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    DGAP-Adhoc  480  0 Kommentare IFM Immobilien AG: IFM Immobilien AG beschließt, Wechsel in den General Standard zu beantragen


    IFM Immobilien AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

    14.07.2014 14:09

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Frankfurt am Main, 14. Juli 2014 - Der Vorstand der IFM Immobilien AG hat
    heute den Beschluss gefasst, einen Antrag an die Deutsche Börse AG auf
    Widerruf der Prime Standard Notierung und damit einen Wechsel in den
    General Standard zu stellen.

    Die Aktie der IFM Immobilien AG verbleibt damit in einem EU-regulierten
    Qualitätssegment der Deutschen Börse mit hohen Transparenzpflichten. Ziel
    des Wechsels ist es, die damit verbundenen Kostensenkungspotenziale zu
    erschließen. Bislang ist die Aktie der IFM Immobilien AG zum Handel im
    Prime Standard, einem Teilsegment des regulierten Marktes, zugelassen.

    IFM Immobilien AG
    Der Vorstand

    WICHTIGE HINWEISE:
    Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch
    die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
    Vereinigten Staaten oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen diese
    Beschränkungen unterliegen könnte. Wertpapiere dürfen nicht in den
    Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind
    registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem US-amerikanischen
    Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
    Act") befreit. Die Wertpapiere der IFM Immobilien AG, auf die in dieser
    Veröffentlichung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht, gemäß
    dem Securities Act registriert und sind und werden weder in den Vereinigten
    Staaten noch anderswo öffentlich angeboten oder verkauft.
    Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, die (i) qualifizierte
    Investoren im Sinne des Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner
    jetzigen Fassung) sowie gegebenenfalls einschlägiger Durchführungsmaßnahmen
    sind; und/oder (ii) sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden;
    und/oder (iii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten
    haben, die unter die Definition von "investment professionals" gemäß
    Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
    Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Verordnung")
    fallen, oder Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der
    Verordnung fallen ("high net worth companies, unincorporated associations,
    etc.") oder die unter eine andere Ausnahme der Verordnung fallen (wobei
    alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als "Relevante Personen"
    bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten
    in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder
    irgendeinem Teil ihres Inhalts handeln. Alle Investments und
    Investmentaktivitäten, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird,
    stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur über Relevante
    Personen abgewickelt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
    Holger Friedrichs
    Dr. ZitelmannPB. GmbH
    Rankestraße 17
    10789 Berlin
    Tel: +49 (0) 30 72 62 76-157
    Fax: +49 (0) 30 72 62 76-162
    E-Mail: friedrichs@zitelmann.com

    Unternehmenskontakt:
    IFM Immobilien AG
    Karlo Schwöbel

    Büro Frankfurt: Büro Heidelberg:
    Ulmenstraße 23-25 Karl-Ludwig-Straße 2
    60325 Frankfurt 69117 Heidelberg
    T. +49 (0) 69 9686700-42 T. +49 (0) 6221 434 06-22
    F. +49 (0) 69 9686700-25 F. +49 (0) 6221 434 06-66

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: IFM Immobilien AG
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    69117 Heidelberg
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)6221-434 098 0
    Fax: +49 (0)6221-434 098 66
    E-Mail: welcome@ifm.ag
    Internet: www.ifm.ag
    ISIN: DE000A0JDU97
    WKN: A0JDU9
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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