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     312  0 Kommentare AOKs beschließen Stresstest im Haftungsverbund

    Berlin (ots) - In guten Zeiten für schlechte vorsorgen - nach
    dieser Maxime haben jetzt die elf AOKs das Regelwerk ihres
    kassenartenspezifischen Haftungsverbunds weiterentwickelt. Im
    Mittelpunkt steht eine präventive Ausrichtung, die finanzielle
    Notlagen frühzeitig verhindert und Einschränkungen der Leistungs- und
    Wettbewerbsfähigkeit vorbeugt. "Ziel ist es, Gefährdungslagen zu
    erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor AOKs in der GKV-weiten
    Risikobewertung auffällig oder Strukturhilfen notwendig werden",
    erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin
    Litsch. Damit schaffe man nicht nur mehr Sicherheit im AOK-System,
    sondern in der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung. "Unter
    diesen Voraussetzungen wird keine AOK zum Problemfall der GKV oder
    gar der Politik", verspricht Litsch.

    Die Einigung im AOK-System sei ein deutliches Signal in Richtung
    Gesetzgeber, hebt Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des
    Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbands, hervor. "Lange vor
    Verabschiedung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes haben sich alle
    AOK-Vorstände sowie die Verwaltungsräte der elf selbstständigen AOKs
    freiwillig und eigenverantwortlich auf verbindliche Regeln
    verständigt und diese jetzt im Gesellschaftervertrag des
    AOK-Bundesverbandes festgeschrieben. Naturgemäß hat dieser Prozess
    einige Zeit in Anspruch genommen, aber am Ende steht ein
    substanzieller Fortschritt. Haupt- und Ehrenamt haben hier
    ausgezeichnet zusammengearbeitet und die Handlungsfähigkeit des
    selbstverwalteten Krankenversicherungssystems unter Beweis gestellt."

    Ausgangspunkt des neuen Risikomanagements innerhalb des
    AOK-Systems ist ein verbindliches Risikocontrolling. Vorgesehen sind
    dabei auch regelmäßige Stresstests auf Grundlage aktueller
    Geschäftsdaten und der prognostischen Geschäftsentwicklung. Wird ein
    Risiko festgestellt, so leitet die betreffende AOK vereinbarte
    Gegenmaßnahmen ein. Ab einer definierten Risikostufe wird diese Kasse
    dann zusätzlich fachlich und organisatorisch unterstützt. Durch
    rechtzeitiges und gemeinschaftliches Handeln sollen Finanzhilfen,
    welche die AOK-Gemeinschaft in der Vergangenheit in erheblichem
    Umfang solidarisch aufgebracht hat, künftig als Ultima Ratio
    möglichst ausgeschlossen werden.

    Litsch fordert die anderen Kassenarten auf, ebenfalls ihre
    Hausaufgaben als Haftungsverbünde zu machen, statt dieses Thema mit
    der Debatte um die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
    (RSA) zu verquicken. "Der RSA hat die Aufgabe, Solidarität zwischen
    den Versicherten und Beitragszahlern sicherzustellen und
    Risikoselektion zu vermeiden, nicht jedoch Unterschiede in den
    Bilanzen zwischen Kassen oder Kassenarten auszugleichen. Dafür
    wiederum gibt es die kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, wie
    sie im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind."

    OTS: AOK-Bundesverband
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    Pressekontakt:
    Pressestelle AOK-Bundesverband
    Dr. Kai Behrens - Pressesprecher
    Tel.: 030 34646-2309
    E-Mail: presse@bv.aok.de




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