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    Rothenbug Film - keine Gefahr für Senator - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.06 20:33:49 von
    neuester Beitrag 05.03.06 14:44:42 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 03.03.06 20:33:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Rohtenburg": Thomas Kretschmann als Kannibale
      Justiz
      Aufführungsverbot für Kannibalen-Film

      03. März 2006 Der Spielfilm „Rohtenburg” darf wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des „Kannibalen” Armin Meiwes nicht in den Kinos gezeigt werden.

      Der in Kassel ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat am Freitag ein Aufführungsverbot verhängt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Es ist das erste Mal in Deutschland, daß ein Gericht die Aufführung eines Kinofilms wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verboten hat. Der Produktionsfirma Atlantic Streamline droht danach ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft für die Verantwortlichen, falls der Film „vervielfältigt, beworben oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wird”. Der Kinostart war für den 9. März geplant.
      Seine Persönlichkeitsrechte werden gewahrt: Armin Meiwes

      In erster Instanz hatte das Landgericht Kassel am 27. Januar den Antrag von Meiwes Anwalt Harald Ermel auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Dagegen hatte Ermel Beschwerde eingelegt. Die OLG-Richter erklärten, der Film enthalte bis in die Einzelheiten hinein die Lebensgeschichte von Armin Meiwes. Dagegen hatte die Filmgesellschaft betont, die wahren Ereignisse hätten die Autoren des Psychothrillers nur „inspiriert”.

      „Reißerisch und bloßstellend”

      Der Vorsitzende Richter Bodo Nordmeier sagte, der Horrorfilm zeige „in reißerischer und bloßstellender Weise die private Lebensweise und Tat” von Meiwes. Auch wenn Meiwes eine in der Kriminalgeschichte einmalige Tat begangen habe, besitze auch er Persönlichkeitsrechte. Die Kunstfreiheit müsse hier zurückstehen, sie sei nicht schrankenlos zu gewähren. Der Spielfilm sei ohne Einwilligung des Klägers gedreht worden und diene allein der Unterhaltung der Zuschauer. Der OLG-Senat kritisierte, daß der Film ohne ausreichende Verfremdung das Privatleben von Meiwes zeige. Allein schon der Titel weise auf den Kläger hin.

      Rechtsanwalt Ermel sagte, in dem Film seien mindestens 88 Übereinstimmungen mit Meiwes` Geschichte zu finden. Der Spielfilm sei „Räuberei” an der privaten Lebensgeschichte seines Mandanten. „Hier wird die Würde von Herrn Meiwes verletzt”, sagte Ermel. Der Hauptdarsteller Thomas Kretschmann sehe zudem fast eins zu eins aus wie sein Mandant. Die Verleihfirma Senator Film hat nach Angaben Ermels mehr als 400.000 Euro Vorlaufkosten in „Rohtenburg” investiert. Die Aktie der Senator Entertainment AG stürzte nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung um 5,23 Prozent ab. Der Filmverleih hatte „Rohtenburg” als „Real-Horrorfilm” angekündigt.

      Gedreht in Wuppertal

      Hollywood-Schauspieler Thomas Kretschmann spielt den Kannibalen Oliver Hartwin, der im Internet nach einem Partner sucht, der sich einverständlich von ihm töten und danach verspeisen lassen würde. Simon Grombek (Thomas Huber) stellt sich zur Verfügung. Der Low-Budget-Film wurde vor einem Jahr unter dem Originaltitel „Butterfly. A Grimm Love Story” von dem in Vereinigten Staaten ansässigen Produzenten Marco Weber hergestellt. Regie führte Martin Weisz. Drehort war Wuppertal.

      Das wirkliche Verbrechen geschah vor fünf Jahren: Am 9. März 2001 war der 43jährige Berliner Diplom-Ingenieur Bernd B. zu Meiwes gefahren, mit dem er sich über das Internet verabredet hatte. Meiwes hatte darin einen Mann zum „Schlachten” gesucht. Bernd B. wollte dabei zusehen, wie Körperteile von ihm gegessen würden, und danach sterben. Meiwes entmannte B. und tötete ihn später mit einem Messer. Der 44jährige muß sich zur Zeit vor dem Frankfurter Landgericht erneut wegen Mordes verantworten.

      Text: FAZ.NET mit Material von AP
      Bildmaterial: Senator, ddp



      wer sich den Beitrag durchliest erkennt, die Produktionskosten sind von Atlantic Streamline. Die Senator hat lediglich Vorlaufkosten für Werbung usw. aufgebracht. Wenn eine Aufführung in Deutschland also Verboten ist/ wird, belaufen sich die Kosten für die AG auf 400 T€. Dies sollte also keine Gefahr für Senator sein. Wie Sasse von Millionenverlusten sprechen kann, erklärt sich nur, dass er diese mehr auf mögliche Einnahmen bezieht. Die Panikmache einiger User ist eine Sauerei, wer den Einstieg für 2€ verpasst hat und nun den Kurs wieder dort sehen will, wird sicher jede schlechte Meldung nutzen.

      Erst denken, dann handeln.


      Grimnie
      Avatar
      schrieb am 03.03.06 22:27:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Spielfilm sei ohne Einwilligung des Klägers gedreht worden und diene allein der Unterhaltung der Zuschauer. Der OLG-Senat kritisierte, daß der Film ohne ausreichende Verfremdung das Privatleben von Meiwes zeige. Allein schon der Titel weise auf den Kläger hin.


      Und hier liegt auch die Lösung des Problems:

      Der Typ, der jetzt unter Mordanklage vor Gericht steht, muß nur seine Einwilligung geben.

      Ob Senator dies nochmal 400.000,- Euro "Vorlaufkosten" wert ist ?

      Bei der kostenlosen Werbung durch das Urteil ?

      Und bei den sonst entgehenden "Millioneneinnahmen" (Pardon, bei den Millionenverlusten lt. Herrn Sasse (Anteilseigner der Senator AG über die HSW im Umfang von 40% der Aktien) )? :look:



      :D
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 09:46:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da ist was dran:




      Die Rechte des Täters

      Gut so: Aufführungsverbot für den "Rohtenburg-"Spielfilm

      VON DANIEL KOTHENSCHULTE



      Mord ohne niedere Beweggründe sieht die deutsche Rechtsprechung nicht vor. Armin Meiwes, der im angeblichen Einvernehmen einen Mann verspeiste, sieht derzeit einem zweiten Urteilsspruch entgegen. Acht Jahre wegen Totschlags erschien der Staatsanwaltschaft nicht angemessen, und die Boulevardpresse gab ihr Recht.

      Kunst ohne höhere Beweggründe ist hingegen schon öfters vorgekommen. Ein typisches Beispiel hätte man beinahe am 9. März bundesweit im Kino sehen können. Gestern verhängte das Oberlandesgericht Frankfurt ein Aufführungsverbot gegen den deutschen Spielfilm Rohtenburg mit Thomas Kretschmann, der auf dem realen Fall basiert. Anders als ein anderer umstrittener Film dieser Tage, der türkische Actionfilm Tal der Wölfe, wurde Rohtenburg der Presse vorab gezeigt. Zu sehen war kein "Hollywoodfilm" wie gestern die Tagesschau und der Hessische Rundfunk irrtümlich meldeten, sondern eine deutsche Produktion, wenn auch in schlechtem Englisch. Auch nach 250 Videoclips fehlt Regisseur Martin Weisz jede Routine, auch nur ein Quentchen Interesse zu wecken an einem Stoff, dessen Geläufigkeit der Film bei seinem Publikum voraussetzt. Jeder Schauspieler spricht die hölzernen Dialoge des Debüt-Autors Faull, der übrigens wirklich so heißt, wie es ihm gerade passt. Insbesondere Kretschmann als Täter tapert stocksteif durch die spärlichen Kulissen der grobkörnigen Billigproduktion. Eine herzlose Mutter und der Konsum von Horrorvideos bieten den spärlichen psychologischen Hintergrund für die Illustration des Offensichtlichen. Gänzlich unterbelichtet ist die Zeichnung des von Thomas Huber gespielten Opfers. Für gewöhnlich erreichen derartige Produkte nur die Videotheken, doch der angeschlagene Verleih Senator-Film wollte auf diesen Strohhalm im Kampf gegen die Insolvenz offenbar nicht verzichten. Das ist noch das ehrbarste Motiv, das man diesem Film nachsagen kann. Nun ist schlechter Geschmack gottlob noch immer nicht verboten. Schwerer aber als die Freiheit der Kunst, so die Frankfurter Richter, wiege der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Dass Meiwes einer anderen Produktionsfirma die Rechte an seiner Geschichte verkaufte, sollte den Blick auf dieses Urteil nicht verstellen. Es zeigt, dass auch Täter noch Rechte haben, so unpopulär das nach dem Schröder-Wort des "Für-immer-Wegsperrens" für Kinderschänder auch scheint.

      Man weiß nicht, welche Filmversion Meiwes autorisiert hätte, vielleicht waren seine Motive, den Stoff verfilmen zu lassen, ebenso ausbeuterisch wie die des Rohtenburg-Produzenten Marco Weber.

      Vielleicht wäre auch ein Kunstwerk daraus entstanden wie Romuald Karmakars Der Totmacher, es spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass auch Straftäter nicht rechtlos werden. Längst ist die Hemmschwelle gefallen, volle Namen und Fotos von Angeklagten zu veröffentlichen. Findet hier die Zensur statt, die manche für Tal der Wölfe gefordert haben? Zensiert wird nicht die Filmkunst oder das Recht auf schlechten Geschmack, sondern eine Ausbeutung, an die wir uns beinahe schon gewöhnt haben. Auch sie kann eine Art von Kanibalismus sein.



      http://www.fr-aktuell.de/ressorts/kultur_und_medien/feuillet…



      :D
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 09:51:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und Senator hat sich wohl auch geäußert:






      Schocker auf Eis gelegt
      ERSTELLT 03.03.06, 19:24h


      Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Armin Meiwes vor der Urteilsverkündung im Jahr 2004.


      Artikel mailen
      Druckfassung
      KASSEL. Der Kannibalenfilm „Rohtenburg“ ist per Einstweiliger Verfügung gestoppt worden. Der in Kassel ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt begründete diese am Freitag mit einer schwer wiegenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte des „Kannibalen“ Armin Meiwes. Der Spielfilm (geplanter Startterrmin war der 9. März) zeige „eine nahezu detailgetreue Wiedergabe seiner privaten Lebensgeschichte nebst darin enthaltener Auffälligkeiten seiner Familie, der Vorgeschichte und der Ausführung der Tat“.
      Meiwes, der im Frühjahr 2001 einen per Internet gefundenen Mann verstümmelt, getötet und Körperteile gegessen hatte, steht zurzeit erneut wegen Mordes vor Gericht. Dass er durch eine einmalige Tat weithin bekannt geworden ist, heiße nicht, dass er „ohne Einwilligung zum Gegenstand eines als Real-Horrorfilm angekündigten, allein der Unterhaltung der Zuschauer dienenden Spielfilms gemacht werden darf“. Die Produktionsfirma Atlantic Streamline berief sich laut OLG zu Unrecht auf die Kunstfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung. Den Produzenten drohen ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft, falls der Film „vervielfältigt, beworben oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wird“.


      Die Vorstands- und Aufsichtsrats-Chefs des deutschen Filmverleihers Senator, Christopher Borgmann und Helge Sasse, zeigten sich „bestürzt“ und streben die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens an. Sasse kündigte an, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Es sei, so Senator, „unverständlich, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung über Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll.“ Zwar war nicht Senator, sondern die Produktionsfirma Partei des Verfahrens, man werde sich jedoch dem Urteil konform verhalten. Bei der Atlantic Streamline handelt es sich um die US-Firma des Deutschen Marco Weber, der 1993 in Kalifornien als Filmproduzent begann. Die Kosten für „Rohtenburg“, der als US-Produktion keine deutschen Fördergelder erhielt, liegen angeblich bei fünf Millionen Dollar. Hinzu kommen Kosten für den Verleih, nach Angaben von Meiwes` Anwalt Harald Ermel über 400 000 Euro. Senator wies Berichte über wirtschaftliche Schäden jedoch zurück.


      Meiwes hatte übrigens eine TV-Dokumentation seines Falls erlaubt. Die Hamburger Produktionsfirma Stampfwerk plant nach Meiwes Prozess einen wahrheitsgemäßen journalistischen Report des Falls und der Kannibalismus-Foren im Internet. (ap / EB)



      http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1141377305507.sh…

      Und hier steht noch ein Kommentar zum Film, scheint echt Mist zu sein:

      http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1141377305510.sh…



      :D
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 10:00:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/03/04/politik/8145…


      An anderer Stelle wurde geschrieben, dass die Atlantic Streamline bereits Geld geboten hätte, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

      400.000,- Euro scheinen also nicht auszureichen, um da einen Sinneswandel herbeizuführen.

      Wird wohl besser sein, wenn der Film dahin kommt, wo er anscheinend hingehört: In die Mülltonne !!! :mad:

      (Ich sagte schon an anderer Stelle, Hannibal Lector ist mir sowieso lieber http://www.zelluloid.de/news/index.php3?id=1373 ) :D

      :D

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      Avatar
      schrieb am 04.03.06 10:09:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dass sich Senator mit einem Film über eine derart abscheuliche Tat finanziell sanieren wollte, ist wirklich das Allerletzte. Damit ist Senator für mich gestorben. Die würden sich wahrscheinlich auch gegenseitig zerstückeln und auffressen, wenn das Geld stimmt. Einfach nur pervers...
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 12:32:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Meiner Meinung nach sollte das Aufführungsverbot keine weitreichenden Konsequenzen für Senator haben. Dass Weber hier anscheinend ein paar Millionen vernichtet hat, ist für die Aktionäre der Senator sekundär. Ob die Leute wirklich massenhaft in die Kinos gerannt wären, ist rein hypotetisch, der Verlierer ist und bleibt Weber.

      Wenn der Vorstand von Senator genügend Arsch in der Hose hat, kann er sich den entstanden Schaden (Vorlaufkosten) auch bei dem Produzenten zurückholen.

      Wie sagt Sasse plötzlich; für Senator ist kein Schaden entstanden.

      Wichtiger für mich ist die baldige Serie auf ZDF :D

      Bleibt :cool: und lasst euch nicht von einigen wenigen Usern killen.

      Die Aktie hat viel Potenzial nach oben, in 2 Jahren könnten wir tatsächlich bei 20 € stehen. Wer vor dem 22.02 dabei war, hat dann auch 1000 %.

      Ein Film ist ein Stück am oder vom Kuchen, es gehören aber mehr Zutaten dazu.


      Grimnie
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 14:46:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich denke wir anleger sollten rothenburg abhacken, den blick nach vorne richten...schließlich kanns am montag schon heißen...an the oscar goes to merry christmas.....;)
      glaub ich persönlich zwar nicht wirklich dran aber wer weiß.....
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 11:18:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Aus dem Hauptthread zu SMN1:


      #1112 von Glaeubiger 05.03.06 11:11:31 Beitrag Nr.: 20.519.720
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben SENATOR ENTERTAINM


      Karlsruhe soll entscheiden
      " Rohtenburg" -Produzent plant Verfassungsbeschwerde - Kein Schaden für Senator Film

      Von Norbert Schwaldt

      Der Produzent des Kannibalen-Films " Rohtenburg" will gegen das Verbot bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bleibt der Streifen in der Schublade, rechnet der Berliner Verleiher Senator mit einem Gewinnausfall von bis zu einer Million Euro.

      Berlin - Die Pläne der neuen Eigentümer, die insolvente Berliner Senator Entertainment AG mit neuen Streifen in diesem Jahr zum Comeback zu bringen, haben einen Rückschlag erlitten. Der Kölner Medienanwalt Helge Sasse und der in Los Angeles lebende Filmproduzent Marco Weber hatten auf Kassenknüller wie den Spielfilm " Rohtenburg" gesetzt. Der Streifen darf jetzt wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte des " Kannibalen" Armin Meiwes nicht in den Kinos gezeigt werden. Der in Kassel ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat ein Aufführungsverbot verhängt.

      " Atlantic Streamline beabsichtigt, gegen die Entscheidung des OLG nicht nur in einem Hauptsacheverfahren, sondern auch mit einer Verfassungsbeschwerde vorzugehen" , sagte Sasse, der Anwalt der Produktionsfirma Atlantic-Streamline und auch Aufsichtsratsvorsitzender des Verleihers Senator ist, am Sonnabend der Berliner Morgenpost.

      " Sollte ein Gericht wirklich endgültig entscheiden, daß ,Rohtenburg" die Persönlichkeitsrechte von Herrn Meiwes verletzt und der Film deshalb in Deutschland endgültig in der Schublade verschwinden muß, müßte allerdings der Produzent und nicht der Verleih den Schaden tragen" , sagte Sasse. Denn der Produzent hätte einen Film geliefert, der mit einem Rechtsmangel behaftet ist.

      Die Entlassung aus der Insolvenz ist wegen des Filmverbots allerdings nicht in Gefahr, sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Rolf Rattunde. " Senator ist der Verleiher und hat sich gegen das Risiko eines Filmverbots abgesichert." In solchen Fällen gebe es einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Produzenten, bestätigte der Sprecher. Die Berliner Senator Entertainment AG soll planmäßig am 31. März aus der Insolvenz entlassen werden.

      Atlantic Streamline droht nach dem jüngsten Urteil ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft, falls der Film " vervielfältigt, beworben oder auf andere Weise in Verkehr gebracht wird" . Der Kinostart war für den 9. März geplant.

      Die Berliner Verleihfirma Senator hat nach Angaben vom Meiwes-Anwalt Ermel mehr als 400 000 Euro Vorlaufkosten in " Rohtenburg" investiert. " Der Schaden, vor allem die Marketingkosten, die durch den vorläufigen Stopp des Filmes unwiederbringlich verloren sind, liegen weit unter den 400 000 Euro, die der Anwalt von Herrn Meiwes nur aus der Luft gegriffen hat. Je nach Interesse der Zuschauer im Kino und Video oder TV könnte der entgangene Gewinn des Verleihs im niedrigen Millionenbereich liegen, falls der Film endgültig gestoppt sein sollte" , kontert Sasse. Aus Sicht der Senator AG sei die Entscheidung des OLG jedoch völlig unhaltbar. Sasse geht davon aus, daß der Film doch noch in Deutschland gezeigt werden könne. " Zu denken, daß die einstweilige Verfügung gegen den Film ein wirtschaftliches Problem für Senator darstellen könnte, ist einfach grober Unsinn."

      Die Aktie der Senator Entertainment AG war jedoch nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung am Freitag um bis zu 5,23 Prozent abgestürzt, erholte sich aber bis zum Schluß am Abend fast wieder auf den Vortagesstand. In den letzten Tagen hatte der Senator-Kurs zu einem Höhenflug von bis zu 3,25 Euro angesetzt.

      Die Senator Entertainment war 2004 in arge Zahlungsschwierigkeiten geraten, weil massive Abschreibungen auf einen teuren Filmstock vorgenommen werden mußten und Kredite nicht bedient werden konnten. Der frühere Senator-Chef Hanno Huth hatte einen großen Filmfundus mit Kredithilfe zusammengetragen und war durch den Einbruch des Verleihgeschäfts und der Lizenzeinnahmen gescheitert.

      Gescheitert war die Berliner Senator Entertainment auch mit der Beteiligung an der Kino-Kette Cinemaxx. 25 Prozent waren für 166 Mio. Euro gekauft worden und mußten weitgehend abgeschrieben werden. Ende Mai 2004 waren bei der Deutschen Bank Forderungen über 168 Mio. Euro aufgelaufen. Bei einer Gläubigerversammlung wurden Schulden von 180 Mio. Euro ermittelt.

      Sasse und Weber hatten für den Kauf von 50,1 Prozent der Senator-Aktien im Oktober 2005 rund 9,3 Mio. Euro gezahlt und einen Teil an weitere Investoren wie Karstadt-Chef Thomas Middelhoff weitergegeben. 30 Prozent der Anteile sind noch im Besitz der Deutschen Bank, die im Zuge eines Forderungsausgleichs Großaktionär bei Senator geworden war.

      Aus der Berliner Morgenpost vom 5. März 2006




      Genau dies haben wir zu den wirtschaftlichen Aspekten der Sache gesagt.

      Da der Film anscheinend sein Geld tatsächlich nicht wert ist, sollte m.E. Senator da nicht so eine Bohei drum machen, die Sache nicht (rechtlich) weiterverfolgen (sie haben nämlich auch beim BVerfGericht sehr schlechte Karten) und sich die Vorlaufkosten vom Produzenten erstatten lassen.

      Aber dies schreibt ja nur ein kleiner Aktionär, der auf der nächsten HV höchstens nochmal nachfragen darf. :look:



      :D
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 14:44:42
      Beitrag Nr. 10 ()
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