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    Abgasaffäre  857  0 Kommentare Klage wegen Schadensersatz - VW Aktionäre sollten sich beeilen

    Das Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig wegen Schadensersatz für Volkswagen-Aktionäre lauft. Erstmals können sich private Aktionäre mit einer Klage beteiligen, ohne ins Kostenrisiko gehen zu müssen. Möglich macht das eine sogenannte Prozessfinanzierung. Doch Aktionäre sollten sich beeilen.

    Was im September 2015 recht unspektakulär als Meldung in den Abendnachrichten begann, wuchs sich innerhalb weniger Tage zu einem wahren Crash in den Aktien der Volkswagen AG aus. Innerhalb weniger Tage stürzten sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktien in der Spitze um fast 50 Prozent in die Tiefe. Anleger verloren Milliarden. In dem Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig geht es nun darum, ob die Unternehmensführung von Volkswagen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen hat.

    Das WpHG sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft kursbewegende Tatsachen sofort dem Kapitalmarkt melden müssen. Die Kernfrage lautet also: Wann wusste die Unternehmensführung von den Manipulationen sowie von Ermittlungen der US-Behörden?

    Die Kläger glauben nachweisen zu können, dass die VW-Spitze spätestens im Mai 2014 – also rund 16 Monate vor der offiziellen Bekanntgabe – von den Manipulationen wusste. Demnach stünden Anlegern, die nach Mai 2014 VW-Aktien gekauft haben und diese mindestens bis zur Veröffentlichung im September 2015 gehalten haben, ein Schadensersatz zu.

    Die Chancen dafür stehen so gut, dass sich mit der britischen Beteiligungsgesellschaft Therium erstmals ein Investor gefunden hat, der in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Widerruf Aktionären eine Schadensersatzklage ohne Kostenrisiko ermöglicht. Im Rahmen einer Prozessfinanzierung werden dabei sämtliche Kosten für die Schadensersatzklage übernommen. Wird das Musterverfahren gewonnen, zahlt der Anleger ein Erfolgshonorar in Höhe von 33 Prozent des erhaltenen Schadensersatzes. Gelingt kein Erfolg, so entstehen dem Anleger auch keine Kosten.

    Die Gefahr, dass der Anleger durch die Klage ein Minus macht, wie das in der Vergangenheit bei etlichen verloren Aktionärsklagen der Fall war, ist hier also ausgeschlossen.  

    Folgende Voraussetzung gibt es für die Teilnahme an der Prozessfinanzierung: Der Anleger muss mindestens 100 Volkswagen-Aktien (egal ob Stammaktien oder Vorzugsaktien) ab Juni 2014 gekauft haben und muss diese am 18 September 2015 besessen haben. Es spielt keine Rolle, ob die Aktien danach verkauft wurden oder sich noch im Depot befinden. Anleger, die sich über das Angebot der Kostenfinanzierung informieren wollen, können sich bei der IG Widerruf melden. Dort können sich Aktionäre auch über die Alternativen zu einer Prozessfinanzierung, wie einer eigenständigen Klage oder der Anmeldung zum Musterverfahren, informieren.

    Allerdings gilt das Angebot der Prozessfinanzierung nur bis Ende April 2017. Denn die Zeit drängt. Bereits am 23. Mai 2017 greift eine wichtige Verjährungsfrist. Dann sind nämlich drei Jahre vergangen, seit VW-Vorstandschef Martin Winterkorn nachweislich von den Ermittlungen der US-Behörden gegen Volkswagen wegen der Abgasmanipulationen erfahren hat. Ob die Richter letztlich diese Verjährungsfrist als relevant ansehen, ist derzeit noch offen. Aber klar ist: Anleger, die erst nach diesem Datum aktiv werden, verschlechtern ihre Chancen auf Schadensersatz deutlich.

    Grundsätzlich gilt also für alle VW-Aktionäre, die ihr Recht auf Schadensersatz wahren wollen: Keine Zeit verlieren! Egal ob mit oder ohne Prozessfinanzierung vorgegangen werden soll, sollten sich Anleger beeilen, wenn sie ihre Chancen nicht aufs Spiel setzen wollen. 

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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