Widerrufsjoker: Die 15 wichtigsten Fragen und Antworten zum Kredit-Widerruf - Seite 2
3. Woher erfahre ich, ob meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?
Sie können den Vertrag kostenpflichtig bei den Verbraucherzentralen prüfen lassen. Oder Sie nehmen das Angebot einer kostenlosen Prüfung durch die Kooperationsanwälte der IG Widerruf in Anspruch. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vertrag angreifbar ist und welche Erfahrungen wir mit Ihrer Bank bereits gesammelt haben.
4. Kann ich meinen Kreditvertrag auch ohne einen Anwalt widerrufen?
Theoretisch ja. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass ein Kreditinstitut den Kunden nicht ernst nimmt, solange er nicht durch einen Anwalt begleitet wird. In der Regel werden Sie für Ihren Widerruf nur ein ablehnendes Standardschreiben ernten. Das ändert sich bei vielen Kreditinstituten, sobald ein Anwalt eingeschaltet wird.
5. Was kostet mich die Hilfe eines Anwalts?
Normalerweise beginnt der Anwalt seine Tätigkeit mit einer außergerichtlichen Vertretung. Das bedeutet, dass er der Bank in einem Schreiben detailliert die Fehler der Widerrufsbelehrung aufzeigt und einschlägige Gerichtsurteile zitiert. Diese außergerichtliche Tätigkeit wird in der Regel nach dem wirtschaftlichen Vorteil berechnet, also dem Betrag, den der Kunde bei einem erfolgreichen Widerruf sparen kann. Je nach Kredit liegen die Kosten unserer Kooperationsanwälte meist zwischen 800 und 1.500 Euro. Dazu kommt teilweise noch eine sogenannte Einigungsgebühr, wenn die Bank einer Anpassung des Kredits zustimmt. Vor Gericht sind die Kosten deutlich höher. Deshalb ist in der Regel nur für rechtsschutzversicherte Kunden eine Klage ratsam.
6. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung greift meist dann, wenn es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau und auch nicht um ein vermietetes Objekt handelt. Wichtig: Der Schadensfall, zu dem die Rechtsschutzversicherung bestehen muss, ist nicht der Abschluss des Kredits (auch wenn das manche Rechtsschutzversicherungen behaupten). Relevant ist vielmehr die Weigerung ihrer Bank den Widerruf anzuerkennen. Deshalb ist es auch möglich, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, nachdem eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung festgestellt wurde. Näheres dazu unter www.widerruf.info/rechtsschutzversicherung.