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     994  0 Kommentare Widerrufsjoker: So geht´s

    Eigentlich sollte der Widerrufsjoker längst beerdigt sein, wenn es nach dem Willen der Banken geht. Doch auch nach der Gesetzesänderung Mitte 2016 zeigen zahlreiche Gerichtsurteile, dass der Widerruf für viele Baufinanzierungen noch aktuell ist. Hier erfahren Sie, wie Ihre Chancen stehen.

    Der Widerrufsjoker hat im vergangenen Jahr für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Denn zehntausende Immobilienbesitzer haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Kreditverträgen genutzt, um sich während der laufenden Zinsbindung von alten Baufinanzierungen zu trennen. Die stark gesunkenen Zinsen machten dies enorm attraktiv: Wenn ein Verbraucher beispielsweise aus einer Baufinanzierung mit einem Zinssatz von fünf Prozent und einem Volumen von 200.000 Euro vier Jahre vor Ende der Zinsbindung „herauskommt“ und danach nur noch einen Zins von zwei Prozent bezahlt, so spart er 6.000 Euro pro Jahr, in vier Jahren also 24.000 Euro.

    Das sind Summen, die den Banken weh getan haben. Ihre Lobbyarbeit hat dafür gesorgt, dass Bundesregierung und Bundestag mit einer Neuregelung des Gesetzes für Immobilienkredite im Frühjahr 2016 den Widerrufsjoker für Verbraucher beschnitten hat. Immobilienkredite, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nun auch bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr widerrufen werden. Für jüngere Darlehen gilt diese Einschränkung nicht. Das Kalkül der Finanzindustrie war, dass Baufinanzierungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nicht mehr fehlerhaft sind.

    Doch mit dieser Erwartung haben sich die Kreditinstitute getäuscht. Denn jüngste Gerichtsurteile zeigen, dass etliche Baufinanzierungen aus der Zeit nach Juni 2010 ebenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. Somit ist der Widerrufsjoker noch quicklebendig – insbesondere für zwei Gruppen von Baufinanzierungen.

     

    1. Alle Darlehen nach dem 10. Juni 2010

    Für Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf nach wie vor möglich. Sie sind von dem neuen Gesetz grundsätzlich nicht erfasst. Neueste Urteile des OLG Nürnberg und OLG Karlsruhe sowie des Bundesgerichtshofs (XI ZR 434/15) bestätigen, dass zahlreiche Kreditverträge aus diesem Zeitraum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben und daher widerrufen werden können. Und das ist äußerst lukrativ: Denn viele Darlehen aus den Jahren 2010 bis 2012 haben Zinssätze um die vier Prozent – während heute eher eine Verzinsung von 1,5 Prozent üblich ist. Besonders Immobilienbesitzer, die zwischen Mitte 2010 und Ende 2011 finanziert haben, haben nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf, einem Zusammenschluss von betroffenen Verbrauchern, gute Chancen, den Widerrufsjoker noch zu ziehen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: So geht´s Eigentlich sollte der Widerrufsjoker längst beerdigt sein, wenn es nach dem Willen der Banken geht. Doch auch nach der Gesetzesänderung Mitte 2016 zeigen zahlreiche Gerichtsurteile, dass der Widerruf für viele Baufinanzierungen noch aktuell ist. Hier erfahren Sie, wie Ihre Chancen stehen.