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    Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.13 20:49:54 von
    neuester Beitrag 27.07.17 09:56:40 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.182.521
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      schrieb am 03.06.13 20:49:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
      Düsseldorf
      Wertpapier-Kenn-Nummer 828 600
      Einladung zur 182. ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 182. ordentlichen Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG mit dem Sitz in Düsseldorf

      am Donnerstag, 11. Juli 2013, um 11:00 Uhr in Köln auf unserem Motorfahrgastschiff "RheinEnergie", anliegend an Landebrücke 3, Frankenwerft.

      Hinweis: Im Anschluss an die Hauptversammlung wird keine Rundfahrt stattfinden.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
      2.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
      3.

      Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
      4.

      Anpassung der Aufsichtsratsvergütung (Satzungsänderung)
      Vorstand und Aufsichtsrat halten eine variable Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für verzichtbar. Sie schlagen deshalb vor, Punkt 2 des § 15 in der Satzung („Sie erhalten ferner für jeden Hundertsatz Dividende, der über 4 v.H. des eingezahlten Grundkapitals hinausgeht, je 511,29 €, bei Bruchteilen erhalten sie den anteiligen Betrag.“) zu streichen. Damit entspricht die Satzung dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steinberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG ist eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden.

      Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu reicht ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.

      Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 20. Juni 2013, 0:00 Uhr, zu beziehen.

      Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 4. Juli 2013 unter der folgenden Adresse zugehen:


      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Fax: 089 / 21 027 298
      E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilbesitzes werden den Aktionärinnen und Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die Anzahl der Eintrittskarten pro Depot ist auf maximal 2 Stück begrenzt.

      Stimmrechtsvertretung und Anträge

      Die Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

      Die Gesellschaft bietet den Aktionärinnen und Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten die E-Mail-Adresse sheila.bander@k-d.com an. Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG müssen der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2013 zugehen.

      Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft spätestens bis zum 26. Juni 2013 zu übersenden.

      Veröffentlichung auf der Internetseite

      Auf der Internetseite www.k-d.com sind die Informationen gemäß §§ 124 a, 126 f AktG im Menü Investor Relations zugänglich.


      Köln, im Mai 2013


      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG

      Der Vorstand



      Klaus Hadeler



      Norbert Schmitz


      quelle ebundesanzeiger vom 03.06.2013
      Avatar
      schrieb am 03.06.13 21:37:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Rundfahrt? Skandal!!!

      Wen will man vergraulen und warum?
      Avatar
      schrieb am 07.11.13 11:10:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 19:44:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nachricht vom 26.11.2013 | 08:27
      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG: (News mit Zusatzmaterial)


      (DGAP-Media / 26.11.2013 / 08:27)

      Interessante Anlagealternative
      Genussrechte der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG

      Die traditionsreiche Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG (KD)
      gibt zur bankenunabhängigen Finanzierung von Betriebsmitteln erstmals
      Genussrechte im Volumen von 1,5 Mio. Euro aus.

      Die KD ist die älteste durchgehend börsennotierte Aktiengesellschaft
      Deutschlands und mit über 187 Jahren gleichzeitig die erfahrenste
      Flussschifffahrtsgesellschaft der Welt. Als Saisonbetrieb fährt die KD in
      den Sommermonaten die Hauptumsätze ein und nutzt den Winter für
      Instandhaltungen und Verschönerungsarbeiten, um die Flotte stets in einem
      erstklassigen Zustand zu erhalten. Dafür wird jedes Jahr ein Winterkredit
      in Höhe von 3 Mio. Euro in Anspruch genommen. Von diesem Kredit sollen
      jetzt erstmals 1,5 Mio. Euro über die Ausgabe von Genussrechten finanziert
      werden.

      Die KD-Genussrechte bieten eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3,5 %. Für
      den Erwerb und die Verwahrung der Genussrechte fallen keine Kosten oder
      Gebühren an. Die Zeichnung erfolgt ab einer Mindesteinlage von 500 Euro
      über die Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte. Die Laufzeit ist
      grundsätzlich unbestimmt. Eine Kündigung kann jeweils mit einer Frist von
      drei Monaten zum 30. September eines Jahres erfolgen.

      Die beiden Vorstände der KD AG, Klaus Hadeler und Norbert Schmitz, haben
      dieses Anlagemodell vor allem für Freunde der KD entwickelt. 'Schlank,
      übersichtlich, unbürokratisch und familiär', beschreibt Finanzvorstand
      Klaus Hadeler die KD-Genussrechte. 'Wir richten uns an Menschen, denen die
      KD bekannt ist und die Vertrauen in das Unternehmen haben.' In der Tat
      können die Genussrechte der KD bei der augenblicklichen
      Niedrigzinssituation eine gute Ergänzung im Anlageportfolio eines Jeden
      sein. Die Verzinsung ist deutlich attraktiver als die einer klassischen
      Geldanlage, während die KD ihre Bankenunabhängigkeit in der Finanzierung
      stärkt und nicht den Banken, sondern den Anlegern die Zinsen zahlt.

      Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsübersicht gebilligte
      Verkaufsprospekt und weitere ausführliche Informationen können auf der
      Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte abgerufen werden.
      Köln, im November 2013


      Ende der Pressemitteilung

      +++++
      Zusatzmaterial zur Meldung:

      Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=GXGYHMMXIF
      Dokumenttitel: KD Genussrechte

      ---------------------------------------------------------------------

      Emittent/Herausgeber: KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
      Schlagwort(e): Finanzen

      26.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
      Frankenwerft 35
      50667 Köln
      Deutschland
      Telefon: 0221-2088-400
      Fax: 0221-2088-213
      E-Mail: klaus.hadeler@k-d.com
      Internet: www.k-d.com
      ISIN: DE0008286006, DE0008286006
      WKN: 828600, 828600
      Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin;
      Frankfurt in Open Market


      Ende der Mitteilung DGAP-Media
      ---------------------------------------------------------------------
      241633 26.11.2013

      http://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/koelnduesseldorfer-deutsche-rheinschiffahrt-news-mit-zusatzmaterial/?companyID=1113&newsID=779340
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 16:38:55
      Beitrag Nr. 5 ()

      Trading Spotlight

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      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 17:08:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es passiert was............


      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG gibt Änderungen im Vorstand bekannt
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/koelnduesseldorfer-deutsc…

      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG: Premicon Beteiligungs GmbH beabsichtigt den Verkauf ihrer Beteiligung von 76,94 % an der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/koelnduesseldorfer-deutsc…
      Avatar
      schrieb am 17.10.16 20:54:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      KD River Invest GmbH stellt Befreiungsantrag

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/kd-river-invest-gmbh-stel…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 06:34:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.494.232 von Huusmeister am 17.10.16 20:54:39
      Squeeze out

      Der Hammer kommt ganz zum Schluß:

      Der Befreiungsantrag wird insbesondere darauf gestützt, dass der verbleibende Streubesitz der KD AG gering ist und die KD River Invest GmbH beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gemäß § 327a ff. AktG zu betreiben.


      Diese Banditen wollen tatsächlich fast 190 Jahre Aktiengeschichte beenden, die älteste AG in Deutschland, ja vielleicht in Europa platt machen? Ticken die noch richtig??

      Wir müssen versuchen (Presse, Politik, andere Lobbygruppen) das mit allen Mitteln zu verhindern!
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 20:01:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung auf EUR 9,70 je Aktie durch KD River Invest GmbH


      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/koelnduesseldorfer-deutsc…
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 06:48:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Düsseldorf

      am Donnerstag, 20. April 2017, um 10:00 Uhr MESZ, in Köln auf unserem Motorfahrgastschiff "RheinEnergie", anliegend an Landebrücke 1, Frankenwerft, 50667 Köln.


      Traurig, wie man eine fast 200-jährige AG beerdigt. :(
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 09:41:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hat die Mafia die KD übernommen?

      http://capoditutticapi009.blogspot.de/
      Dieser Autor behauptet, dass R. Straubhaar ein Alias ist und die River Advice mit illegalen Geldern aufgebaut wurde.
      Avatar
      schrieb am 28.06.17 07:41:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aus dem BAnz:

      Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

      Ein Aktionär der Gesellschaft hat gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. April 2017 gefassten Beschluss zu dem einzigen Tagesordnungspunkt, wonach die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln zu zahlenden Barabfindung auf die Hauptaktionärin übertragen werden, Anfechtungsklage erhoben.

      Diese Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf, 5. Kammer für Handelssachen, rechtshängig und wird unter dem Aktenzeichen 35 O 66/17 geführt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 27.07.17 09:56:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Schade, es wird also doch keine ordentliche HV mehr geben.
      RIP Köln-Düsseldorfer Rheinschiffahrt AG.

      Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung durch Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

      Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass das beim Landgericht Düsseldorf anhängige Anfechtungsverfahren des Aktionärs ITHAKA-SICAV FIS unter dem Aktenzeichen 35 O 66/17 betreffend den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. April 2017 gefassten Beschluss zu dem einzigen Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft auf die KD River Invest GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG“ beendet ist. Die Anfechtungsklage wurde von dem Kläger zurückgenommen.

      Der über die Klagerücknahme zwischen den Parteien geschlossene Vergleich hat folgenden Wortlaut:
      „Vergleichsvertrag

      zwischen:
      (1)

      KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 10959, anwaltlich vertreten durch Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Plückelmann, Düsseldorf,
      – nachfolgend "Gesellschaft" –
      (2)

      ITHAKA-SICAV FIS mit Sitz in L-1445 Luxembourg-Strassen, 4 rue Thomas Edison, anwaltlich vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dietrich Ratthey, Falkensee,
      – nachfolgend "Aktionär" –

      Die Parteien werden nachfolgend auch gemeinsam als die " Parteien " und einzeln als eine " Partei " bezeichnet.
      VORBEMERKUNG
      (A)

      Am 20. April 2017 fand in Köln eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft statt. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft gegen Gewährung einer von der KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88585 (" Hauptaktionärin "), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 9,70 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin beschlossen (" Übertragungsbeschluss ").
      (B)

      Der Aktionär stimmte in der Hauptversammlung vom 20. April 2017 mit seinen dort vertretenen 410 Stimmen gegen den Übertragungsbeschluss und erklärte anschließend gegen diesen Beschluss Widerspruch zur Niederschrift des beurkundenden Notars.
      (C)

      Der Aktionär hat gegen den Übertragungsbeschluss mit Klageschrift vom 10. Mai 2017 Anfechtungsklage beim Landgericht Düsseldorf erhoben und beantragt, den Übertragungsbeschluss für nichtig zu erklären (" Anfechtungsklage "). Mit der Anfechtungsklagte rügt er, dass zwingende Vorschriften der Durchführung der Hauptversammlung verletzt worden seien, da vor und während der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. April 2017 die in § 327c Abs. 3 AktG bezeichneten Unterlagen teilweise nicht zugänglich gemacht worden seien. Zu diesen gehörten die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre der Gesellschaft, von denen der Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen zugänglich gewesen sei.
      (D)

      Die Gesellschaft hat mit Schreiben vom 28. Juni 2017 in dem beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35 O 66/17 geführten Anfechtungsverfahren (" Anfechtungsverfahren ") ihre Verteidigungsbereitschaft angezeigt.
      (E)

      Mit Schriftsatz vom 14. Juni 2017 hat die Gesellschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen Freigabeantrag gemäß §§ 327e, 319 Abs. 6 AktG eingereicht, der dort unter dem Aktenzeichen I-6 AktG 2/17 geführt wird (" Freigabeantrag " und das unter diesem Aktenzeichen geführte Freigabeverfahren " Freigabeverfahren "). Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie sämtliche nach § 327c Abs. 3 AktG erforderlichen Unterlagen sowohl vor als auch während der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. April 2017 zugänglich gemacht habe. Insbesondere ist sie der Ansicht, dass der durch den Vorstand aufgestellte Konzernabschluss inklusive Jahresabschluss 2016 der Gesellschaft und Lagebericht unmittelbar nach seiner Aufstellung auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellt und während der gesamten Dauer der Hauptversammlung am 20. April 2017 zur Einsichtnahme ausgelegt worden sei.
      (F)

      Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass der Aktionär mit seiner Klageerhebung ein ihm gesetzlich zustehendes Klagerecht ausgeübt hat.
      (G)

      Dies vorausgeschickt, sind die Parteien nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, dass es unter Berücksichtigung der unternehmerischen Bedeutung des angefochtenen Hauptversammlungsbeschlusses im Interesse der Gesellschaft und damit auch des Aktionärs liegt, weitere rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss zu vermeiden und die zwischen ihnen anhängigen Anfechtungs- und Freigabeverfahren zu beenden.

      DIES VORAUSGESCHICKT , vereinbaren die Parteien nachfolgenden Vergleichsvertrag (" Vergleich "):
      § 1
      Übersendung des Jahresabschlusses 2016

      Die Gesellschaft verpflichtet sich, jedem ihrer Aktionäre, der dies während eines Zeitraums von sechs Monaten seit dem Tag der Hauptversammlung am 20. April 2017 schriftlich verlangt, ein Exemplar ihres Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2016 nach Wahl der Gesellschaft per E-Mail oder per Post zu übersenden,
      § 2
      Beendigung der rechtshängigen Gerichtsverfahren
      (1)

      Der Aktionär verpflichtet sich, die Anfechtungsklage unverzüglich nach Unterzeichnung dieses Vergleichs durch vorab per Telefax beim Landgericht Düsseldorf einzureichenden Schriftsatz vollumfänglich zurückzunehmen. Der Aktionär wird der Gesellschaft unverzüglich nach Einreichung des Klagerücknahmeschriftsatzes eine Kopie desselben einschließlich Übersendungsnachweis zukommen lassen. Die Übermittlung vorgenannter Unterlagen hat per E-Mail an folgende Adresse der Verfahrensbevollmächtigten der Gesellschaft zu erfolgen: k.plueckelmann@heuking.de.
      (2)

      Nach Klagerücknahme durch den Aktionär gemäß § 2 Abs. (1) wird die Gesellschaft den Freigabeantrag durch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzureichenden Schriftsatz vollumfänglich zurücknehmen.
      (3)

      Die Gesellschaft wird der Rücknahme der Anfechtungsklage, soweit erforderlich, zustimmen. Der Aktionär wird der Rücknahme des Freigabeantrags, soweit erforderlich, zustimmen.
      (4)

      Der Aktionär nimmt hiermit seinen in der Hauptversammlung vom 20. April 2017 erklärten Widerspruch gegen den Übertragungsbeschluss zurück und verzichtet darauf, direkt oder indirekt gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses oder dessen Eintragung in das Handelsregister Einwendungen zu erheben, im Zusammenhang mit diesem Beschluss oder dessen Durchführung gegen die Gesellschaft, die Mitglieder ihrer Organe, gegen mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen oder gegen die Hauptaktionärin, die Mitglieder ihrer Organe oder gegen mit der Hauptaktionärin im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen einzuleiten oder diesbezüglich Ansprüche gegen die Vorgenannten geltend zu machen. Der Aktionär wird nach Unterzeichnung dieses Vergleichs weder direkt noch indirekt irgendwelche Rechte aus oder im Zusammenhang mit einer etwaigen Mangelhaftigkeit des Übertragungsbeschlusses, seiner Eintragung oder Durchführung geltend machen.
      (5)

      Der Aktionär stimmt der Handelsregistereintragung des Übertragungsbeschlusses ausdrücklich und unwiderruflich zu und verpflichtet sich, die Handelsregistereintragung weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge noch in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern.
      (6)

      Der Aktionär wird das Amtsgericht (Registergericht) Düsseldorf zu HRB 10959 unverzüglich und vorab per Telefax über die Rücknahme der Anfechtungsklage sowie darüber unterrichten, dass er gegen die Eintragung des Übertragungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. April 2017 keine Einwendungen mehr erhebt. Der Aktionär wird der Gesellschaft unverzüglich nach Unterrichtung eine Kopie derselben einschließlich Übersendungsnachweis zukommen lassen. Die Übermittlung vorgenannter Unterlagen hat per E-Mail an folgende Adresse der Verfahrensbevollmächtigten der Gesellschaft zu erfolgen: k.plueckelmann@heuking.de. Der Aktionär ermächtigt auch die Gesellschaft, das Amtsgericht (Registergericht) Düsseldorf zu HRB 10959 unverzüglich über die Rücknahme der Anfechtungsklage und die Zustimmung des Aktionärs zur Eintragung des in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. April 2017 gefassten Übertragungsbeschlusses zu unterrichten.
      (7)

      Der Aktionär verpflichtet sich, die schnellstmögliche Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch das Amtsgericht (Registergericht) Düsseldorf in jeder Hinsicht zu unterstützen und zu fördern und auf Verlangen des Amtsgerichts (Registergericht) Düsseldorfs oder der Gesellschaft unverzüglich, in jedem Fall aber binnen drei Werktagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung, sämtliche Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses notwendig, zweckdienlich oder hilfreich sein könnten. Etwaige gegenüber dem Amtsgericht (Registergericht) Düsseldorf bereits erhobene Einwände gegen die Eintragung und etwaige hierzu gestellte Anträge, etc. wird der Aktionär unverzüglich durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Amtsgericht (Registergericht) Düsseldorf zurückziehen bzw. für erledigt erklären.
      § 3
      Streitwert und Kosten
      (1)

      Die Parteien verpflichten sich, im Verhältnis zueinander keine Kostenanträge zu stellen und kein Kostenfestsetzungsverfahren durchzuführen.
      (2)

      Die Gesellschaft trägt die Gerichtskosten in dem beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35 O 66/17 rechtshängigen Anfechtungsverfahren. Gleichfalls trägt die Gesellschaft die Gerichtskosten in dem beim Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-6 AktG 2/17 rechtshängigen Freigabeverfahren.
      (3)

      Die Parteien werden den Gerichten keine Streitwertfestsetzung vorschlagen, die von den in der Anfechtungsklage bzw. Freigabeantrag bezifferten Streitwerten abweicht. Der Aktionär wird auch keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer Änderung von Wertbestimmungen und/oder Streitwertfestsetzungen führen können, insbesondere wird der Aktionär keine Streitwertbeschwerde einlegen, worauf er hiermit gegenüber der dies annehmenden Gesellschaft vorsorglich verzichtet.
      (4)

      Die Gesellschaft erstattet dem Aktionär auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die Beauftragung seines Rechtsanwalts und für dessen Tätigkeit im Anfechtungs- sowie im Freigabeverfahren einschließlich der Verhandlungen und dem Abschluss dieses Vergleichs folgende Gebühren, wobei die Kostenerstattung auch eine etwaige gemäß dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren (§ 3a Abs. 2 UStG) vom Aktionär in Luxemburg abzuführende Umsatzsteuer umfasst, sofern diese im Verhältnis zwischen dem Aktionär und seinem Rechtsanwalt anfällt und der Aktionär nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist:
      a)

      Anfechtungsverfahren LG Düsseldorf 35 O 66/17


      1,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG aus EUR 460.000,00,


      1,2 Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV-RVG aus EUR 460.000,00,


      1,5 Vergleichsgebühr gemäß Nr. 1000 VV-RVG aus EUR 260.000,00;
      b)

      Freigabeverfahren OLG Düsseldorf I-6 AktG 2/17


      0,75 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3325 VV-RVG aus EUR 460.000,00,


      0,5 Terminsgebühr gemäß Nr. 3332 VV-RVG aus EUR 460.000,00.

      Etwaige darüber hinausgehende außergerichtliche Kosten trägt der Aktionär selbst.
      (5)

      Die Gesellschaft trägt ihre außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage des Aktionärs, dem Freigabeverfahren und in Bezug auf diesen Vergleich selbst.
      (6)

      Die gemäß vorstehendem Abs. (4) zu erstattenden Gebühren sind von der Gesellschaft zehn Bankarbeitstage nach Zugang einer schriftlichen Kostennote des Aktionärs, frühestens aber zehn Bankarbeitstage nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister zur Zahlung durch Überweisung auf das in der Kostennote anzugebende Konto des Aktionärs fällig. Gleiches gilt für die Erstattung eines vom Aktionär entrichteten Gerichtskostenvorschusses durch die Gesellschaft gemäß vorstehendem Abs. (2); eine Erstattung erfolgt jedoch nicht, soweit der Aktionär infolge der Klagerücknahme unmittelbar vom Gericht die Erstattung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses erlangt oder erlangen kann.
      (7)

      Die vorstehenden Regelungen über die Erstattung gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten sind für die Parteien abschließend. Sie bleiben für die Parteien auch im Falle einer abweichenden gerichtlichen Streitwertbemessung im Anfechtungs- oder Freigabeverfahren bindend.
      (8)

      Die vorstehenden Regelungen über die Erstattung gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten stehen unter der Bedingung, dass die rechtshängigen Anfechtungs- und Freigabeverfahren jeweils durch Klagerücknahme gemäß diesem Vergleich beendet werden.
      § 4
      Bekanntmachung
      (1)

      Die Gesellschaft wird diesen Vergleich nach seinem Wirksamwerden gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen im vollständigen Wortlaut auf ihre Kosten im Bundesanzeiger bekannt machen. Sollte diese Bekanntmachung unvollständig sein, bleiben alle in diesem Vergleich geregelten Pflichten der Parteien dieses Vergleichs davon unberührt.
      (2)

      Eine über Abs. (1) hinausgehende Bekanntmachung dieses Vergleichs, soweit rechtlich zulässig, erfolgt nicht und die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vergleich im Übrigen vertraulich behandelt werden soll.
      § 5
      Keine Sondervorteile

      Es bestehen keine Nebenabreden zum Vergleich. Die Parteien erklären übereinstimmend, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vergleichs keiner Partei irgendwelche Sondervorteile gewährt, eingeräumt oder in Aussicht gestellt und solche auch nicht gefordert worden sind.
      § 6
      Schlussbestimmungen
      (1)

      Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieses Vergleichs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
      (2)

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vergleichs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder sollte der Vergleich eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als rückwirkend vereinbart, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten.
      (3)

      Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
      (4)

      Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich einschließlich der Wirksamkeit des Vergleichs ist das Landgericht Düsseldorf ausschließlich zuständig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.“


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