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    Insolvenzanfechtungsnovelle  327  0 Kommentare Atradius sieht weiterhin große Risiken für Lieferanten und Dienstleister

    Köln (ots) - Der Kreditversicherer Atradius begrüßt die vom
    Bundestag verabschiedete Insolvenzanfechtungsnovelle, hält aber auch
    die durch die neuen Regelungen gegenwärtig bestehende Risiken für
    Unternehmen im Firmengeschäft nicht für beseitigt. Tritt die Novelle
    in ihrer jetzigen Form in Kraft, bleiben für Insolvenzverwalter
    zahlreiche Möglichkeiten, Lieferanten und Dienstleister zur
    Rückzahlung von bereits erfolgten Zahlungen im Falle einer
    Kundeninsolvenz zu verpflichten. Eine Höchstgrenze für solche
    bestrittenen Forderungen gibt es nicht.

    "Insolvenzanfechtungen werden - wenn der Entwurf in seiner
    jetzigen Form verkündet wird - auch künftig eine kaum zu
    kalkulierende finanzielle Gefahr für Unternehmen sein", sagt Frank
    Liebold, Country Director Deutschland von Atradius. "Auch wenn das
    neue Gesetz nun an einigen Stellen Lieferanten und Dienstleistern
    entgegenkommt, wird es zu keiner nachhaltigen Änderung der
    Anfechtungspraxis in Deutschland kommen. Unternehmen sind nach wie
    vor gut beraten, sich gegen Rückzahlungsverpflichtungen abzusichern."

    Auch die neuen Regelungen enthalten mehrere Risiken

    Der Hintergrund: Die Anfechtungsnormen der Insolvenzordnung (InsO)
    geben dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, unter bestimmten
    Voraussetzungen ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen vor der
    Insolvenz des Schuldners, die sich für die Insolvenzmasse nachteilig
    auswirken, anzugreifen und nachträglich zu beseitigen. Dafür bilden
    §§ 129ff InsO die Basis. Der Insolvenzverwalter kann bei Vorliegen
    der Voraussetzungen Zahlungen zurückfordern, die der Lieferant oder
    Dienstleister vor der Insolvenzantragstellung vom Schuldner erhalten
    hat. Hierin liegt ein hohes und kaum abzuschätzendes Risiko für
    Lieferanten und Dienstleister, da diese Rückzahlungsverpflichtungen
    nicht nur ihre Liquidität belasten, sondern im ungünstigsten Fall
    sogar bis zur Existenzbedrohung reichen können.

    Der neue Gesetzesentwurf der Insolvenzordnung verschafft den
    Unternehmen an einzelnen Stellen etwas mehr Transparenz hinsichtlich
    des möglichen Zugriffs des Insolvenzverwalters auf erhaltene
    Zahlungen - es bleiben jedoch trotzdem noch finanzielle Gefahren
    bestehen.

    Reduzierung des Anfechtungszeitraums kaum Relevanz

    Gemäß der noch gültigen Insolvenzordnung kann die Summe der
    angefochtenen Beträge sämtliche Zahlungseingänge eines Abnehmers in
    den vergangenen zehn Jahren umfassen. Mit der Novellierung würde der
    Anfechtungszeitraum für die meisten Fälle auf vier Jahre verkürzt.
    "Die Verkürzung dürfte in der Praxis kaum relevant werden, weil auch
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