Lotsengewerkschaft
Haftung bei Streiks begrenzen
ERFURT (dpa-AFX) - Anwälte der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) haben bei einer Verhandlung des Bundesarbeitsgerichts davor gewarnt, das Streikrisiko für Gewerkschaften zu erhöhen. "Es sollte nicht sein, dass man für eine relativ nebensächliche Forderung, die möglicherweise rechtlich angreifbar ist, ein hohes Risiko bei Streiks eingehen muss", sagte der Anwalt der GdF, Dirk Vogelsang, am Dienstag in Erfurt.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter wollten noch am Dienstag über eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe von Lufthansa , Air Berlin und dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport gegen die Lotsengewerkschaft entscheiden. Es geht dabei um mehr als neun Millionen Euro für Streiks von Vorfeldlotsen im Februar 2012.
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Die Kläger bewerten die GdF-Streiks wegen eines Verstoßes gegen die Friedenspflicht bei einigen Forderungen als rechtswidrig. Die Arbeitsgerichte in Hessen hatten ihre Klage abgewiesen und eine Haftung der Gewerkschaft verneint./ro/DP/fbr