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    WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG: Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern

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    Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

    WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG: Stellungnahme zu

    den Aussagen von Gläubigervertretern

    17.05.2013 / 16:28

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    Pressemitteilung der WGF AG

    Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern

    Düsseldorf, den 17. Mai 2013. In der heutigen Ausgabe des Handelsblattes

    werden die Anlegerschutzanwälte RA Klaus Nieding (Vertreter der Deutschen

    Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)), RA Markus Kienle (Vertreter

    der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)) und Prof. Dr. Julius

    Reiter wie folgt zitiert: 'Das Unternehmen muss fortgeführt werden. Eine

    Zerschlagung wäre die schlechteste Lösung für die Anleger' (Handelsblatt,

    17.05.2013, S. 41). Diese begrüßenswerte Aussage wird mit Informationen

    verknüpft, die es richtig zu stellen gilt. Insbesondere wird behauptet,

    dass den Anlegerschutzanwälten nicht genügend Informationen zur Verfügung

    gestellt worden seien.

    Seit dem 5. April 2013 sind der WGF AG die Forderungen von

    Gläubigervertreter schriftlich zugeleitet worden. Daraufhin haben insgesamt

    fünf Treffen auf Arbeitsebene mit allen gemeinsamen Vertretern oder deren

    Bevollmächtigten stattgefunden, der Insolvenzplan intensiv besprochen,

    erörtert und plausibilisiert. Ferner wurden die vorhandenen

    Projektentwicklungen analysiert und mehrere schriftliche Erklärungen von

    Geschäftspartnern für den Fall einer Unternehmensfortführung präsentiert.

    In einer vorliegenden schriftlichen Zusammenfassung eines mehrstündigen

    Arbeitsmeetings vom 22. April 2013 kommt Herr RA Stefan Schulte,

    Bevollmächtigter von Prof. Dr. Julius Reiter, im Nachgang zu seiner ersten

    Prüfungstätigkeit zu folgender Schlussfolgerung: 'Die Planzahlen des

    Insolvenzplans erscheinen plausibel. (...) Die Fortführung des Unternehmens

    stellt aus Sicht der Anleger die bessere Alternative zur Zerschlagung dar.'

    Die geführten Verhandlungen in den letzten Wochen gemeinsam mit den

    gewählten Anleihevertretern haben unter anderem zu Verbesserungen geführt:

    - Erhöhung der Gesamtrückzahlung von 44% auf 60%

    - Verbesserte Kontrollmechanismen durch Einrichtung eines bis zu 5

    köpfigen Gläubigerausschusses

    - Aufnahme eines Gläubigervertreters in den Vorstand

    - Aufnahme min. eines Gläubigervertreters in den Aufsichtsrat

    Die von den Gläubigervertretern gewünschte Berufung von Herrn Prof. Dr.

    Julius Reiter und Herrn RA Klaus Nieding in die unterschiedlichen Organe,

    wurde beschlossen und an die Voraussetzung geknüpft, dass ein

    Rechtsgutachten einer renommierten deutschen unabhängigen Anwaltskanzlei

    vorgelegt wird, wonach keine rechtlichen Bedenken dagegen sprechen.

    Eine von Herrn Prof. Rainer Schröder, Berlin, erstellte und überreichte

    Stellungnahme zu diesem Sachverhalt kann die bestehenden rechtlichen

    Zweifel für den Aufsichtsrat und Aktionärin nicht ausräumen.

    Ferner wird die Unabhängigkeit von Prof. Rainer Schröder angezweifelt, da

    er als assozierter Berater der Rechtsanwaltskanzlei baum reiter & collegen

    tätig ist und zum anderen bei Fortführung der WGF AG von Herrn Prof. Dr.

    Julius Reiter als neuer Sicherheitentreuhänder vorgeschlagen worden ist.

    Wir bitten Sie daher dringend, sich mit den Inhalten des Insolvenzplans

    vertraut zu machen, Ihr Stimmrecht am 22. Mai persönlich wahrzunehmen

    (Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Raum 01, 10:00 Uhr) und sich für die

    Fortführung der WGF AG auszusprechen. Sollten Sie ihr Stimmrecht nicht

    persönlich wahrnehmen können, wenden Sie sich. Bitte unverzüglich an einen

    Anwalt, der in Ihrem Sinne Ihr Stimmrecht ausübt.

    Pressekontakt:

    BrunoMedia GmbH

    Tel.: 06131 - 930 28 30

    Mail: agentur@brunomedia.de

    Ende der Corporate News

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    17.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    211677 17.05.2013




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