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    CS Euroreal, 39/39,60 gute Kaufbasis (Seite 99)

    eröffnet am 03.02.12 13:52:14 von
    neuester Beitrag 07.12.23 12:24:19 von
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    ISIN: DE0009805002 · WKN: 980500 · Symbol: C6JA
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      schrieb am 11.07.13 20:02:07
      Beitrag Nr. 1.624 ()
      Erschien am 12.6.2013 im Bundesanzeiger:

      Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH
      Frankfurt am Main
      Bekanntmachung zu dem Immobilien-Sondervermögen CS EUROREAL
      (WKN: 980500 ISIN: DE0009805002 und WKN: 975140 ISIN: DE0009751404)

      Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen mit Wirkung zum 1. Juli 2013

      Die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat eine Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen beschlossen. Die Änderung erfolgt mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung vom 29. Mai 2013.

      Die Besonderen Vertragsbedingungen werden vornehmlich im Hinblick auf die Kostenregelung angepasst. Hintergrund der Änderung ist die Anpassung an neue aufsichtsrechtliche Anforderungen. Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Änderungen.

      Im Einzelnen ergeben sich die Änderungen wie folgt:
      § 13 Kosten
      1.

      Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Sondervermögens eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 1,25 % des Durchschnittswertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird. Sie ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben.
      2.

      Werden für das Sondervermögen Immobilien erworben, bebaut, umgebaut oder veräußert, kann die Gesellschaft jeweils eine einmalige Vergütung bis zur Höhe von 2,0 % der Gegenleistung bzw. des Bauaufwandes beanspruchen.
      3.

      Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 0,025 % des zur Mitte des Geschäftsjahres (31. März) ermittelten Wertes des Sondervermögens.
      4.

      Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Sondervermögens:
      a)

      bei der Verwaltung von Immobilien entstehende Fremdkapital- und Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs-, Betriebs- und Rechtsverfolgungskosten) einschließlich Steuern;
      b)

      bei Abwicklung des Immobilien-Sondervermögens zum Ablauf der Kündigungsfrist beim Übergang von verbliebenen Fondsimmobilien auf die Depotbank entstehende Grunderwerbsteuer;
      c)

      bankübliche Depotgebühren;
      d)

      Kosten der Sachverständigenausschüsse und anderer Sachverständiger;
      e)

      Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte);
      f)

      Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. Kosten der Bekanntmachung geänderter Vertragsbedingungen sowie der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes;
      g)

      Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des Sondervermögens;
      h)

      Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen, schweizerischen und österreichischen Steuerrechts ermittelt wurden;
      i)

      Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine;
      j)

      Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung;
      k)

      im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung eventuell entstehende Steuern.
      5.

      Transaktionskosten

      Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem Sondervermögen die in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Bebauung und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten belastet. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Bebauung und Belastung von Immobilien einschließlich in diesem Zusammenhang anfallender Steuern werden dem Sondervermögen unabhängig von einem tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet.
      6.

      Regeln zur Berechnung von Vergütungen und Kosten

      Die Regelungen unter Ziffern 2, 4 c) und 4 d) gelten entsprechend für die von der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften beziehungsweise die Immobilien dieser Gesellschaften.

      Für die Berechnung der Vergütung der Gesellschaft gemäß Ziffer 2 gilt Folgendes: Im Falle des Erwerbs, der Veräußerung, des Umbaus, des Neubaus oder der Projektentwicklung einer Immobilie durch eine Immobilien-Gesellschaft ist der Kaufpreis bzw. sind die Baukosten der Immobilie anzusetzen. Im Falle des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilien-Gesellschaft ist der Verkehrswert der in der Gesellschaft enthaltenen Immobilie anzusetzen. Wenn nur eine Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft gehalten, erworben oder veräußert wird, ist der anteilige Verkehrswert bzw. sind die Baukosten entsprechend dem Anteil der für das Sondervermögen gehaltenen, erworbenen oder veräußerten Beteiligungsquote anzusetzen.

      Für die Berechnung des Aufwendungsersatzes gemäß den Ziffern 4 c) und 4 d) ist auf die Höhe der Beteiligung des Sondervermögens an der Immobilien-gesellschaft abzustellen. Abweichend hiervon gehen Aufwendungen, die bei der Immobilien-Gesellschaft aufgrund von besonderen Anforderungen des InvG entstehen, nicht anteilig, sondern in vollem Umfang zu Lasten des oder der Sondervermögen, für deren Rechnung eine Beteiligung an der Gesellschaft gehalten wird und die diesen Anforderungen unterliegen.

      7. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des § 50 InvG berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investment-Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investment-Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

      Die übrigen Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen bleiben unberührt.

      Die vorgenannte Änderung tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2013 in Kraft. Die Änderung wird außerdem auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft (www.cseuroreal.de) veröffentlicht.

      Nachfolgend ist die geänderte Fassung der Besonderen Vertragsbedingungen vollständig abgedruckt.



      Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH

      Die Geschäftsleitung
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      Avatar
      schrieb am 11.07.13 17:38:56
      Beitrag Nr. 1.623 ()
      nun ich hatte zu 26,50, zu 25,80 und zu 25,40 gekauft.

      2 Positionen sind wieder mit Gewinn raus..............
      Avatar
      schrieb am 09.07.13 16:52:01
      Beitrag Nr. 1.622 ()
      Zitat von Trendfighter: Denke auch das bei 25,xx erstmal gut war mit down.

      die CS sollte liefern um keinen nachhaltigen Imageverlust zu erleiden....
      Bislang erkennt man bei der Abwicklungsperformance nur das die Anteilseigner nicht im Mittelpunkt des Handlens stehen.

      Dennoch, up Potential auf 28. Der nächste Verkauf kommt bestimmt.


      Warum soll die CS auf Teufel heraus verkaufen? Weil ihr das wollt oder warum? Du solltest doch nach mittlerweile fast 3 Jahren Abwicklung in div. OIF`s genug Erfahrung gesammelt haben, das dein Argument das Letzte ist, was den Fondsanbieter interessiert.
      Und ausser Tradings, hat auch keiner in so einem frühen Stadium der Abwicklung durch Nachkäufe Geld verdient. Das wird auch hier nicht anderst sein und bis es interessant wird, kann jeder sogar mit Tagesgeld mehr verdienen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.13 14:21:42
      Beitrag Nr. 1.621 ()
      Zitat von Baldur74: Ich habe noch nie einen Gewinn gemacht indem ich eine Position die im Verlust war nachgekauft habe.

      Bei CS kann ich mir gleich gar nicht vorstellen, dass ein Nachkauf sinnvoll ist. Besser man sucht sich was Anderes zum investieren.

      Ich glaube hier gibt es genug, die noch nie einen Gewinn gemacht haben...
      Avatar
      schrieb am 09.07.13 13:59:25
      Beitrag Nr. 1.620 ()
      Ich habe noch nie einen Gewinn gemacht indem ich eine Position die im Verlust war nachgekauft habe.

      Bei CS kann ich mir gleich gar nicht vorstellen, dass ein Nachkauf sinnvoll ist. Besser man sucht sich was Anderes zum investieren.

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      Avatar
      schrieb am 07.07.13 16:42:29
      Beitrag Nr. 1.619 ()
      Denke auch das bei 25,xx erstmal gut war mit down.

      die CS sollte liefern um keinen nachhaltigen Imageverlust zu erleiden....
      Bislang erkennt man bei der Abwicklungsperformance nur das die Anteilseigner nicht im Mittelpunkt des Handlens stehen.

      Dennoch, up Potential auf 28. Der nächste Verkauf kommt bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 04.07.13 21:11:39
      Beitrag Nr. 1.618 ()
      Wollte sagen, dass ich ihn als Altanleger gut verstehen kann.
      Aber beim Nachkauf jetzt kann aus meiner Sicht, wenn man Zeit hat nicht viel schiefgehen
      Avatar
      schrieb am 04.07.13 21:09:11
      Beitrag Nr. 1.617 ()
      Zitat von chiro: Als überwiegend Altanleger bin ich schon lange nicht mehr optimistisch. Zu Beginn war ich es...insofern, daß ich glaubte mit moderaten Verlusten rechnen zu müssen. Dies sicherlich den "tollen" Aussagen des Managements geschuldet. Blumige Worte..."wertstabiles Portfolio"..nach der 3% Abwertung wurde gesagt: "keine größeren weiteren Verluste aus heutiger Sicht"..usw.,usw...alles heiße Luft. Wenn ich mir die Entwicklung bis dato ansehe, dann rechne ich mit erheblichen Verlusten. Erheblich heißt: 30% Minus im Vergleich zum NAV bei Schließung. Dazu noch jahrelang Renditeverlust, da das Geld nicht verfügbar ist. Wie gesagt: aus der Sicht des Altanlegers
      Avatar
      schrieb am 04.07.13 17:39:58
      Beitrag Nr. 1.616 ()
      Bei manchen Aussagen in derartigen Artikeln reibt man sich die Augen:
      "Mit diesem Argument versuchen einige Gesellschaften nun, noch eine Art Schlussverkauf zu initiieren. "Das Problem daran ist, dass die Manager geeignete Immobilienobjekte für die zusätzliche Liquidität finden müssen", sagt Knorr. Die seien mittlerweile selten."

      Wenn man diese Behauptung ernst nimmt, bedeutet es daß die Käufer ganz andere Preisvorstellungen haben als die Verkäufer. Eine Entspannung für die OIF i.A. kann ich darin nicht erkennen.

      Der andere Aspekt (die Hoffnung auf "interne" Deals) klingt für mich ebenfalls nicht unbedingt positiv.

      In solch einem Deal wird mit Sicherheit an der unteren rechtlich begründbaren Grenze "verschoben", denn die Gesellschaft lebt vom künftigen Erfolg des neuen OIF. Schadensminimierung würde dann für die Altanleger in meinen Augen bedeuten in den neuen OIF "umzusteigen". Bei den "Tradern" kommt es darauf an wie die Rendite zu diesem Zeitpunkt aussieht.

      Man kann wohl getrost davon ausgehen, daß wir uns weiter in einem Käufermarkt befinden. Der (oft einzige) Käufer bestimmt den Preis (und damit seine spätere Rendite).
      Ein Schlaraffenland !

      Wer jetzt mit den Taschen voll Kohle unterwegs ist und ohne Kreditaufnahme an ein solides Objekt kommt, der hat eins der sichersten Assets.
      Avatar
      schrieb am 04.07.13 16:56:56
      Beitrag Nr. 1.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.983.613 von chiro am 04.07.13 15:55:35.. www.welt.de/finanzen/immobilien/article116911905/Offene-Immo…
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