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     238  0 Kommentare Meldeportal-Mindestlohn des Zolls erfolgreich gestartet

    Bonn (ots) - Das Meldeportal-Mindestlohn des Zolls zur Anmeldung
    von nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmern ist seit
    dem 1. Januar 2017 erfolgreich am Start. Arbeitnehmer, die aus dem
    Ausland entsandt werden, müssen in Deutschland Mindestlohn erhalten.
    Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Deutschland
    entsenden, müssen ihre Arbeitnehmer dem Zoll melden und versichern,
    dass sie die entsprechenden Arbeitsbedingungen einhalten. Seit Beginn
    des Jahres können diese Meldungen mit Hilfe des
    Meldeportal-Mindestlohn komfortabel und unkompliziert online abgeben
    werden.

    Das Meldeportal-Mindestlohn steht in deutscher, englischer und
    französischer Sprache zur Verfügung. Eine komfortable Menüführung
    ermöglicht ein schnelles Ausfüllen der Formulare und eine sichere
    Übermittlung an den Zoll.

    Das Meldeportal-Mindestlohn kann direkt über
    www.meldeportal-mindestlohn.de oder über www.zoll.de in der Rubrik
    "Dienste und Datenbanken" aufgerufen werden.

    Seit dem 1. Januar 2015 hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und
    jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn, seit 1.
    Januar 2017 von 8,84 Euro je Stunde. Daneben gibt es noch
    branchenspezifische Mindestlöhne im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und
    eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der
    Zollverwaltung wurde die Kontrolle der Einhaltung sämtlicher
    Mindestlohnregelungen übertragen

    OTS: Generalzolldirektion
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120080
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120080.rss2

    Pressekontakt:
    Generalzolldirektion
    Pressestelle
    Klaus Salzsieder
    Telefon: 0221/22255-3828
    pressestelle.gzd@zoll.bund.de



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    Meldeportal-Mindestlohn des Zolls erfolgreich gestartet Das Meldeportal-Mindestlohn des Zolls zur Anmeldung von nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmern ist seit dem 1. Januar 2017 erfolgreich am Start. Arbeitnehmer, die aus dem Ausland entsandt werden, müssen in Deutschland …

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