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     440  0 Kommentare Vertragsstrafen als Risikoposition in den Arzneimittelausschreibungen der GKV (FOTO)

    Stuttgart (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Ein gutes Jahr ist vergangen, seit im April 2016 das neue
    Vergaberecht in deutsches Recht umgesetzt wurde und seine Einlassung
    ein neues GWB und die VgV fand. Seither fordern die Neuerungen
    zügiges Handeln von allen Beteiligten: Die Angebotsabgabefrist in
    offenen Verfahren wurde von bisher 52 auf nun 30 bzw. 35 Tage
    verkürzt, was insbesondere für die pharmazeutischen Anbieter den
    ohnehin enormen Zeitdruck verstärkt. Natürlich hoffte man zu Beginn
    vergangenen Jahres noch auf eine milde Umsetzung dieser neuen Frist
    seitens der GKV, doch sehen sich die Bieter nun mit einer ganz
    anderen Realität konfrontiert: Die Kassen geben das Tempo vor und
    eine Frist von 35 Tagen ist in ihren Ausschreibungen längst
    alltäglich geworden.

    Nun liegt der Produktionsplanungszyklus der pharmazeutischen
    Industrie branchenüblich im Schnitt bei etwa sechs Monaten. In
    Anbetracht dieser Tatsache wird deutlich, was eine Fristverkürzung
    von 17 Tagen für die pharmazeutischen Anbieter tatsächlich bedeutet:
    Die Entscheidung für oder gegen eine Ausschreibungsteilnahme gilt es
    innerhalb kürzester Zeit zu treffen, wobei partielle Lieferausfälle
    als reales Risiko bereits in der Planung berücksichtigt werden
    müssen. Hinzu kommt, dass unzuverlässigen Bietern künftig nicht mehr
    nur Geldstrafen drohen, sondern auch Zwangspausen von bis zu drei
    Jahren: Lieferausfälle bei früheren Verträgen können künftig von
    ausschreibenden Stellen nach §124 Abs. 1 Punkt 7 GWB gemäß §126 GWB
    als fakultativer Ausschlussgrund geltend gemacht werden kann, sollte
    ein Bieter erhebliche und/oder andauernde Schlechtleistungen erbracht
    haben.

    Daher stellt sich für pharmazeutische Bieter immer häufiger die
    Frage nach Höhe und Wahrscheinlichkeit einer möglichen
    Vertragsstrafe. Doch diese richtig einzuschätzen ist schwer, denn sie
    hängt je nach Rabattvertrag von verschiedenen Faktoren ab: Die
    Vertragsgestaltung der ausschreibenden Stelle, die Ausfallzeit und
    die ausgeschriebene Menge (Beschaffungsbedarf) bzw. die tatsächliche
    Absatzmenge (Bewertung durch Mengenprognose) müssen miteinberechnet
    werden. Befindet sich ein Bieter beispielsweise in der Situation, für
    ein Fachlos bei einem Wirk-stoff mit drei verschiedenen Normgrößen
    und vier Wirkstärken bei identischer Darreichungsform eine
    Risikobewertung im Angebot rechnerisch ermitteln zu wollen,
    entspricht dies allein bereits 12 Rechenvorgängen. Zusätzlich gilt es
    zu berücksichtigen, dass jede ausschreibende Stelle in der Landschaft
    der GKV unterschiedliche Rechenalgorithmen verwendet.

    Die eleganteste Lösung, diese unliebsame Rechenarbeit innerhalb
    kürzester Zeit zu erledigen, bietet das inhabergeführte
    Dienstleistungsunternehmen PSE - Pharma Solutions Europe: Das
    baden-württembergische Unternehmen entwickelte den
    PSE-Schadensersatz-Szenariorechner©. Dabei handelt es sich um eine
    Rechenmatrize, die es ermöglicht, alle notwendigen Rechenvor-gänge
    rasch zu bewältigen. Da Bieter selten mit nur einem der Fachlose in
    den Wettbewerb gehen, bietet die Unterstützung von PSE eine
    langersehnte Entlastung für die Tendermanager: Potentielle
    Schadenersatzzahlungen lassen sich innerhalb kürzester Zeit im
    Szenario-Trichter als Mindest-, Mittel- oder Maximalwert darstellen,
    wobei nicht nur die Herstellerabgabepreise, sondern auch die zur
    Anwendung kommenden Rabattsätze, die Umsatz- und Absatzbasis, sowie
    die unterschiedlichen Zeitspannen für den Vertragsstrafen-Tatbestand
    berücksichtigt werden. Zusätzlich gilt es den Zeitpunkt eines
    möglichen Lieferausfalls mit in die Berechnungen einzubeziehen. Denn
    ob dieser potentiell zu Vertragsbeginn oder erst laufzeitmittig
    erfolgt, kann erheblichen Einfluss auf die Höhe einer Strafzahlung
    haben.

    Als charmantes Feature des PSE-Schadensersatz-Szenariorechners©
    sind zuletzt die Darstellungsmöglichkeiten der ermittelten
    Vertragsstrafen zu nennen: Ob Ausfallzeit, Kalendertag, Monat, Jahr
    oder Gesamtlaufzeit, - die Ergebnisse stehen PSE-Kunden zeitnah und
    in verschiedensten Ansichten zur Verfügung. Der
    PSE-Schadensersatz-Szenariorechner© spart Zeit in der Angebotsphase.
    Und das ist es letztendlich, was die Attraktivität des Tools für
    pharmazeutische Anbieter ausmacht. Denn nur zeitnahe Ergebnisse
    können sie bei der Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einer
    öffentlichen Ausschreibung wirklich unterstützten.

    OTS: PSE - Pharma Solutions Europe
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/119906
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_119906.rss2

    Pressekontakt:
    Carina Diana Bukenberger
    carinabukenberger@gmail.com



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