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    Dieselgate - Abgasmanipulation  916  0 Kommentare VW Abgasaffäre - so klagen VW Aktionäre auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko

    Die Chancen für Anleger in Volkswagen Aktien stehen gut, aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz vom Unternehmen zu bekommen. Doch dazu müssen Aktionäre in den nächsten Tagen aktiv werden - denn bereits Mitte September droht die Verjährung. Eine Prozessfinanzierung ermöglicht es, Kostenrisiko auszuschließen.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) ermöglicht es, erstmals bei einer Schadensersatzklage für Anleger das Kostenrisiko komplett auszuschalten. Denn mit Hilfe einer Prozessfinanzierung fällt lediglich im Erfolgsfall ein Honorar an.   

     

    Im September 2015 erlebte der deutsche Aktienmarkt einen der spektakulärsten Kursstürze eines Blue Chips in seiner Geschichte. Was zunächst recht unspektakulär als Meldung in den Abendnachrichten begann, wuchs sich innerhalb weniger Tage zu einem wahren Crash in den Aktien der Volkswagen AG aus. Der Kurs der VW-Aktien fiel nach Bekanntwerden der Manipulationen innerhalb weniger Tage um fast 50 Prozent. Viele Experten sind der Meinung, dass den Aktionären aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Regeln Schadensersatz zusteht.

     

    Die Argumentation dahinter ist so simpel wie nachvollziehbar: Die Unternehmensführung von VW wusste spätestens ab Mai 2014, dass die US-Behörden wegen der Abgasmanipulationen ermittelten. Sie unterließ es jedoch, den Kapitalmarkt über diese Tatsache zu informieren. Da es sich dabei um eine kursrelevante Information handelte, verstieß der Vorstand gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Dementsprechend haben Anleger beste Aussichten auf Schadensersatz, wenn sie zwischen Juni 2014 und September 2015 Aktien gekauft haben. Genauso gut sind die Aussichten allerdings, wenn der Kauf der VW-Aktien nicht länger als 18. September 2013 zurückliegt; in beiden Fällen mussten die Aktien aber am 18. September 2015 noch im Bestand gewesen sein.

     

    Deswegen bietet die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) jetzt gemeinsam mit einer namhaften Kanzlei für Kapitalmarktrecht und einem Prozessfinanzierer erstmals die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen, ohne dass Anlegern dabei ein Kostenrisiko entsteht.

     

    Das Ganze läuft so: Der Prozessfinanzierer sammelt die Fälle, lässt die Ansprüche der Anleger auf eine lizensierte Klagegesellschaft gebündelt übertragen und finanziert dann deren Klage. Von dem gezahlten Schadensersatz erhält der Prozessfinanzierer 33 Prozent, der Rest geht an die Anleger. Gelingt wider Erwarten kein Erfolg, dann bleibt der Prozessfinanzierer auf den Kosten sitzen. Die Anleger haben zwar nichts gewonnen – aber auch nichts verloren.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Dieselgate - Abgasmanipulation VW Abgasaffäre - so klagen VW Aktionäre auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko Die Chancen für Anleger in Volkswagen Aktien stehen gut, aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz vom Unternehmen zu bekommen. Doch dazu müssen Aktionäre in den nächsten Tagen aktiv werden - denn bereits Mitte September droht die Verjährung. Eine Prozessfinanzierung ermöglicht es, Kostenrisiko auszuschließen.

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