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     1982  0 Kommentare VW Schadensersatz: Wie gut sind die Chancen bei einer Klage für Anleger und Aktionäre?

    Wenn Mitglieder des Volkswagen-Vorstands tatsächlich bereits 2012 von den Abgasmanipulationen gewusst haben, dann erhöht dies die Chancen für deutsche Aktionäre auf Schadensersatz für Kursverluste mit ihrer Aktie. Erstmal können Anleger mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf auch ohne Kostenrisiko klagen – allerdings sollten Sie sich beeilen.

    Volkswagen-Aktionäre, die im Zuge der Abgasmanipulationen Kursverluste mit ihren Papieren hinnehmen mussten, sollten die jüngsten Medienberichte genau verfolgen. Stellt sich nämlich heraus, dass Mitglieder des VW Vorstands bereits 2012 oder zumindest 2014 von den Abgasmanipulationen wussten, dann steigen auch für deutsche Anleger die Chancen, vor Gericht Schadensersatz zu erhalten, deutlich.

    Für das demnächst in Braunschweig beginnende Musterverfahren dürfte es nämlich entscheidend sein, ob man nachweisen kann, dass die Volkswagen-Unternehmensführung schon lange vor Bekanntgabe im September 2015 von den Tricks mit der Abgas-Software wusste. Im Idealfall gelingt der Nachweis, dass die VW-Spitze nicht nur von den hauseigenen Manipulationen, sondern auch von den Ermittlungen der US-Behörden frühzeitig wusste. Spätestens in diesem Fall, hätte der Vorstand diesen Sachverhalt dem Kapitalmarkt ad hoc melden müssen, da er als relevant für eine größere Aktienkursbewegung einzuschätzen ist.

    Gelingt der Nachweis?

    Indem sie diese Mitteilung unterlassen haben, machen Sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) schadensersatzpflichtig gegenüber ihren Aktionären. Bisher gehen Experten davon aus, dass es gelingen könnte, den Nachweis zu führen, dass beispielsweise VW-Vorstandschef Winterkorn ab Mitte 2014 von den Abgasmanipulationen wusste. Somit hätten Aktionäre, die nach diesem Zeitpunkt ihre Papiere gekauft haben und sie bis zur offiziellen Veröffentlichung (und dem dadurch ausgelösten Kurseinbruch der VW-Aktie) gehalten haben, sehr gute Chancen auf Schadensersatz.

    Gelingt nun aber mithilfe der US-Ermittler der Nachweis, dass die Vorgänge bereits 2012 bekannt waren und gemeldet hätten müssen, dann erweitert sich der Schadensersatzanspruch möglicherweise auf Anleger, die die Papiere bereits zu diesem Zeitpunkt erworben haben.

    Für Privatanleger, die in Volkswagen-Aktien investiert haben, gibt es nun mehrere Möglichkeiten, sich an dem kommenden Musterverfahren zu beteiligen. Dabei muss man abwägen, ob man den günstigsten oder den aussichtsreichsten Weg gehen will.

    Die besten Chancen

    Die besten Aussichten haben aus derzeitiger Sicht Anleger, die VW-Aktien nach dem 1. Juni 2014 gekauft haben und diese am 18. September 2015 im Depot hatten. Wer seine Chancen weiter steigern will, verzichtet darauf, seinen individuellen Kursschaden geltend zu machen und setzt auf den sogenannten Kursdifferenzschaden. Das ist der Kursverlust, den die VW-Aktien im unmittelbaren Umfeld der Veröffentlichung der Untersuchungen der US-Behörden hinnehmen mussten. Dieser Kursdifferenzschaden beträgt rund 60 Euro je Aktie. Vorteil dieser Vorgehensweise: Der Anleger muss nicht nachweisen, dass er die Aktien nicht gekauft hätte, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. An dieser Beweispflicht sind in der Vergangenheit viele Anlegerklagen auf Schadensersatz gefunden.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Schadensersatz: Wie gut sind die Chancen bei einer Klage für Anleger und Aktionäre? Wenn Mitglieder des Volkswagen-Vorstands tatsächlich bereits 2012 von den Abgasmanipulationen gewusst haben, dann erhöht dies die Chancen für deutsche Aktionäre auf Schadensersatz für Kursverluste mit ihrer Aktie. Erstmal können Anleger mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf auch ohne Kostenrisiko klagen – allerdings sollten Sie sich beeilen.

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