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    Treibhausgasminderungs-Quote  209  0 Kommentare BDBe kritisiert Verzögerung bei gesetzlich geforderter Anhebung

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    Klimaschutz Biokraftstoffe
    https://ots.de/wwa4Un
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    Berlin (ots) - Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen
    Bioethanolwirtschaft (BDBe) verzögert das Bundesumweltministerium (BMUV) die
    gesetzlich zwingend vorgesehene Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote
    (THG-Quote). § 37h des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes sieht eine Anhebung der
    THG-Quote vor, wenn im Verkehrssektor eine Strommenge angerechnet wird, die
    gesetzlich bestimmte Grenzen überschreitet. Dies war für das Jahr 2022 bereits
    im Sommer vergangenen Jahres durch das Umweltbundesamt amtlich festgestellt
    worden und hätte in der Folge zu einer Anhebung der THG-Quote ab 2024 führen
    müssen. Nach wie vor fehlt hierfür aber die Veröffentlichung dieser Daten im
    Bundesanzeiger. Gleichermaßen steht die Vorlage einer erforderlichen Verordnung
    durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke aus.

    "Es drängt sich der Eindruck auf, dass das BMUV den gesetzlich klar geregelten
    Auftrag zur Anhebung der THG-Quote bewusst verschleppt und damit mehr
    Klimaschutz im Verkehr, beispielsweise durch erneuerbare Kraftstoffe, verhindert
    wird", so Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. "Die entsprechenden Vorgaben des
    Quotengesetzes sind klar erfüllt, so dass wir von Bundesministerin Lemke
    erwarten, ihrem gesetzlichen Auftrag endlich nachzukommen."

    In Folge der im Jahr 2022 erfolgten Stromanrechnung im Verkehr muss die
    THG-Quote von derzeit 9,25 Prozent bereits angehoben werden. Dies ist dem BMUV
    seit mehr als einem halben Jahr bekannt. Eine zweite Erhöhung ist absehbar, wenn
    Ende diesen Monats die im Verkehr genutzten Stromengen für das vergangene Jahr
    2023 feststehen. "Die TGH-Quote trägt maßgeblich zur Emissionsminderung im
    Verkehr bei, umso unverständlicher ist es, dass das BMUV hier nicht aktiv wird",
    so Gerig abschließend.

    Hintergrund: Das BImSchG enthält in § 37h die gesetzliche Regelung, wonach die
    THG-Quote zwingend anzuheben ist, wenn die im Verkehr genutzte Strommenge einen
    bestimmten Schwellenwert überschreitet. Voraussetzung hierfür ist aber die
    Veröffentlichung dieser Strommenge (erstmals für das Jahr 2022) im
    Bundesanzeiger und die Vorlage einer entsprechenden Umsetzungsverordnung durch
    das BMUV. Aus der Antwort des BMUV auf eine parlamentarische Frage aus der
    CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 8. Februar 2024 (Bundestags-Drucksache 20/10337,
    Frage Nr. XXX) geht hervor, dass das Ministerium weder die Strommenge für das
    Jahr 2022 förmlich veröffentlicht hat, obwohl diese seit mehr als einem halben
    Jahr feststeht, noch die Umsetzungsverordnung rechtzeitig vor dem Jahreswechsel
    vorgelegt hat. Ersteres sei "veranlasst, zweiteres solle "zeitnah" erfolgen, so
    das BMUV.

    Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt
    branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände,
    deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur
    industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller
    Co-Produkte reicht. Zu den Co-Produkten zählen DDGS, CDS, biogene Kohlensäure,
    Gluten, Hefe, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für
    Getränke oder den industriellen Bereich wird unterschiedlich klassifiziertes
    Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen
    produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen
    Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.

    Pressekontakt:

    Christine Kroke
    030 301 29 53-13
    mailto:presse@bdbe.de
    http://www.bdbe.de
    http://www.e10tanken.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/73390/5723113
    OTS: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.



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