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     1374  0 Kommentare Schweizer Nationalbank lässt Euro fallen - Fremdfinanzierung von Kapitalanlagen in Schweizer Franken prüfen lassen

    Hamburg (ots) - Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat heute
    überraschend mitgeteilt, den Wechselkurs EUR/CHF nicht länger zu
    stützen. Seit September 2011 verteidigte die SNB einen Mindestkurs
    von 1,20 Franken pro Euro. Unmittelbar nach der Ankündigung sank der
    Wechselkurs unter die Parität und schwankt seitdem stark. Zugleich
    senkte die SNB den Zielkorridor für den Referenzzins
    3-Monats-CHF-Libor auf -0,25% bis -1,25% p.a.

    Diese Entwicklung habe, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
    Hahn Rechtsanwälte, grundsätzlich Bedeutung für fremdfinanzierte
    Fondsbeteiligungen und Renten sowie Fremdwährungsswaps. Aber auch
    Anleger, die in einen Fonds mit Innenfinanzierung in Schweizer
    Franken investiert haben, sind betroffen. "Die Finanzierung von
    Fondsinvestitionen durch Kredite in Schweizer Franken und anderem war
    ein beliebtes Mittel, um höhere Ausschüttungen prognostizieren und
    bewerben zu können. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen, da der
    Einbruch des Euro im Verhältnis zum Franken dafür gesorgt hat, dass
    die Kreditverbindlichkeiten der entsprechenden Fonds in Euro
    gerechnet erheblich gestiegen sind. Da die Fonds ihre Einnahmen in
    der Regel in Euro erzielen, ist dies ein massives Problem, das sich
    durch die jüngste Entscheidung der SNB jetzt noch einmal erheblich
    verschärft hat. Es steht zu befürchten, dass weitere
    Fonds-Insolvenzen auftreten".

    "Angesichts hoher Kursschwankungen seit Ankündigung der SNB ist",
    so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter, "eine
    schnelle Reaktion der betroffenen Anleger erforderlich. Eine
    juristische Überprüfung bestehender Fremdwährungsgeschäfte ist
    geboten. Gerade bei einer fremdfinanzierten Fondsbeteiligung ergibt
    sich bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
    oft eine Chance zum Ausstieg. Bei einigen finanzierenden Banken gibt
    es auch Möglichkeiten zu einem außergerichtlichen Vergleich. In jedem
    Fall sollten sich betroffene Anleger fachanwaltlich unterstützen
    lassen", so Hahn abschließend.

    Zum Kanzleiprofil:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
    Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
    "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
    Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
    Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
    Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
    Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
    Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
    vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
    neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
    Kiel und Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Valentinskamp 70
    20355 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail:
    peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



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