DGAP-Adhoc
Deutsche Wohnen AG setzt Bezugspreis der Barkapitalerhöhung fest - Seite 2
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden
Wertpapierprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich
angebotenen Wertpapiere der Deutsche Wohnen AG sollte nur auf der Grundlage
des zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Der zu
veröffentlichende Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht
werden und spätestens einen Werktag vor Beginn der Angebotsfrist bei der
Deutsche Wohnen AG, Pfaffenwiese 300, 65929 Frankfurt am Main oder auf der
Website der Deutsche Wohnen AG www.deutsche-wohnen.com kostenfrei
erhältlich sein.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Aktien") der Deutsche Wohnen AG in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien der Deutsche Wohnen AG
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger
Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der
"Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der
Deutsche Wohnen AG sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act
registriert.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und es
richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen
oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung
fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations", etc.)
(wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden).
Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und Personen, die
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