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     1155  0 Kommentare Widerrufsjoker wird abgeschafft: So müssen Sie handeln, um ihren Anspruch nicht zu verlieren

    Der Gesetzgeber hat den sogenannten „ewigen Widerrufsjoker“ abgeschafft. Wer seinen Kreditvertrag nicht bis zum 21. Juni 2016 widerruft, verliert den Anspruch auf den Ausstieg aus seiner teuren Baufinanzierung, auch wenn sein Darlehen eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Noch gibt es keinen Grund zur Hektik. Aber es ist höchste Zeit für die richtigen Schritte.

    Mehr als 70 Prozent aller Baukredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. In diesen Fällen beginnt die normale Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht zu laufen. Als Kreditnehmer können Sie ein solches Darlehen auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen. Die Folge ist, dass Sie aus dem Kreditverhältnis aussteigen können. Da solche Alt-Kredite zumeist noch einen Zinssatz zwischen 4 und 5 Prozent haben, ist eine Refinanzierung zu aktuellen Zinskosten äußerst attraktiv.

    Was für den privaten Verbraucher eine massive Ersparnis bedeutet, ist im Umkehrschluss für die Kreditinstitute ein stattlicher Verlust. Deswegen hat es die Bankenlobby geschafft, dass der Gesetzgeber den Widerrufsjoker nun zeitlich eng befristet hat: wenn ich bis zum 21. Juni 2016 seinen Kredit widerruft, verliert diese Möglichkeit. Deswegen ist es wichtig, nun die richtigen Schritte zu tun, um diese einmalige Möglichkeit nicht zu vergeben.

    Schritt 1: Lassen Sie Ihren Kreditvertrag prüfen

    Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose anwaltliche Prüfung ihres Darlehensvertrags. Danach wissen Sie, ob der Widerrufsjoker für Sie grundsätzlich infrage kommt. Im Anschluss sagt Ihnen der Anwalt, welche konkreten nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind. Die Bearbeitungszeit für diese kostenlose Ersteinschätzung liegt derzeit bei zwei bis drei Wochen.

    Schritt 2: Umsetzung des Widerrufs

    Nach der Prüfung des Kreditvertrags ist der Widerruf des Darlehens der nächste Schritt. Wichtig: In aller Regel brauchen Sie einen Anwalt, um den Widerruf erfolgreich umzusetzen. Wenn Sie sich alleine auf eine Diskussion mit der Bank einlassen, kassieren Sie so gut wie immer eine Ablehnung. Häufig spielen die Kreditinstitute auf Zeit (z.B. „Aufgrund der vielen  ccccccAnfragen wird es eine Weile dauern, bis wir ihr Anliegen geprüft haben“). Im schlimmsten Fall verpassen Sie dadurch sogar die Frist für den Widerruf. Es gibt drei sinnvolle Optionen, um einen Widerruf umzusetzen. Diese zeigen wir Ihnen hier.

    Option 1: Rechtsschutzversicherung

    Wenn Sie keinen Neubau und kein vermietetes Objekt finanziert haben, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Umsetzung des Widerrufs. Wenn Sie den Widerruf gegenüber der Bank noch nicht ausgesprochen haben, ist sogar der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch möglich! Lesen Sie dazu: www.widerruf.info/rechtsschutzversicherung.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker wird abgeschafft: So müssen Sie handeln, um ihren Anspruch nicht zu verlieren Der Gesetzgeber hat den sogenannten „ewigen Widerrufsjoker“ abgeschafft. Wer seinen Kreditvertrag nicht bis zum 21. Juni 2016 widerruft, verliert den Anspruch auf den Ausstieg aus seiner teuren Baufinanzierung, auch wenn sein Darlehen eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Noch gibt es keinen Grund zur Hektik. Aber es ist höchste Zeit für die richtigen Schritte.