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    Badische Zeitung  636  0 Kommentare Ausgewogenes Urteil / Kommentar von Christian Rath zur Überwachung bei der Arbeit

    Freiburg (ots) - So darf ein Arbeitgeber nicht vorsorglich alle
    Tastatureingaben auf den Firmencomputern aufzeichnen, um zu prüfen,
    ob Beschäftigte während der Arbeitszeit private Interessen verfolgen.
    Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, darf die Firma zu solchen
    Methoden greifen. Damit verfolgt das Bundesarbeitsgericht eine Linie
    weiter, die es vor Jahren beim Einsatz von Videokameras am
    Arbeitsplatz entwickelt hat. So ist es verboten, alle Beschäftigten
    ständig bei der Arbeit zu filmen. Nur wenn ein Verdacht besteht,
    etwa, weil es in einer Kasse auffällig häufig zu Fehlbeträgen
    kommt, kann der Arbeitgeber diese Kasse videoüberwachen. Diese
    ausgewogene Lösung hat sich bewährt.
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