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schrieb am 23.04.12 20:10:19
Hier ist noch ein Artikel über Q-Cells. Ich hatte mich ja auch
schon gefragt, wieso Q-Cells seinen Modulproduktionsbetrieb
dermaßen ankurbelt. Der Autor des Artikels sieht den Grund offenbar
in einer wider Erwarten gleichbleibenden Privatkundennachfrage in
Deutschland.
Da sich nun abzeichnet, dass es auch nach Inkrafttreten des
geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetzes zumindest für viele
Privatleute weiter lohnen dürfte, eine Solaranlage zu installieren,
muss Q-Cells wieder produzieren, um im lukrativen Heimatmarkt
präsent zu bleiben.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/insolventer-solarkonze…
schrieb am 23.04.12 21:14:10
Das KUV bei Conergy liegt beim Kurs von 0,50 Euro jetzt doppelt so
hoch wie bei C3O. Bei durchaus brenzliger Finanzierungslage und
einem EK/Aktie von nur 0,13 Euro versus 3,90 Euro bei C3O zum
Jahresende 2011.
Absolute Zockerbörsen völlig losgelöst von realen Fakten.
schrieb am 23.04.12 21:19:16
schrieb am 23.04.12 21:21:45
kann mir jemand mit wenigen worten erläutern, was es mit den
eingestellten verkäufen zu 25 € bzw. 12,50 € mit gültigkeit märz
2013 / Juni 2012 auf sich hat. können wir damit wirklich die
shorties shockieren oder drücker abwimmeln? würde mich sehr gern
anschließen aber auch gern verstehen, was da masse ist...
schrieb am 23.04.12 21:26:57
Antwort auf Beitrag Nr.:
43.076.535 von Schei-Buh am 23.04.12
17:16:53Vielleicht nutzt es ja was ?!?
ich mach auch mit, kann zumindest nicht schaden....
schrieb am 23.04.12 23:15:33
Antwort auf Beitrag Nr.:
43.075.819 von Lemminganalyst am 23.04.12
15:40:48Die Solaris steuern ganz klar neue Allzeit-Tiefs
an, das allgemeine Börsen-Umfeld verschlechtert sich auch, ich sehe
Centrosolar bei 50 Cent.
Shorten macht also immernoch Sinn.
schrieb am 24.04.12 05:16:14
Centrosolar Group AG gab zu Rechtsstreitigkeiten bekannt:
„Seite 31 - Bericht Q3 2011_D
Das ist die SEO-Version von Bericht Q3 2011:
Rechtsstreitigkeiten
■
Die Dansk Photovoltaik A/S, eine ehemalige Aktionärin der heute
als Centrosolar AG firmierenden Solarstocc AG, hat diese mit im
Urkundsverfahren erhobener Klage auf teilweise Rückzahlung
eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von zunächst 1.230 TEUR
nebst Zinsen gerichtlich in Anspruch genommen. Die Centrosolar
AG hat in der Sache ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht,
das sie auf ihr von der Gesellschaft zur Einziehung abgetretene
Gegenansprüche insbesondere wegen der Verletzung von
Vertragspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Aktien
der Solarstocc AG durch die Gesellschaft in den Jahren 2005 und
2006 stützt. Die Sache ist nach Erhöhung der Klage um weitere
Darlehensraten auf insgesamt 2.255 TEUR nebst Zinsen, am 3.
Dezember 2009 vor dem LG München I mündlich verhandelt
worden, in deren Folge der Darlehensklage mit
Anerkenntnisvorbehaltsurteil vom 2. Februar 2010 stattgegeben
wurde. Das Gericht hat dann die Einstellung der
Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung angeordnet. Die
eingeklagte Darlehensverbindlichkeit ist seit Bestehen der
Schuld
in voller Höhe als kurzfristige Finanzverbindlichkeit passiviert.
Im
Nachverfahren zum vorgenannten Verfahren hat die Centrosolar
AG die Dansk Photovoltaik A/S und die German Solar AG
gesamtschuldnerisch im Wege der Wider- bzw. Drittwiderklage
auf Zahlung von 7.745 TEUR in Anspruch genommen. Die
German Solar AG ist die Rechtsnachfolgerin der Stock Invest
GmbH, auf die die Dansk Photovoltaik A/S Aktien an der
ehemaligen Solarstocc AG im Vorfeld des Erwerbs durch die
Gesellschaft übertragen hatte. Damit macht die Centrosolar AG
Ansprüche aus abgetretenen Rechten in Höhe von insgesamt
10.000 TEUR geltend (Klageabweisungsantrag 2.255 TEUR,
(Dritt-)Widerklageantrag: 7.745 TEUR). Die Beklagten haben die
Centrosolar AG und die Gesellschaft auf Feststellung verklagt,
dass kein Schadensersatzanspruch bestehe. Ein Termin zur
mündlichen Verhandlung hat im September 2011 stattgefunden,
Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist für Januar 2012
anberaumt worden.
■
Zusätzlich hat die Dansk Photovoltaik A/S durch gesonderte
Klage
zum LG München I die Centrosolar AG im Urkundsverfahren auf
Rückzahlung der restlichen Rate des oben genannten
Gesellschafterdarlehens in Höhe von 205 TEUR zuzüglich Zinsen
sowie auf Rückzahlung von zwei anderen Gesellschafterdarlehen
in Höhe von insgesamt 242 TEUR zuzüglich Zinsen in Anspruch
genommen. Centrosolar AG macht das gleiche
Zurückbehaltungsrecht geltend wie im vorgenannten Verfahren.
Auch diese eingeklagten Darlehensverbindlichkeiten sind seit
Bestehen der Schuld in voller Höhe als kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die Sache ist vor dem LG
München I am 17. Mai 2011 mündlich verhandelt worden, wo der
Darlehensklage mit Anerkenntnisvorbehaltsurteil stattgegeben
wurde. Das Gericht hat dann die Einstellung der
Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung und die
Zusammenlegung mit dem vorgenannten (Nach-)Verfahren
angeordnet.“
Also ich frage mich, wenn ich so etwas lese:
Warum hört man so spät etwas von einer Abtretung seitens der
Centrosolar Group AG u n d von diesem Verfahren vor Gericht das
doch in 2009 begonnen haben müsste und wo doch über viele Millionen
gestritten werden soll?
Wenn eine Abtretung schon in 2009 stattgefunden haben soll, was die
obige Stellungnahme von Centrosolar Group AG ja mehr als deutlich
machen soll, dann hätte die Abtretung doch
auch in 2009 dem Aktienmarkt bekannt gegeben werden müssen, oder?
Eventuell müsste man sich auch fragen,
ob die Wirtschaftsprüfer in 2009 (und auch vorher) weder die
Schadensersatzansprüche noch die Abtretung bemerkt haben.
Hätte man als Vorstand nicht auch schon kurzfristig nach
Bekanntwerden von hohen Schadensersatzansprüchen den
Aktienmarkt informieren müssen?
Ich habe in Geschäftsberichten vor 2009 jedenfalls nichts von hohen
Schadensersatzansprüchen finden können oder habe ich da was
übersehen? (wie hoch sind diese Schadensatzansprüche die
geltend gemacht werden eigentlich genau? Sind dies die von
Centrosolar Group AG angesprochenen 10 Mio.€ oder etwa noch mehr?
Sollten dies mehr als 10 Mio.€ sein: Warum wird dies
verschwiegen?)
Warum wird von Centrosolar Group AG ausgeführt, dass die
„Beklagten“ die Centrosolar AG und die Centrosolar Group AG auf
Feststellung verklagt haben, dass kein Schadensersatzanspruch
bestehe? Eingangs wird doch noch ausgeführt, dass die Dansk
Photovoltaik A/S, die Centrosolar AG verklagt hat, also müsste
diese doch die Beklagte sein
oder stehe ich auf dem „Schlauch“!?.
Centrosolar AG macht nach den obigen Ausführungen der Centrosolar
Group AG einen Zahlungsanspruch geltend. Warum wird dann noch (von
wem eigentlich?) auf Feststellung geklagt? Soll zweimal
über die gleiche Sache entschieden werden oder geht es doch um viel
mehr?
Weiß jemand, wie hoch die Schadensersatzansprüche in gesamter Höhe
sind,die die Centrosolar Group AG an die Centrosolar AG abgetreten
haben soll?
Hat das LG München I im Januar 2012 schon entschieden oder wann und
wo steht die gerichtliche Entscheidung oder die nächste
Gerichtsverhandlung über die Ansprüche an?
schrieb am 24.04.12 08:14:21
Antwort auf Beitrag Nr.:
43.078.260 von outsmart am 23.04.12
23:15:33Die Solaris steuern ganz klar neue
Allzeit-Tiefs an, das allgemeine Börsen-Umfeld verschlechtert sich
auch, ich sehe Centrosolar bei 50 Cent.
Shorten macht also immernoch Sinn.
Deine Gesinnung hier dürfte allgemein bekannt sein.
Und da jeder Herr seiner selbst sein sollte, werde ich dir das
natürlich nicht nehmen hier und jetzt noch short zu gehen oder zu
bleiben.
Du wirst entschuldigen, dass ich dir nicht noch die Daumen
drücke...weder hier noch in deinen Postings
schrieb am 24.04.12 08:43:17
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE83N01S2012…
Bundeskanzlerin Angela Merkel macht die Umsetzung der
Energiewende einem Zeitungsbericht zufolge zur Chefsache.
Zeit wirds, ein Jahr nach Fukushima ist schon wieder sinnlos
vorbei...
Nicht dabei seien indes die zuständigen Ressortchefs,
Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister
Philipp Rösler (FDP).
Hoffentlich, die zwei stören da nur
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