___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ (Seite 5755)
eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.216.523 von LloydBrigman am 02.06.08 11:57:40Schon was von der HV gehört??
Kurs bleibt stabil,und BID steigt.
http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/mgn.aspx
604 Aktien im Kauf 7,75
291 Aktien im Kauf 7,71
20.000 Aktien im Kauf 7,70
1.500 Aktien im Kauf 7,68
797 Aktien im Kauf 7,51
38.204 Aktien im Kauf 7,50
150 Aktien im Kauf 7,40
1.000 Aktien im Kauf 7,30
1.000 Aktien im Kauf 7,10
570 Aktien im Kauf 7,01
PS Der Verfasser ist in Mologen investiert.
Kurs bleibt stabil,und BID steigt.
http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/mgn.aspx
604 Aktien im Kauf 7,75
291 Aktien im Kauf 7,71
20.000 Aktien im Kauf 7,70
1.500 Aktien im Kauf 7,68
797 Aktien im Kauf 7,51
38.204 Aktien im Kauf 7,50
150 Aktien im Kauf 7,40
1.000 Aktien im Kauf 7,30
1.000 Aktien im Kauf 7,10
570 Aktien im Kauf 7,01
PS Der Verfasser ist in Mologen investiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.216.261 von JeReMidge am 02.06.08 11:26:26Hallo JeReMidge,
man möchte es ja fast vermuten. Das wäre natürlich nicht im Sinne des Verfassers dieses Gesetzes.
http://www.godmode-trader.de/info/?show=kursmanipulation
Verbot der Kursmanipulation
Im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde ein neuer § 20a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt, der die Kurs- und Marktmanipulation verbietet. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 wurde die Vorschrift des § 20a WpHG modifiziert und angepasst. Neben Wertpapieren gilt die Bestimmung auch für Geldmarktinstrumente, Derivate, Rechte auf Zeichnung, ausländische Zahlungsmittel und Waren.
I.
Nach § 20a WpHG ist es verboten,
1. unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken,
2. Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
3. Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken.
Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann.
Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände …., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV).
Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind – abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten.
Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten,
* bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt;
man möchte es ja fast vermuten. Das wäre natürlich nicht im Sinne des Verfassers dieses Gesetzes.
http://www.godmode-trader.de/info/?show=kursmanipulation
Verbot der Kursmanipulation
Im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde ein neuer § 20a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt, der die Kurs- und Marktmanipulation verbietet. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 wurde die Vorschrift des § 20a WpHG modifiziert und angepasst. Neben Wertpapieren gilt die Bestimmung auch für Geldmarktinstrumente, Derivate, Rechte auf Zeichnung, ausländische Zahlungsmittel und Waren.
I.
Nach § 20a WpHG ist es verboten,
1. unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken,
2. Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
3. Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken.
Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann.
Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände …., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV).
Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind – abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten.
Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten,
* bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt;
Ich sitze im ICE fest, sch.....
Ein geniales XETRA Orderbuch (58.000 Stk zu 7,50 Geldkurs stehen einer Pseudoschranke von 6067 Stk. bei 8,00 im Brief gegenüber). Wer hier an eine marktgerechte Kursentwicklung glaubt, der dürfte mal wieder enttäuscht werden - Käufer und Verkäufer stammen aus dem gleichen Hause...
Ein geniales XETRA Orderbuch (58.000 Stk zu 7,50 Geldkurs stehen einer Pseudoschranke von 6067 Stk. bei 8,00 im Brief gegenüber). Wer hier an eine marktgerechte Kursentwicklung glaubt, der dürfte mal wieder enttäuscht werden - Käufer und Verkäufer stammen aus dem gleichen Hause...
Pharmabranche drängt in das Onkologie-Geschäft
Von Siegfried Hofmann
Medikamenten-Hersteller drängen auf den Wachstums-Markt für Krebs-Arzeimittel, Marktforscher erwarten ein jährliches Umsatzwachstum von bis zu 15 Prozent. Nie zuvor wurden mehr Wirkstoffkandidaten für neue Medikamente in den Labors der Hersteller geprüft.
http://www.handelsblatt.com/News/Unternehmen/Industrie/_pv/d…
Von Siegfried Hofmann
Medikamenten-Hersteller drängen auf den Wachstums-Markt für Krebs-Arzeimittel, Marktforscher erwarten ein jährliches Umsatzwachstum von bis zu 15 Prozent. Nie zuvor wurden mehr Wirkstoffkandidaten für neue Medikamente in den Labors der Hersteller geprüft.
http://www.handelsblatt.com/News/Unternehmen/Industrie/_pv/d…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.210.470 von Folie-a-deux am 31.05.08 13:54:30..........wird alles gut werden!
viele grüße an dich
penemuende
viele grüße an dich
penemuende
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.208.961 von Penemuende am 30.05.08 23:12:33http://www.mologen.com/data/Deutsch/01_04_Beirat.shtml
http://www.medizin.uni-koeln.de/kliniken/innere1/forschung/l…
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16115944?dopt=AbstractPlu…
weihrauch ist im wissenschaftlichen beirat bei molo als assistenzarzt! kennt wittig aus wissenschaftlicher zusammenarbeit. arbeitet an uni köln. dort findet die aktuelle studie zu MGN1703 statt. na dann....
gruss
folie
http://www.medizin.uni-koeln.de/kliniken/innere1/forschung/l…
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16115944?dopt=AbstractPlu…
weihrauch ist im wissenschaftlichen beirat bei molo als assistenzarzt! kennt wittig aus wissenschaftlicher zusammenarbeit. arbeitet an uni köln. dort findet die aktuelle studie zu MGN1703 statt. na dann....
gruss
folie
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.203.595 von djimmi am 30.05.08 11:59:50hi djimmi,
die resonanz wird immer größer!
die resonanz wird immer größer!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.205.681 von Bioperle am 30.05.08 16:07:38Alle schon mit dem Koffer in Berlin???
@all
Schönes WE
@all
Schönes WE
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.203.595 von djimmi am 30.05.08 11:59:50@all
Kein großer Umsatz vor der HV,meine Befürchtung ist immer noch eine KE.
Gegen einen dritten,langfristig anlegenden Großaktionär hätte ich nichts einzuwenden.
Von mir aus gerne Big-Pharma.
Aber so weit sind wir ja noch nicht.
Kein großer Umsatz vor der HV,meine Befürchtung ist immer noch eine KE.
Gegen einen dritten,langfristig anlegenden Großaktionär hätte ich nichts einzuwenden.
Von mir aus gerne Big-Pharma.
Aber so weit sind wir ja noch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.203.471 von djimmi am 30.05.08 11:48:25man kann isch offenbar nicht mehr zurückhalten