checkAd

     1574  0 Kommentare Widerrufsjoker - wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

    Der Widerruf einer Baufinanzierung kann Verbrauchern viele Tausend Euro sparen. Doch so gut wie nie klappt das ohne Anwalt. Die damit verbundenen Kosten sind nicht zu vernachlässigen. Da ist es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung greift. Doch damit dies zutrifft, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

    Der Widerruf eines Darlehensvertrags kann für einen Immobilienbesitzer bares Geld wert sein. Wer den Ausstieg aus einem teuren Kredit schafft – oder die Absenkung des Zinses auf das aktuelle Marktniveau – der spart in den meisten Fällen etliche Tausend Euro. Alternativ kann der Verbraucher auch die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung fordern, die in der Vergangenheit für die vorzeitige Beendigung eines Darlehens bezahlt wurde.

     

    Allerdings wissen wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) aus der Erfahrung von mehr als 10.000 geprüften Krediten, dass der Widerrufsjoker nicht kostenlos zu haben ist. So gut wie immer ist die Unterstützung eines Anwalts nötig, da die Banken auf Anfragen der Kunden in der Regel ablehnend reagieren. Aber es selbst bei guter anwaltlicher Unterstützung gibt es etliche Banken, die im außergerichtlichen Bereich kaum kompromissbereit sind. Haben Sie beispielsweise bei der Deutschen Bank oder der Commerzbank finanziert, dann werden Sie selbst mit Hilfe eines guten Anwalts ohne Prozess wenig erreichen. Diese Banken verfahren nach dem Motto: „Wenn Du was willst, dann verklag mich doch!“ Selbst die ING Diba, die bisher häufig außergerichtlich vergleichsbereit war, lässt es bei den jüngeren Darlehen aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 darauf ankommen, ob der Kunde klagt. Diese Strategie kann sich für die Bank lohnen. Denn auf jeden Kläger kommen wahrscheinlich mehrere Kreditnehmer, die einer Klage aus Furcht vor den hohen Kosten aus dem Weg gehen und daher auf ihr gutes Recht verzichten.

     

    Dieses Problem kann man umgehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommt. Dies ist sogar dann möglich, wenn derzeit noch gar keine solche Versicherung besteht! Doch zunächst gibt es dafür zwei wichtige Voraussetzungen: Die Rechtsschutzversicherungen greifen erstens nicht, wenn bei dem finanzierten Objekt ein Baurisiko besteht bzw. bestanden hat. Sie dürfen die Immobilie daher nicht als Neubau erworben haben, selbst gebaut haben und auch nicht einem genehmigungspflichtigen Umbau (Baugenehmigung) unterzogen haben. Normale Renovierungsarbeiten sind dagegen kein Problem. Und zweitens genießen Objekte dann keinen Versicherungsschutz, wenn sie vermietet sind.



    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 1 von 2

    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker - wann zahlt die Rechtsschutzversicherung? Der Widerruf einer Baufinanzierung kann Verbrauchern viele Tausend Euro sparen. Doch so gut wie nie klappt das ohne Anwalt. Die damit verbundenen Kosten sind nicht zu vernachlässigen. Da ist es gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung greift. Doch damit dies zutrifft, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.