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     1568  0 Kommentare Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen Anfang Juli

    München (ots) - Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat
    die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine zu
    Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz
    eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG.

    Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter
    für die Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach.
    Die Kanzlei Mattil & Kollegen erklärt sich bereit, die Stimmrechte
    der Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen
    in Schwerin am

    05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6
    06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP
    07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N
    08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE

    kostenlos auszuüben. So können Anleger, die an den o.g. Tagen
    nicht in Schwerin sein können, auch an der Wahl teilnehmen.

    Die Insolvenzverwalterin wird an den vorgenannten Tagen die
    Anleihe- und Genussscheingläubiger über den Verfahrensstand
    informieren. Im Anschluss an den Bericht der Insolvenzverwalterin,
    können die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Der
    gemeinsame Vertreter vertritt die Interessen aller Anleihegläubiger
    gegenüber der Insolvenzverwalterin und wird aus der Insolvenzmasse
    vergütet.

    Die Kanzlei Mattil & Kollegen wird die sie bevollmächtigenden
    Anleger zeitnah über den Ausgang sowie den Inhalt des Berichts der
    Insolvenzverwalterin informieren.

    Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und
    Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Mattil & Kollegen in München ist
    Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets GmbH
    (dort für die Anleihegläubiger) und kandidiert für das Amt des
    gemeinsamen Vertreters.

    Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt seit mehr als 20 Jahren
    Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich
    durch besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller
    Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei
    Mattil & Kollegen erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv
    begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste
    erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz
    geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

    OTS: Mattil & Kollegen
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    Pressekontakt:
    Mattil & Kollegen
    Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Rechtsanwalt Sascha Borowski
    Thierschplatz 3
    D-80538 München
    Tel.: 089/24 29 38- 66
    FAX: 089/24 29 38-65
    Mail: borowski@mattil.de



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