Preisabsprachen mit Musikindustrie?
Apple Music - US-Generalstaatsanwälte prüfen Wettbewerbsverstoß
Apple Music, ein noch ganz frisches Mitglied in der Apple-Famile, macht gerade seine ersten Schritte im Leben eines Musik-Streaming-Dienstes. Dies wird bereits eifrig beobachtet - nicht allein von Apple selber, den Investoren, der Musikindustrie oder den Musikliebhabern. Nein, auch die Anwälte wurden bereits auf den Plan gerufen. Dabei handelt es sich um keine geringeren als die Generalstaatsanwälte von New York und Connectictut.
Worum geht es: Die Generalstaatsanwälte beider US-Bundesstaaten untersuchen aktuell, ob die Vereinbarungen, die Apple mit der Musikindustrie getroffen hat, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Bekannt wurde die Untersuchung nur durch die Veröffentlichung einer Stellungnahme von Universal Music, die vom Generalstaatsanwalt von New York auf deren Seite veröffentlicht wurde, berichtet das „Wall Street Journal“. Übrigens: Just an dem Tag, an dem Apple den Musik-Streaming-Dienst Apple Music in San Francisco präsentierte.
Keine Absprachen, sagt Universal Music
In dem Schreiben betonen die Anwälte von Universal Music, weder mit anderen Vertretern der Musikindustrie - namentlich Sony Music Entertainment oder Warner Music Group - gemeinsame Sache zu machen, noch Vereinbarungen mit Apple getroffen zu haben, um die um die Verfügbarkeit von frei zugänglicher oder durch Werbung finanzierter Musik-Streaming-Dienste einzuschränken bzw. zu verhindern. Namentlich werden in dem Schreiben der Musik-Streaming-Dienst Spotify und die Videoplattform Youtube genannt.
Apple selbst will den Nutzern von Apple Music kein kostenfreies bzw. werbefinanziertes Modell anbieten. Der Musik-Streaming-Dienst soll monatlich 10 US-Dollar kosten. Ähnlich dem Anbieter Spotify, der allerdings auch eine durch Werbung finanzierte kostenfreie jedoch auch eingeschränkte Mitgliedschaft anbietet. Potenzielle Abonnenten von Apple Music können den Dienst in den ersten drei Monaten kostenfrei testen.
e-Book-Klage gegen Apple als Vorbild?
Untersuchungen dieser Art sind für Apple nicht neu. Im Jahr 2013 verklagten 33 Generalstaatsanwälte und Zivilkläger den Technologieriesen sowie fünf der größten US-Verlage wegen Preisabsprachen bei
e-Books. Wie das „Wall Street Journal“ weiter berichtet, wurde Apple damals vor einem Bundesgericht des Wettbewerbsverstoßes für schuldig befunden. Als Ausgleich musste der Technologiekonzern 450
Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen - einen Großteil an seine e-Book Kunden.
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