Widerrufsjoker: Greift auch bei Forward-Krediten der ING Diba - Seite 2
Denkbar ist sogar, ein Forward-Darlehen zu widerrufen, das bislang noch gar nicht ausgezahlt ist. Wer beispielsweise Mitte 2012 ein Forward-Darlehen mit fünf Jahren Vorlaufzeit abgeschlossen hat, der bekommt diesen Kredit in diesem Sommer ausbezahlt und ist dann zehn Jahre an den hohen Zinssatz gebunden. Mit dem Widerrufsjoker lässt sich dieser Vertrag widerrufen, ohne dass eine Strafzahlung (sogenannte Nichtabnahmeentschädigung) an die Bank zu zahlen ist.
Damit ist die Ersparnis, die Verbraucher aus dem Widerruf eines Forward-Darlehens ziehen können, in vielen Fällen noch deutlich größer als bei einer normalen Baufinanzierung. Das zeigt folgendes Beispiel: Ein Immobilienkäufer hat Mitte 2012 eine Baufinanzierung über 200.000 Euro als Forward-Darlehen abgeschlossen. Die Forward-Periode beträgt fünf Jahre, das Darlehen soll also Mitte 2017 ausgezahlt werden und ist dann für zehn Jahre an den Zinssatz gebunden. 2012 lag der übliche Zinssatz für Baufinanzierungen bei drei Prozent, dazu kam ein Forward-Aufschlag von 0,5 Prozent. Insgesamt bekommt unser Immobilienbesitzer also in einigen Wochen ein Darlehen ausbezahlt für das er dann zehn Jahren lang einen Zins von 3,5 Prozent zahlen soll.
Möchte er dieses Darlehen nun nicht abnehmen, beispielsweise weil der geplante Bau nicht zustande gekommen ist oder weil die Immobilie verkauft werden soll, so berechnet ihm die Bank derzeit eine Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von rund 50.000 Euro, das sind also 25 Prozent der Kreditsumme!
Dieses Geld kann mit Hilfe des Widerrufsjokers gespart werden, wenn die Darlehensverträge fehlerhaft sind, beispielsweise also bei Darlehen der ING Diba aus dem Zeitraum 2010 bis 2015. Denn bei einem Widerruf hat die Bank keinen Anspruch auf eine Nichtabnahmeentschädigung oder eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Aber auch hier gilt wie bei fast allen Fällen rund um den Widerrufsjoker: Ohne kompetenten Anwalt geht wenig. Sucht der Kunde selbst den Kontakt zur Bank, so wird er in aller Regel abgewimmelt. Daher bietet sich folgende Vorgehensweise an: Im ersten Schritt sollte der Darlehensvertrag anwaltlich geprüft werden, beispielsweise kostenlos und unverbindlich über unser Prüfungsformular. Werden Fehler festgestellt, kann mit dem Experten die Strategie für die nächsten Schritte festgelegt werden. Das wird normalerweise ein außergerichtliches Vorgehen sein, bei dem der Anwalt die Bank anschreibt und den Widerruf geltend macht. Erst wenn das nichts bringt, kann über eine Klage nachgedacht werden. Die Kosten dafür übernimmt in etlichen Fällen eine Rechtsschutzversicherung. Alternativ kommt möglicherweise eine Prozessfinanzierung infrage, um den Widerruf auch vor Gericht durchzusetzen, ohne ein Kostenrisiko einzugehen.