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    ROUNDUP  719  0 Kommentare Reform des Urheberrechts soll Musikern und Autoren den Rücken stärken

    BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Musiker, freie Journalisten und Buchautoren künftig besser vor Ausbeutung und Knebelverträgen schützen. Seine geplante Reform des Urheberrechts dürfte bei einigen Musik-Verwertern allerdings auf Widerstand stoßen. Denn wenn Kabinett und Bundestag den Entwurf aus dem Justizministerium im Wesentlichen unverändert lassen, wird demnächst jeder Künstler nach fünf Jahren die Möglichkeit haben, die Nutzungsrechte an seinen Werken zurückzurufen.

    Es steht ihm dann frei, sich einen anderen Musikverlag zu suchen, der diese Titel weiter vermarktet. Das gilt allerdings nur für Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden. Außerdem hat der alte Verwerter ein Vorkaufsrecht. Das heißt: Wenn er dem Künstler die selben Konditionen anbietet wie der neue Verlag, verbleiben die Rechte an der Musik bei ihm.

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    Der Hamburger Rechtsanwalt Jens Michow, der auch Präsident des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft ist, sieht den Referentenentwurf für das geplante Gesetz mit großer Skepsis. Er warnt: "Das würde vor allem Investitionen in innovative und von ihrem wirtschaftlichen Erfolg schwer planbare Projekte, wie zum Beispiel neue Musical- und Filmproduktionen erschweren." Denn der Investor könne ja dann nicht mehr sicher sein, dass er die erworbenen Rechte auch langfristig auswerten kann. Daran werde auch das Vorkaufsrecht nichts ändern, weil sich stets der Fall eines "besseren Angebots" fingieren ließe.

    Bei den Journalisten geht es vor allem darum, dass sie nicht mehr mit niedrigen Pauschalhonoraren abgefertigt werden sollen, wenn die Nutzer ihre Texte - oftmals auch ohne ihr Wissen - mehrfach nutzen. "Kreative müssen von ihrer Arbeit leben können", erklärt Maas. Denn angesichts der großen Zahl von Konkurrenten haben die Freien oft Angst sich gegen pauschale Mini-Honorare zu wehren, weil sie dadurch riskieren, dass dies dann der letzte Auftrag war.

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    Damit Menschen in kreativen Berufen gegenüber ihren Auftraggebern selbstbewusster auftreten können, will Maas ein Verbandsklagerecht für Urheberverbände schaffen. Denn das würde seiner Ansicht nach "die tatsächliche Durchsetzung von vereinbarten Vergütungsregeln" erleichtern. Im Bundesjustizministerium hofft man, dass der Entwurf für das Gesetz Anfang 2016 im Kabinett verabschiedet wird. Jetzt haben erst einmal die Länder und Verbände drei Monate Zeit, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben./abc/DP/zb




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