im
Bundesanzeiger. Gleichermaßen steht die Vorlage einer erforderlichen Verordnung
durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke aus.
Klimaschutz Biokraftstoffe
https://ots.de/wwa4Un
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Berlin (ots) - Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) verzögert das Bundesumweltministerium (BMUV) die
gesetzlich zwingend vorgesehene Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote
(THG-Quote). § 37h des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes sieht eine Anhebung der
THG-Quote vor, wenn im Verkehrssektor eine Strommenge angerechnet wird, die
gesetzlich bestimmte Grenzen überschreitet. Dies war für das Jahr 2022 bereits
im Sommer vergangenen Jahres durch das Umweltbundesamt amtlich festgestellt
worden und hätte in der Folge zu einer Anhebung der THG-Quote ab 2024 führen
müssen. Nach wie vor fehlt hierfür aber die Veröffentlichung dieser Daten im
Bundesanzeiger. Gleichermaßen steht die Vorlage einer erforderlichen Verordnung
durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke aus.
"Es drängt sich der Eindruck auf, dass das BMUV den gesetzlich klar geregelten
Auftrag zur Anhebung der THG-Quote bewusst verschleppt und damit mehr
Klimaschutz im Verkehr, beispielsweise durch erneuerbare Kraftstoffe, verhindert
wird", so Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. "Die entsprechenden Vorgaben des
Quotengesetzes sind klar erfüllt, so dass wir von Bundesministerin Lemke
erwarten, ihrem gesetzlichen Auftrag endlich nachzukommen."
In Folge der im Jahr 2022 erfolgten Stromanrechnung im Verkehr muss die
THG-Quote von derzeit 9,25 Prozent bereits angehoben werden. Dies ist dem BMUV
seit mehr als einem halben Jahr bekannt. Eine zweite Erhöhung ist absehbar, wenn
Ende diesen Monats die im Verkehr genutzten Stromengen für das vergangene Jahr
2023 feststehen. "Die TGH-Quote trägt maßgeblich zur Emissionsminderung im
Verkehr bei, umso unverständlicher ist es, dass das BMUV hier nicht aktiv wird",
so Gerig abschließend.
Hintergrund: Das BImSchG enthält in § 37h die gesetzliche Regelung, wonach die
THG-Quote zwingend anzuheben ist, wenn die im Verkehr genutzte Strommenge einen
bestimmten Schwellenwert überschreitet. Voraussetzung hierfür ist aber die
Veröffentlichung dieser Strommenge (erstmals für das Jahr 2022) im
Bundesanzeiger und die Vorlage einer entsprechenden Umsetzungsverordnung durch
das BMUV. Aus der Antwort des BMUV auf eine parlamentarische Frage aus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 8. Februar 2024 (Bundestags-Drucksache 20/10337,
Frage Nr. XXX) geht hervor, dass das Ministerium weder die Strommenge für das
Jahr 2022 förmlich veröffentlicht hat, obwohl diese seit mehr als einem halben
Jahr feststeht, noch die Umsetzungsverordnung rechtzeitig vor dem Jahreswechsel
vorgelegt hat. Ersteres sei "veranlasst, zweiteres solle "zeitnah" erfolgen, so
das BMUV.
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt
branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände,
deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur
industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller
Co-Produkte reicht. Zu den Co-Produkten zählen DDGS, CDS, biogene Kohlensäure,
Gluten, Hefe, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für
Getränke oder den industriellen Bereich wird unterschiedlich klassifiziertes
Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen
produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen
Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
Pressekontakt:
Christine Kroke
030 301 29 53-13
mailto:presse@bdbe.de
http://www.bdbe.de
http://www.e10tanken.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/73390/5723113
OTS: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.
Auftrag zur Anhebung der THG-Quote bewusst verschleppt und damit mehr
Klimaschutz im Verkehr, beispielsweise durch erneuerbare Kraftstoffe, verhindert
wird", so Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. "Die entsprechenden Vorgaben des
Quotengesetzes sind klar erfüllt, so dass wir von Bundesministerin Lemke
erwarten, ihrem gesetzlichen Auftrag endlich nachzukommen."
In Folge der im Jahr 2022 erfolgten Stromanrechnung im Verkehr muss die
THG-Quote von derzeit 9,25 Prozent bereits angehoben werden. Dies ist dem BMUV
seit mehr als einem halben Jahr bekannt. Eine zweite Erhöhung ist absehbar, wenn
Ende diesen Monats die im Verkehr genutzten Stromengen für das vergangene Jahr
2023 feststehen. "Die TGH-Quote trägt maßgeblich zur Emissionsminderung im
Verkehr bei, umso unverständlicher ist es, dass das BMUV hier nicht aktiv wird",
so Gerig abschließend.
Hintergrund: Das BImSchG enthält in § 37h die gesetzliche Regelung, wonach die
THG-Quote zwingend anzuheben ist, wenn die im Verkehr genutzte Strommenge einen
bestimmten Schwellenwert überschreitet. Voraussetzung hierfür ist aber die
Veröffentlichung dieser Strommenge (erstmals für das Jahr 2022) im
Bundesanzeiger und die Vorlage einer entsprechenden Umsetzungsverordnung durch
das BMUV. Aus der Antwort des BMUV auf eine parlamentarische Frage aus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 8. Februar 2024 (Bundestags-Drucksache 20/10337,
Frage Nr. XXX) geht hervor, dass das Ministerium weder die Strommenge für das
Jahr 2022 förmlich veröffentlicht hat, obwohl diese seit mehr als einem halben
Jahr feststeht, noch die Umsetzungsverordnung rechtzeitig vor dem Jahreswechsel
vorgelegt hat. Ersteres sei "veranlasst, zweiteres solle "zeitnah" erfolgen, so
das BMUV.
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt
branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände,
deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur
industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller
Co-Produkte reicht. Zu den Co-Produkten zählen DDGS, CDS, biogene Kohlensäure,
Gluten, Hefe, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für
Getränke oder den industriellen Bereich wird unterschiedlich klassifiziertes
Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen
produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen
Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
Pressekontakt:
Christine Kroke
030 301 29 53-13
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http://www.bdbe.de
http://www.e10tanken.de
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OTS: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.
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