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    "Mietenvolksentscheid"  9550  0 Kommentare Es lebe die Planwirtschaft!

    Ist es nicht unfair, dass sich nicht jeder, der sich ein iPhone kaufen möchte, auch tatsächlich ein iPhone leisten kann? Wem die Frage absurd vorkommt, braucht nur die aktuelle Diskussion am Berliner Wohnungsmarkt verfolgen. Die Initiative "Mietenvolksentscheid e.V." fordert ein neues Gesetz, das unter anderem dazu führt, dass einkommensschwache Mieter in Berlin auch in Gegenden wohnen können, in denen sie sich die Miete gar nicht leisten können - auf Kosten der Steuerzahler.

    Von Jakob Mähren, Geschäftsführender Gesellschafter der Mähren Gruppe

    So soll ein Wohnraumförderungsfonds geschaffen werden. Die Mittel werden zum Beispiel dafür genutzt, dass Mieter mit geringem Einkommen im bestehenden und ehemals geförderten sozialen Wohnungsbau über den Vermieter einen Antrag auf Senkung der Miete beantragen können.

    Das geplante Gesetz sieht zudem vor, dass die städtischen Wohnungsunternehmen degewo, Gesobau, Howoge, Stadt und Land, WBM und Gewobag in "Anstalten öffentlichen Rechts" umgewandelt werden sollen. Das Land Berlin haftet uneingeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Anstalten. Gesteuert werden diese Anstalten von einem 16-köpfigen Verwaltungsrat, der jeweils zur Hälfte aus Politikern und aus Räten besteht. Folglich würden Mietervertreter darüber mitentscheiden, ob die Miete erhöht und ob modernisiert wird. Wie diese Entscheidungen ausfallen werden, kann sich jeder denken. Die Mieter von öffentlichen Wohnungsunternehmen bekommen auf diese Weise eine günstige Miete auf Kosten des Landeshaushaltes.

    Die öffentlichen Wohnungsunternehmen werden durch dieses Gesetz nicht mehr nach privatem, sondern nach öffentlichem Recht wirtschaften. Sie sollen künftig gemeinwohlorientiert statt gewinnorientiert arbeiten. Faktisch wird sie das Gesetz in den Ruin treiben. § 13 Absatz 5 des Gesetzentwurfs sieht zum Beispiel vor, dass bei Haushalten mit Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung im Alter Zwangsräumungen aufgrund von Mietrückständen ausgeschlossen sind. Auch die klassische Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Mietvertrages wird den öffentlichen Wohnungsunternehmen nicht mehr erlaubt sein.

    Nun könnten sich alle privaten Wohnungsinvestoren freuen, dass künftig die Problemmieter von öffentlichen Wohnungsunternehmen magisch angezogen werden. Doch würde es nach Verabschiedung des Gesetzes nicht lange dauern, bis Stimmen laut werden, dass dieselben Regeln, also zur Bonitätsprüfung und zur Räumung bei Mietschulden, auch für private Vermieter gelten müssen. Eine Horrorvorstellung für jeden professionellen Wohnungsinvestor.

    Erst die Mietpreisbremse, dann das Umwandlungsverbot: Der Berliner Wohnungsmarkt wird immer mehr reguliert. Wer nun auch noch den aktuellen Gesetzentwurf der Initiative "Mietenvolksentscheid e.V." liest, kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, heißt es bald: Es lebe die wohnungswirtschaftliche Planwirtschaft in Berlin!




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    "Mietenvolksentscheid" Es lebe die Planwirtschaft! Ist es nicht unfair, dass sich nicht jeder, der sich ein iPhone kaufen möchte, auch tatsächlich ein iPhone leisten kann? Wem die Frage absurd vorkommt, braucht nur die aktuelle Diskussion am Berliner Wohnungsmarkt verfolgen. Die Initiative "Mietenvolksentscheid e.V." fordert ein neues Gesetz, das unter anderem dazu führt, dass einkommensschwache Mieter in Berlin auch in Gegenden wohnen können, in denen sie sich die Miete gar nicht leisten können - auf Kosten der Steuerzahler.

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