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    M4E - Einstiegschance nach Kurssturz? (Seite 10)

    eröffnet am 07.09.13 15:51:38 von
    neuester Beitrag 22.05.22 22:31:15 von
    Beiträge: 1.164
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    m4e
    ISIN: DE000A0MSEQ3 · WKN: A0MSEQ
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      Avatar
      schrieb am 23.10.18 16:44:41
      Beitrag Nr. 1.074 ()
      Da würde ich nicht viel hineininterpretieren. Wenn würde der Käufer doch auch vermutlich die Stücke zu 3,20€ gleich mit abräumen. Das wäre nur knapp 1% mehr beim Kaufpreis.
      Avatar
      schrieb am 23.10.18 16:39:20
      Beitrag Nr. 1.073 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.972.431 von straßenköter am 16.10.18 16:16:31Kennt da schon jemand den Wert oder warum werden heute 11.110 Aktien gehandelt...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.18 16:16:31
      Beitrag Nr. 1.072 ()
      Jetzt sind drei Monate seit der Verkündung des SO-Verlangens vorbei. So langsam könnte der Gutachter mal mit seinem Würfelergebnis herausrücken.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 12:46:34
      Beitrag Nr. 1.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.780.349 von straßenköter am 24.09.18 11:25:48Die 3,16 sind nun in einem Rutsch durch, ich finde man darf sowas kommentieren.;)
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 12:00:14
      Beitrag Nr. 1.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.780.301 von Basiswert am 24.09.18 11:19:56Ich habe im blog http://www.spruchverfahren.info
      eure Alpenrosen AG nichts finden können, dafür war aktuell aus dem Bundesanzeiger
      von GbWAG etwas. Habe gerade Post in "GBWAG ??" abgelegt.

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      schrieb am 24.09.18 11:25:48
      Beitrag Nr. 1.069 ()
      Danke für den Link.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 11:19:56
      Beitrag Nr. 1.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.763.893 von straßenköter am 21.09.18 17:10:00Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort.

      Mit deinem Aktenzeichen von dem Alpenrose Urteil konnte ich doch das ganze Urteil finden:

      http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.09.18 17:10:00
      Beitrag Nr. 1.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.763.599 von Basiswert am 21.09.18 16:49:15
      Zitat von Basiswert: @Straßenköter ich hätte da noch mal ne Frage an dich als Experte.

      Du schreibst ja im "Alpenrosen-Urteil" wurde der 3M-Durchschnitt bei einem Freiverkehrswert wegen zu geringem Handels als nicht maßgeblich erachtet. Von Wann ist das Urteil denn und finde ich das noch irgendwo?

      Ich als Leihe und nicht rechtskundige Person würde sagen der 3M-Durchschnitt sollte auch hier gelten. Gerade vor dem Hintergrund z. B. der "neuen" Delistingregelung. Im Fall Sachsenmilch wurde auch ein 6M-Durchschnittskurs von der Bafin! errechnet, obwohl nur sehr wenige Kursfeststellungen vorlagen. Und nach meiner Meinung sind die selben Voraussetzungen wie bei Sachsenmilch auch bei m4e gegeben sodass ein 3M-Durchschnitt errechnet werden kann. Der liegt meiner Berechnung nach (ohne Gewähr) im Bereich von 3,10 €.

      Ich meine im Fall von der IKB wurde auch der 3M-D. als Mindestpreis beim SO angesetzt, obwohl der Wert Delistet war. Ich gebe zu da war mehr Umsatz aber warum sollte das hier wieder nicht gelten?

      Deswegen stellt sich mir die Frage ob ich jetzt noch einsteigen sollte, wenn der 3M-D. greifen sollte wäre das Risiko sehr begrenzt. Sollte er nicht gelten dann wäre durch das Gutachten alles möglich. Ich habe nämlich keine Ahnung was da raus kommen könnte. Meinungen dazu?


      Ich habe dazu nur einen Artikel aus 2014. Hier wird die Alpenrose AG auch nur mit A AG benannt. Wenn Du mir per BM eine Emailadresse mitteilst, kann ich Dir den Artikel zuschicken. Das war ein Beschluss des OLG München vom 17.07.2014 - 31 Wx 407/13. Im Internet findet man dazu nur kostenpflichtige Dokumente.

      Des Weiteren gibt es noch das Beispiel Pixelpark. Hier hat der Prüfer PWC das Listing in Hamburg einfach mal ignoriert und ist davon ausgegangen, dass in HH keine vernünftige Informationsverarbeitung im Kurs stattgefunden hat und somit die Kurse für ihn unbeachtlich waren. Diese Aussage ist auch eine Teilaussage zum Urteil der Alpenrose AG.

      Sachsenmilch war damals zum Delistingzeitpunkt im regulierten Markt in Frankfurt gelistet. Insofern ist der Fall anders gelagert.

      Eine Aussage zur Abfindung bei m4e fällt mir sehr schwer. Ich habe nur in der Vergangenheit gelernt, dass gerade bei verlustträchtigen Unternehmen die Werthaltigkeit viel größer als von mir vermutet sein kann (Swarco, Primion).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.09.18 16:49:15
      Beitrag Nr. 1.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.716.760 von straßenköter am 17.09.18 11:14:59@Straßenköter ich hätte da noch mal ne Frage an dich als Experte.

      Du schreibst ja im "Alpenrosen-Urteil" wurde der 3M-Durchschnitt bei einem Freiverkehrswert wegen zu geringem Handels als nicht maßgeblich erachtet. Von Wann ist das Urteil denn und finde ich das noch irgendwo?

      Ich als Leihe und nicht rechtskundige Person würde sagen der 3M-Durchschnitt sollte auch hier gelten. Gerade vor dem Hintergrund z. B. der "neuen" Delistingregelung. Im Fall Sachsenmilch wurde auch ein 6M-Durchschnittskurs von der Bafin! errechnet, obwohl nur sehr wenige Kursfeststellungen vorlagen. Und nach meiner Meinung sind die selben Voraussetzungen wie bei Sachsenmilch auch bei m4e gegeben sodass ein 3M-Durchschnitt errechnet werden kann. Der liegt meiner Berechnung nach (ohne Gewähr) im Bereich von 3,10 €.

      Ich meine im Fall von der IKB wurde auch der 3M-D. als Mindestpreis beim SO angesetzt, obwohl der Wert Delistet war. Ich gebe zu da war mehr Umsatz aber warum sollte das hier wieder nicht gelten?

      Deswegen stellt sich mir die Frage ob ich jetzt noch einsteigen sollte, wenn der 3M-D. greifen sollte wäre das Risiko sehr begrenzt. Sollte er nicht gelten dann wäre durch das Gutachten alles möglich. Ich habe nämlich keine Ahnung was da raus kommen könnte. Meinungen dazu?
      Avatar
      schrieb am 19.09.18 07:30:14
      Beitrag Nr. 1.065 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.721.773 von user78 am 17.09.18 20:52:37
      Zitat von user78: Man o Man , du kannst aus den Vollen schöpfen:eek:
      Deinen Aktienhorizont möchte ich haben- Grammer ist ne Empfehlung 50,50 ?


      Ich habe mein Depot seit über 30 Jahren zügig ausgebaut.
      Somit "wimmelt" es auch vor Abfindungskandidaten - bei der aktuellen Masse an Turnaroundkandidaten bzw. übertriebenen verkauften Aktien wirken sie aber als Bremse.

      Grammer ist (für mich) ganz klar eine Kaufempfehlung.
      Durch die Unsicherheiten wurde ihr Geschäft massiv belastet - nachdem nun klare Verhältnisse herrschen werden auch die Kunden wieder mehr ordern. ;)

      Gruß
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