DEUTSCHE BANK
Erstes Abwärtskursziel erreicht!
Nach Ausbruch aus einem Abwärtstrendkanal Mitte Januar konnte als Kursziel die nach unten abgetragene Schwankungsbreite des Trendkanals und somit ein Niveau bei ca. 14 Euro abgeleitet werden. Dieses Kursziel wurde gestern vollumfänglich abgearbeitet. Die Aktie heute Morgen mit einem leichten Zugewinn von knapp 1% der Tagesgewinner im DAX. Die Chartsituation ist jedoch weiterhin angeschlagen – aber zumindest wäre nun auch eine Stabilisierung und leichte Gegenbewegung einzuplanen. Shortpositionen auf die Deutsche Bank-Aktie dürfen zum Teil glattgestellt werden. Eine echte Entspannung dürfte sich jedoch erst bei einem Anstieg über ca. 16 Euro per Daily-Close ergeben. Aus Sicht der Monatskerzen besteht hingegen noch weiteres Abwärtspotenzial – hier wurde im Januar auch ein langfristiger Abwärtstrendkanal nach unten geknackt. Das hieraus ableitbare Kursziel von ca. 11 bis 10 Euro wäre daher als „Worst-Case-Szenario“ noch als Risiko vorhanden, solange auch keine klare Bodenbildung erkennbar ist und neue Tiefs die Aktie weiter gen Süden drücken. (Lesen Sie hierzu meine Analyse vom 20.01.).
Tageskerzen - Deutsche Bank
Das Ziel von ca. 14 bis 13,80 Euro ist abgearbeitet. Widerstand nun bei 14,60 und 16 Euro. Die Monatskerzen gegenwärtig noch negativ, die Februarkerze jedoch noch im „Entstehen“. Kursziel hier im Worst-Case-Szenario bei 11 bis 10 Euro. Ein Februar-Close über 16 Euro würde die Aktie deutlich stabilisieren.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Lesen Sie auch
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com