Gewerblicher Mieter will aus Mietvrtrag raus - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.12.02 10:06:21 von
neuester Beitrag 15.12.02 13:09:40 von
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Unser langjähriger Mieter will aus dem noch für 4 Jahre gültigen Mietvertrag raus.
Kann er das so einfach ?
Danke für etwaige Antworten
V
Kann er das so einfach ?
Danke für etwaige Antworten
V
Ich würde ihm das Angebot machen, für zwei Jahre zu zahlen, dann kann er sofort raus!
Zu #1: Nein.
aus dem mietvertrag kommt er - wie nataly tippte - nicht raus.
Aber wie ist die finanzielle situation des mieters? geht er pleite, kann der insolvenzverwalter kündigen.
Mein vorschlag wäre, setze dich mit dem mieter zusammen. Gerade in den neuen bundesländern wäre ggfls. eine niedrige miete vernünftig für beide parteien.
gruß trine
Aber wie ist die finanzielle situation des mieters? geht er pleite, kann der insolvenzverwalter kündigen.
Mein vorschlag wäre, setze dich mit dem mieter zusammen. Gerade in den neuen bundesländern wäre ggfls. eine niedrige miete vernünftig für beide parteien.
gruß trine
Zu #4: Aus #1 geht leider nicht hervor, aus welchen Gründen der gewerbliche Mieter ausziehen will. Deswegen habe ich die Frage auch so "ultrakurz" beantwortet. Bei weiteren Infos könnte ich auch mehr dazu sagen.
ja,wenn der jetztige mieter einen anderen mieter sucht.
falls nicht,denke ich doch dass er eine bankgarantie hinterliess(in der regel 3 monaten)falls die drei monate kein anderer mieter gefunden wird seitens des mieters,klagen! aber nicht erst abwarten bis (falls überhaupt vorhanden) die garantie abgelaufen ist. am besten wär es jedoch vorab eine aussergerichtliche lösung zu finden.
mfg.wangert
falls nicht,denke ich doch dass er eine bankgarantie hinterliess(in der regel 3 monaten)falls die drei monate kein anderer mieter gefunden wird seitens des mieters,klagen! aber nicht erst abwarten bis (falls überhaupt vorhanden) die garantie abgelaufen ist. am besten wär es jedoch vorab eine aussergerichtliche lösung zu finden.
mfg.wangert
Danke mal für die Antworten.
Der Mieter gibt die derzeitige schlechte Lage im Einzelhandel an, was ja auch stimmt. Ich habe mal gehört, daß bei Wegfall
der Geschäftsgrundlage (Hier Wegbrechen der Umsätze) zumindest ein Recht auf Änderungskündigung besteht.
Stimmt das ?
Das liefe darauf hinaus, die Miete zu kürzen.
Ein unangenehmer Gedanke, aber vielleicht nicht zu umgehen.
Danke
V
Der Mieter gibt die derzeitige schlechte Lage im Einzelhandel an, was ja auch stimmt. Ich habe mal gehört, daß bei Wegfall
der Geschäftsgrundlage (Hier Wegbrechen der Umsätze) zumindest ein Recht auf Änderungskündigung besteht.
Stimmt das ?
Das liefe darauf hinaus, die Miete zu kürzen.
Ein unangenehmer Gedanke, aber vielleicht nicht zu umgehen.
Danke
V
erzhäl mal einer verkäuferin dass du momentan knapp bei kasse bist und ob es nicht möglich wär ein bisschen mit dem preis runterzugehn.was meinst du wohl wird sie dir antworten?
Nach der Rechtsprechung zu Mietverträgen über Geschäftsräume gehören Umsätze nicht zur Geschäftsgrundlage. Ein Einbrechen der Umsätze führt daher nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Anders könnte es natürlich sein, wenn sich aus dem Mietvertrag Abweichendes ergibt. Und wenn ein Beharren auf dem Vertrag zur Insolvenz des Mieters führt und ein Nachmieter nicht zu finden wäre, stellt sich natürlich die Frage, ob der Vertrag einvernehmlich geändert werden sollte ...
@ Nataly
Danke
Gruss
V
Danke
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