checkAd

     1243  0 Kommentare VW Klage auf Schadensersatz: Jetzt droht Anlegern Verjährung! - Seite 2

     

    2. Anmeldung zum Musterverfahren

    Alternativ zu einer Klage können sich Anleger zum Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig anmelden. Die Kosten dafür sind niedriger als bei einer individuellen Klage. Allerdings bedeutet diese Anmeldung nicht, dass der Anleger automatisch Geld bekommt, wenn das Musterverfahren gewonnen wird. Weigert sich VW, die anderen Ansprüche anzuerkennen, muss doch noch individuell geklagt werden. Anders als bei einer Klage bekommt der Anleger die Gebühr für die Anmeldung auch nicht zurück, wenn die Musterklage gewonnen wird.

     

    3. Prozessfinanzierung

    Wer diese Kosten scheut, für den hat die Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw ein Angebot zur Prozessfinanzierung geschnürt, das den Anleger vom Kostenrisiko befreit. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei sämtliche Kosten für eine Klage. Wird das Musterverfahren gewonnen, zahlt der Anleger ein Erfolgshonorar in Höhe von 33 Prozent des erhaltenen Schadensersatzes. Gelingt kein Erfolg, so entstehen dem Anleger auch keine Kosten. Im Rahmen der Prozessfinanzierung wird auf einen pauschalierten Schadensersatz, den sogenannten Kursdifferenzschaden, geklagt. Er beträgt rund 60 Euro je VW-Aktie. Dies hat den Vorteil, dass der Anleger nicht nachweisen muss, dass er die Papiere nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.

    Folgende Voraussetzung gibt es für die Teilnahme an der Prozessfinanzierung: Der Anleger muss mindestens 100 Volkswagen-Aktien (egal ob Stammaktien oder Vorzugsaktien) ab Juni 2014 gekauft haben und muss diese am 18 September 2015 besessen haben. Es spielt keine Rolle, ob die Aktien danach verkauft wurden oder sich noch im Depot befinden. Anleger, die das Angebot der Kostenfinanzierung in Anspruch nehmen wollen, müssen sich bei der IG Widerruf melden.

    Fazit: VW-Anleger haben exzellente Chancen auf Schadensersatz, wenn Sie ihre Papiere nach Juni 2014 gekauft haben und diese bei Bekanntwerden der Abgasaffäre noch besessen haben. In den seltenen Fällen, in denen eine Rechtsschutzversicherung greift, dürfte eine individuelle Klage der beste Weg sein. Ansonsten verursacht eine Anmeldung zum Musterverfahren geringere Kosten. Für alle, die das Kostenrisiko scheuen, ist eine Prozessfinanzierung der ideale Weg. Dort fällt nur ein Erfolgshonorar an, wenn Schadensersatz gezahlt wird. Für alle Alternativen aber gilt: Beeilung ist angesagt! Um eine drohende Verjährung zu verhindern, sollten Anleger demnächst aktiv werden. Anleger können kostenlos bei der IG Widerruf unter www.widerruf.info/vw prüfen lassen, welcher Weg für Sie der günstigste ist.

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 2 von 2


    Verfasst von Roland Klaus
    VW Klage auf Schadensersatz: Jetzt droht Anlegern Verjährung! - Seite 2 Das Musterverfahren für Schadensersatz Klagen von VW-Aktionären wegen der Abgasaffäre läuft seit März in Braunschweig. Grundsätzlich haben Anleger noch bis September Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Doch wer so lange wartet, macht möglicherweise einen großen Fehler - denn ihm droht die Verjährung seiner Ansprüche.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer