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    Spobag eine Perle die keiner sieht....................... (Seite 20)

    eröffnet am 19.07.05 20:15:59 von
    neuester Beitrag 29.04.24 19:43:55 von
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      Avatar
      schrieb am 28.06.06 15:20:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      News vom 19.04.2006

      SPOBAG AG: Erstes Quartal 2006 bringt gute Zahlen

      „Wir sind mit dem Verlauf der ersten drei Monate diesen Jahres sehr zufrieden“, kommentiert Christoph Bannert, Vorstand des Bowlingzubehör- und Sportartikelhändlers SPOBAG AG, die Zahlen seines Unternehmens. Kein Wunder, konnte die Düsseldorfer Gesellschaft den Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum doch um knapp 12 Prozent auf 1,16 Millionen Euro steigern. „Damit haben wir auch unsere eigenen Planzahl übertroffen“, sagt Bannert.

      Trotz der kräftigen Umsatzsteigerung blieben die Kosten des Unternehmens im Griff. Mit Betriebskosten von insgesamt 137.000 Euro wurden in den ersten drei Monaten 2006 sogar 2,7 Prozent weniger ausgegeben, als von Januar bis März 2005. Entsprechend positiv fiel das Ergebnis vor Steuern aus. 120.300 Euro konnte das Unternehmen hier ausweisen. Die Zahl liegt damit um 7,3 Prozent über der des Vorjahreszeitraums und um 9,6 Prozent über den Planzahlen des Bowlingzubehörhändlers.

      Für das weitere Geschäftsjahr ist der SPOBAG-Chef trotz nach wie vor schwieriger Rahmenbedingungen verhalten optimistisch: „Obwohl die Deutschen ihre Konsumlust noch nicht wieder gefunden haben, rechne ich mit einem leicht gesteigerten Betriebsergebnis“, so Bannert.



      Weitere Informationen:

      SPOBAG AG
      Tichauer Weg 21
      40231 Düsseldorf
      Tel.: 0211 / 218 088
      Fax: 0211 / 216 792
      Email: info@spobag-ag.de
      Internet: www.spobag-ag.de
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 15:07:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.317.281 von Kalabaaki am 28.06.06 15:03:46Denke die Zahlen auf Onvista stimmen. Ist ja leider auch kaum Umsatz an der Börse.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 15:03:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.317.224 von Lintorfer am 28.06.06 15:01:08Schon attraktiv - weißt Du, wie groß der Streubesitz ist?
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 15:01:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das gibt ne Dividendenrendite von 5,6% das hat was:D
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:57:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.317.039 von Kalabaaki am 28.06.06 14:51:44Da werde ich doch mal hingehen:)

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      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:51:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      AKTIENGESELLSCHAFT

      SPOBAG AG Düsseldorf
      - Wertpapierkenn-Nr. 549060 -

      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am

      Donnerstag, 17. August 2006, 11.00 Uhr

      im Spektakulum, Wimpfener Str. 18 a, 40597 Düsseldorf, stattfindenden

      ordentlichen Hauptversammlung 2006.

      Tagesordnung:

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPOBAG AG zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts für die SPOBAG AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

      Diese Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Tichauer Weg 21, 40231 Düsseldorf und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie stehen auch im Internet unter
      www.spobag-ag.de zum Download bereit.

      2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn per 31. Dezember 2005 von EUR 251.139,11 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,34 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte, gezeichnete Kapital von EUR 500.000,00, das sind EUR 170.000,00 zu verwenden. Der Restbetrag in Höhe von EUR 81.139,11 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenstr. 47, 40479 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.

      6. Anpassung der Satzung an die Änderungen des Aktiengesetzes durch das UMAG

      Das "Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)" vom 22. September 2005 (Bundesgesetzblatt I/2005, S. 2802) ist am 01. November 2005 in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter anderem Änderungen zu den Voraussetzungen der Teilnahme an der Hauptversammlung ergeben (siehe § 123 AktG in der Fassung des UMAG). Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nunmehr von der vorherigen Anmeldung abhängig machen sowie bei Inhaberaktien Regelungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung treffen. Ferner ist die Frist für die Einberufung der Hauptversammlung geändert worden.

      Desweiteren wurde durch das UMAG in § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG die Möglichkeit geschaffen, dass die Satzung oder eine Geschäftsordnung nach § 129 AktG den Versammlungsleiter der Hauptversammlung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken sowie Näheres dazu zu bestimmen.

      Schließlich soll gemäß § 23 Abs. 4 AktG und § 25 AktG in der Satzung der Gesellschaft eine Regelung über die Form der verpflichtenden und freiwilligen Bekanntmachungen aufgenommen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen zur Anpassung der Satzung an die durch das UMAG geänderten Regelungen des Aktiengesetzes und zur Einfügung der Regelung über freiwillige Bekanntmachungen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

      a) Bekanntmachungen

      § 3 der Satzung wird insgesamt neu wie folgt gefasst:

      "Gesellschaftsblatt im Sinne von § 25 AktG ist allein der elektronische Bundesanzeiger. Bekanntmachungen, die nicht aufgrund Gesetzes oder der Satzung in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen sind (Freiwillige Bekanntmachungen), können im elektronischen Bundesanzeiger oder auf einer Website der Gesellschaft erfolgen."

      b) Einberufung der Hauptversammlung

      § 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      "Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anzumelden haben, einzuberufen durch Veröffentlichung der Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger."

      c) Teilnahme an der Hauptversammlung

      § 20 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
      Ausübung des Stimmrechts ist eine Anmeldung der
      Aktionäre in Textform in deutscher oder englischer
      Sprache erforderlich. Die Anmeldung muss der
      Gesellschaft oder den sonst in der Einberufung
      bezeichneten Stellen unter den in der Einberufung
      hierfür mitgeteilten Adressen bis spätestens am
      siebten Tage vor der Versammlung zugehen.

      (2) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Als Nachweis ist ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft oder den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am siebten Tage vor der Versammlung zugehen."

      d) Rede- und Fragerecht

      § 21 der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

      "(3) Der Versammlungsleiter kann das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festsetzen."



      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Durch das UMAG haben sich ab dem 01. November 2005 die gesetzlichen Bestimmungen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung geändert. Bis zur Anpassung der Satzung der Gesellschaft an die neuen gesetzlichen Regelungen gelten für börsennotierte Gesellschaften gemäß § 16 Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG) neben den neuen Gesetzesbestimmungen die Bestimmungen in der Satzung in dem Umfang fort, wie ihn das UMAG festlegt. Es bestehen daher für die Aktionäre aufgrund der Tatsache, dass die SPOBAG AG ihre Satzung noch nicht an das UMAG angepasst hat, im Hinblick auf die Hauptversammlung am 17. August 2006 zwei Möglichkeiten des Nachweises der Berechtigung zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung nebeneinander, d. h. sowohl nach Satzung als auch nach Gesetz. Es bestehen alternativ die folgenden beiden Möglichkeiten, von denen nur eine erfüllt sein muss:

      Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung durch Hinterlegung nach Satzung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nach § 20 der Satzung in Verbindung mit § 16 Satz 2 EGAktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 10. August 2006, bei der Gesellschaft, Tichauer Weg 21, 40231 Düsseldorf, bei einem deutschen Notar, einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Lampe KG in Düsseldorf, Fax 0211/4952496, in den üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und bis zu Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesem/dieser auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am 11. August 2006, bei der Gesellschaft einzureichen.

      Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung durch Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner diejenigen Aktionäre gemäß § 123 Abs. 3 AktG in der Fassung des UMAG berechtigt, die der Gesellschaft einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut rechtzeitig übermitteln. Der Nachweis hat in Textform zu erfolgen und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also am 27. Juli 2006 beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 10. August 2006 unter folgender Adresse zugehen: SPOBAG AG, c/o Bankhaus Lampe KG in Düsseldorf, Fax 0211/4952496.

      Stimmrechtsausübung

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist die fristgerechte Hinterlegung oder der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß vorstehenden Regelungen erforderlich.

      Anträge von Aktionären

      Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind der Gesellschaft an folgende Adresse im Original per Post, per Telefax oder per e-mail zu senden:

      SPOBAG AG
      Tichauer Weg 21
      40231 Düsseldorf
      Telefax: 0211 216 792
      e-mail: info@spobag-ag.de

      Rechtzeitig eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter www.spobag-ag.de zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Anderweitige Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

      Düsseldorf, im Juni 2006

      SPOBAG AG
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:28:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.316.383 von Kalabaaki am 28.06.06 14:18:30Wie aktuell das ist weiß ich nicht, ist aber ein Anfang:
      http://aktien.onvista.de/profil.html?ID_OSI=4868792
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 14:18:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.846.799 von Lintorfer am 28.05.06 13:36:41Wer sind denn die Hauptanteilseigner von Spobag bzw. wie groß ist der Streubesitz bei den 500.000 Aktien?
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 13:36:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mal sehen wann die HV nun sein wird
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 16:10:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich freue mich auf die HV vieleicht gibt es dann ja mehr News.Frage ist nur wann diese ist. Ich mag den Wert solide nur kaum bekannt.
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      Spobag eine Perle die keiner sieht.......................