DGAP-Adhoc
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht über bis zu rund 24,5 Millionen neue Aktien zum Bezugspreis von 4,66 Euro je Aktie
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges
21.08.2014 13:32
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NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN
Die Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als
persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrates beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des gegenwärtig
bestehenden genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von 67.545.011,00 EUR, das in 67.545.011 auf den Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt ist, um einen Betrag
von nominal bis zu 24.554.804,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 24.554.804
neuen Stückaktien (die "Jungen Aktien") zu erhöhen. Die Jungen Aktien
werden ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2014/2015 der Gesellschaft (1.
Juli 2014) gewinnberechtigt sein, vermitteln also kein Recht am Gewinn des
Geschäftsjahres 2013/2014. Die Einbeziehung der Jungen Aktien in die
bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft (ISIN
DE0005493092) wird aus diesem Grund erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach
Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung (Gleichstellung der
Gewinnberechtigung), erfolgen. Bis dahin sind Zulassung und Handel der
Jungen Aktien mit einer separaten Notierung (ISIN DE000A11QXQ6) geplant.
Den Kommanditaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise
eingeräumt, dass die Jungen Aktien von der Close Brothers Seydler Bank AG,
Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum geringsten
Ausgabebetrag von 1,00 EUR gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Kommanditaktionären der Gesellschaft zu einem Bezugspreis
von 4,66 EUR je Aktie im Verhältnis 11:4 zum Bezug anzubieten, d.h. die
Kommanditaktionäre haben das Recht, für jeweils elf bestehende Aktien vier
Junge Aktien zu beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Jungen Aktie oder
einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel findet
nicht statt.
Der für diese Kapitalmaßnahme erforderliche Wertpapierprospekt liegt
derzeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN
Die Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als
persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrates beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des gegenwärtig
bestehenden genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von 67.545.011,00 EUR, das in 67.545.011 auf den Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt ist, um einen Betrag
von nominal bis zu 24.554.804,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 24.554.804
neuen Stückaktien (die "Jungen Aktien") zu erhöhen. Die Jungen Aktien
werden ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2014/2015 der Gesellschaft (1.
Juli 2014) gewinnberechtigt sein, vermitteln also kein Recht am Gewinn des
Geschäftsjahres 2013/2014. Die Einbeziehung der Jungen Aktien in die
bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft (ISIN
DE0005493092) wird aus diesem Grund erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach
Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung (Gleichstellung der
Gewinnberechtigung), erfolgen. Bis dahin sind Zulassung und Handel der
Jungen Aktien mit einer separaten Notierung (ISIN DE000A11QXQ6) geplant.
Den Kommanditaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise
eingeräumt, dass die Jungen Aktien von der Close Brothers Seydler Bank AG,
Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung zum geringsten
Ausgabebetrag von 1,00 EUR gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Kommanditaktionären der Gesellschaft zu einem Bezugspreis
von 4,66 EUR je Aktie im Verhältnis 11:4 zum Bezug anzubieten, d.h. die
Kommanditaktionäre haben das Recht, für jeweils elf bestehende Aktien vier
Junge Aktien zu beziehen. Es ist nur der Bezug von einer Jungen Aktie oder
einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel findet
nicht statt.
Der für diese Kapitalmaßnahme erforderliche Wertpapierprospekt liegt
derzeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur
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