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    BGH beendet den Dialer-Wahnsinn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.04 22:32:40 von
    neuester Beitrag 09.03.04 15:24:49 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 06.03.04 22:32:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sehr gut - endlich wird den Betrügern das Handwerk gelegt!!




      BGH beendet den Dialer-Wahnsinn

      BAHNBRECHENDES URTEIL

      Wer sich unwissentlich einen Dialer "fängt", befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, braucht die Rechnung nicht zu bezahlen. Das Urteil beendet faktisch die Abzocke mit Dialer-Software im Internet, denn kaum jemand entscheidet sich willentlich zur Installation eines Dialers.

      Schlechte Zeiten für die Dialer-Mafia: Erst schränkte ein Gesetz die Minutenpreise für "Mehrwertdienste" ein, dann kam die Registrierungspflicht für Dialer und nun noch das - ein Urteil, das die große Abzocke künftig verhindern könnte. Unter dem Aktenzeichen III ZR 96/03 befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass man Gebühren für Dialerdienste, die man nicht bewusst in Anspruch genommen hat, nicht bezahlen müsse. Die Bedingung: Die Dialereinwahl müsse automatisch durch ein eingeschmuggeltes Programm geschehen.

      Das aber dürfte für die bei weitem meisten "Mehrwertdienste" gelten, die per Dialer über das Internet angeboten werden. Ihre Betreiber sitzen - zumindest offiziell - oft im Ausland, denn die Abzocke funktioniert grenzüberschreitend. Manche versprechen eine Dienstleistung und installieren stattdessen eine Einwahlsoftware, die fortan die Telefonkosten in astronomische Höhen treibt, manche fragen erst gar nicht: Bei ihnen kommt der Dialer "huckepack", ob man will oder nicht. Wer heute im Web etwa nach Hausaufgaben-Hilfen, Kochrezepten oder Witzsammlungen sucht, kommt kaum am Dialer vorbei: Das Web ist regelrecht verseucht. Oftmals führt das Anklicken eines "Nein, ich will das nicht"-Buttons erst zur Installation.

      Das kann auch das Urteil des BGH nicht ändern - aber es macht die Abzocke für die zahlreichen Trickbetrüger weniger attraktiv. Bisher konnten die sich darauf verlassen, ihre "Kunden" über die Telekommunikationsunternehmen auszunehmen, die die oft astronomischen Summen für sie eintrieben. Das ist jetzt vorbei: Der 3. Zivilsenat des BGH sprach hier deutlich Recht. Der Kunde sei auch nicht verpflichtet, vorsorglich Abwehrmaßnahmen gegen Dialer zu treffen.

      Das BGH wies mit seinem Urteil den Revisionsantrag eines Telefonunternehmens zurück, das in der Vorinstanz mit einer Klage auf Zahlung von rund 9.000 Euro Verbindungsentgelt gescheitert war. Die horrenden Telefonrechnungen liefen auf, weil ein Dialer die Einstellungen auf einem PC so verändert hatte, dass Verbindungen zum Internet nur noch über eine 0190-Nummer hergestellt wurden.


      Vortäuschung falscher Dienstleistungen

      Der Dialer gelangte durch einen Trick auf den Computer. Der Sohn der Beklagten hatte beim Surfen im Internet eine Datei heruntergeladen, die die schnellere Datenübertragung versprach. In Wirklichkeit enthielt die Datei einen Dialer. Die von ihm bewirkten Veränderungen in dem PC bestanden auch dann noch weiter, als die Datei gelöscht worden war. Die Manipulation war bei normaler Nutzung des Computers nicht bemerkbar.

      Dem vom BGH bestätigten Urteil der Berufungsinstanz zufolge hat das Telefonunternehmen nur Anspruch auf ein Entgelt, wie es bei einer normalen Verbindung mit dem Internet angefallen wäre. Die Richter erklärten, das Unternehmen müsse sich das Vorgehen des Inhabers der 0190-Nummer anrechnen lassen. Die Beklagte habe einen Schadenersatzanspruch, der gegen die Telefongebühren aufgerechnet werden müsse. Die Rechnung müsse so sein, als ob der Dialer nicht installiert gewesen wäre.


      Eine kleine Watsche für die Telefon-Anbieter

      Da der Vertrag über Bereitstellung und Nutzung des ISDN-Anschlusses nicht auf derartige Fälle eingeht, bediente sich der BGH-Senat der "ergänzenden Vertragsauslegung". Er zog eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sowie sinngemäß den Paragrafen 16 Absatz 3 Satz 3 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) heran.

      Danach muss ein Kunde nicht für die Nutzung seines Telefonanschlusses durch andere zahlen, wenn er diese nicht zu vertreten hat. Das Gericht erklärte, in einem solchen Fall müsse das Telefonunternehmen das durch Missbrauch von 0190-Nummern entstehende Risiko tragen, denn schließlich kassiere es ja auch einen Teil der teuren Gebühren.

      © SPIEGEL ONLINE 2004
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 00:14:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wird leider nullkommanix nützen ...:(
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 07:18:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      da wär ich nicht so sicher. Wenn jetzt das Risiko zB bei der Telekom liegt, wird sie sich vielleicht doch noch was Gescheites einfallen lassen müssen.

      Ich hatte dies auch schon mal mit einem Verantwortlichen der Telekom diskutiert, als ich selbst von einem solchen Fall betroffen war. Genau die Argumente des BGH wurden von dem seinerzeit zurückgewiesen. Jetzt haben sie es als Präzedenzfall amtlich und gehen eine erhebliches Risiko ein, wennn sie so weitermachen.

      Wenn wir jetzt noch kluge Politiker hätten, würden sie das entsprechende Gesetz wesentlich verschärfen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 08:07:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      Ja, WENN wir kluge Politiker hätten. Ham wa aba nich!

      Die hier (mit) zuständige Ministerin heißt Künast. Sie glänzt zur Zeit durch Abwesenheit vom Tagesgeschäft, Visions- / Ideenlosigkeit und Amtsmüdigkeit.

      In einem konkreten Fall ernster Probleme mit der Telekom wurden an Sie mehrere Schreiben mit der Bitte um Hilfe geschickt (Ich will hier nicht mit Details langweilen). Es gab nicht mal eine Antwort!

      Unseren Politikern ist es doch Wurst, wie wir von Staatsbetrieben/ Ämtern abgezockt werden. Ich denke sogar, das hat Methode.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 14:06:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin :),

      das Gesetz wird uns ordentlich voranbringen. Endlich kannst du rechtliche Schritte einleite und!! Gewinnen.

      Aber ganz wichtig!!

      Wenn jemand von einem Dialer etc. betroffen ist, muss diese Software auf deinem Computer bleiben nicht löschen!! sonst verlierst du den Nachweis und eine die Klage zu gewinnen wird schwierig.

      Für diese Zeit den Dialer am besten isolieren od. sich eine Firewall zulegen und die Signale des Dialers von der Firewall unterbinden lassen.

      Wenn dann die Telekom-Rechnung eintrifft und man hat keinen Schaden davongezogen - sofort die Dialer-Software löschen. ;)

      Gruß

      alechandro

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      Avatar
      schrieb am 09.03.04 15:24:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      hat das Urteil auch rückwirkend die Auswirkung?. z.B auf meine 1,5-jährige Geschichte mit TeleTeamWork (habe kürzlich die Nachricht vom Gerichtshof Hünfeld bekommen, dass nun das Gericht Duisburg sich mit dem Streit ausseinander setzt. Es geht jetzt um einen Betrag von ca. 400 Euro)

      und dann noch.. inzwischen befinde ich mich im Rechstreit mit der INTRIUM Justitia bla,bla.. also nicht direkt Teleteamwork oder Freenet..
      oder ist einfach die Tatsache, dass es um einen unangemeldeten Dialer geht ausreichend???

      Danke


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