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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 553)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 22.05.24 14:47:32 von
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      schrieb am 07.09.21 10:51:52
      Beitrag Nr. 28.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.255.819 von DOBY am 07.09.21 10:41:34
      Zitat von DOBY: Neufälle-siehe:
      https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/nachrichten…
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      schrieb am 07.09.21 10:41:34
      Beitrag Nr. 28.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.255.519 von Extrader1 am 07.09.21 10:12:30Die absehbare Forderung des Finanzamts ist unabhängig von strafrechtlichen Verurteilungen. Eine gesamtschuldnerische Haftung reicht völlig um Geldforderungen zu begründen. Wichtig ist nur, ob KEST mehrfach erstattet wurde, das lässt sich ziemlich leicht nachweisen. LuS kann dann gerne versuchen das Geld von den potentiellen Verantwortlichen zurückzubekommen, sei es der aktuelle/ehemalige LuS Vorstand/LuS MAs, die Depotbank des Leerverkäufers (bei Cum Ex Dreiecksgeschäften) oder irgendwelche Wirtschaftsberater, die damals das Ganze als "Gesetzeslücke"/keine Steuerhinterziehung eingestuft hatten. Warburg ist mit entsprechenden Klagen Stand jetzt Null erfolgreich gewesen, die Verfahren dauern aber noch an, soweit sie bereits eingeleitet wurden.
      Das Entscheidende: Wer garantiert denn, dass Lus nach 2011 nicht in weitere Steuertrick-Geschäfte involviert war (Cum Cum lief nach 2011 lustig weiter) ? Auch wenn das FA erstmal die Cum Ex Altfälle abarbeitet um Verjährung zu verhindern ?
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      schrieb am 07.09.21 10:39:46
      Beitrag Nr. 28.119 ()
      wer von uns vielleicht noch nicht mit den Dritten Zähnen klappert, sondern vielleicht als Mittdreißiger ein charmantes Auftreten hat, könnte doch mal als eine Art "Romeo-Agent", die Nähe zu Frau Brorhilker suchen und beiläufig fragen, ob sie LUS für ein gutes Investment hält :)

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…
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      schrieb am 07.09.21 10:12:30
      Beitrag Nr. 28.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.253.131 von Weinberg-CP am 06.09.21 22:27:56Sorry, das stimmt nicht. Straftaten können nur von Personen begangen werden, mit einer Verurteilung hat das aber nichts zu tun. Liegt der Verdacht einer Straftat vor muss ermittelt werden, ob das so ist. Kommt man zu dem Ergebnis dass es so ist müsste geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist. Kommt es dann zu einer Verurteilung ist der Täter ein verurteilter Straftäter. Ob im Fall LuS überhaupt eine Straftat vorliegt steht durch die mangelhafte Ad Hoc nicht fest. Das werden dann die Ermittlungen ergeben. Im Übrigen kann eine Straftat auch eingestellt werden, zb gegen Zahlungen, es bleibt trotzdem eine Straftat. Wir wissen einfach zu wenig, alles Spekulationen, sinnbefreiend.
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      schrieb am 07.09.21 09:52:21
      Beitrag Nr. 28.117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.254.466 von Cutter_Slade am 07.09.21 08:38:40Hatte vergessen, mich zu bedanken. Den Verleich verstehe ich jetzt als vorsichtige Betrachtung der Situation.
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      schrieb am 07.09.21 08:38:40
      Beitrag Nr. 28.116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.250.548 von moneymakerzzz am 06.09.21 17:12:49
      Zitat von moneymakerzzz: Naja, aber ist doch schon ein Unterschied, ob ich Verluste mache und dann Rückstellungen on top bilden muss - oder ob ich die Rückstellung mal eben aus dem H1-Jü stellen kann. Finde den Vergleich da schon ein wenig sehr weit gestrechted...

      Das ist ja nicht mein Vergleich, ich bin nur auf diesen scheinbaren Widerspruch mit den 1 Mio Verlust eingegangen und habe dabei Doby's Überlegungen interpretiert. Sind nicht meine.
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      schrieb am 07.09.21 08:17:00
      Beitrag Nr. 28.115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.251.568 von francescoDC am 06.09.21 19:13:07
      Zitat von francescoDC: Servus Torsten,
      ich glaube nicht, daß bei den noch Anwesenden Panik herrscht.

      Panik macht handlungsunfähig.
      Angst ist ein notwendiger Baustein.
      Sehr notwendig. Das Gegenteil von grob fahrlässig.
      Ich glaube, die Paniker haben das Schiff schon verlassen.
      Aber, daß das Schiff angeschlagen ist, und da Wasser reinkommt, sollte nicht vergessen werden.
      Und daß die Steuerfahndung im Auftrag des Staates gefrässig ist und ihr die Wahrheit völlig egal, sollte auch nicht vergessen werden.
      Da wurden Schadenssummen aus Cum-Ex hochskaliert weit weg von der Realität auf angeblich 30 MRD Euro
      Wer es glaubt. Käse.
      Und nun wird mit aller Gewalt und aller Umkehr der Rechtsstaatlichkeit Feindbilder konstruiert, wo es vollkommen egal ist, ob jemand "was gemacht hat" oder nicht, der dann trotzdem schuld ist.
      Nein, das ist kein Rechtsstaat mehr, sondern Diktatur. Diktatur der Meinung. Beweislast-Umkehr etc
      Armes Deutschland.

      Ein paar Euro mehr in der Kasse, aber den Rechtsstaat verkauft.
      Mörder laufen frei rum, Kinderschänder, weil nicht beweisbar.
      Aber der Staat, wenn was will (Mammon) ist es völlig egal, was bisher gegolten hat, er will, er fordert, er bekommt den Mammon.
      Traurig,traurig,traurig.
      Franz


      Als Beamter dein Geld von einem diktatorischen Staat bekommen, der dir gleichzeitig willkürlich und jederzeit alles wegnehmen kann.... diese innere Zerrissenheit muss extrem schwer für Dich auszuhalten sein! Hochachtung, dass du diese schizophrene Situation seit Jahrzehnten erträgst. Hut ab für deinen selbstlosen Kampf im Inneren des Schweinesystems!

      // Ironie off: echt peinliches Geschwurbel hier! 🤢💩
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      schrieb am 06.09.21 22:27:56
      Beitrag Nr. 28.114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.253.029 von TheXeo am 06.09.21 22:09:06
      Zitat von TheXeo: Wir halten fest: Weil LuS eine Straftat begangen hat, leben wir in einer Diktatur. Lass doch bitte diesen geistigen Durchfall an deinem Stammtisch raus. Erbärmlich, was du von dir gibst.


      LuS kann gar keine Straftat begehen, da LuS eine Körperschaft ist. Mir ist auch nicht bekannt, dass Organe oder andere Angestellte von LuS bereits rechtskräftig verurteilt sind. Nur dann hätten sie eine Straftat begannen. Ein elementares rechtsstaatliches Prinzip ist die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo), dass übrigens in den verschiedensten Dokumenten, wie UN-Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechtecharta festgehalten ist.

      Also warten wir mal ab, wie sich die Angelegenheit weiterentwickelt, wobei ich auch vermute, dass LuS und einige seiner Akteure da nicht ohne merkliche Blessuren herauskommen. Aber das ist bisher nur eine Vermutung!
      Lang & Schwarz | 78,30 €
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      schrieb am 06.09.21 22:09:06
      Beitrag Nr. 28.113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.251.568 von francescoDC am 06.09.21 19:13:07Wir halten fest: Weil LuS eine Straftat begangen hat, leben wir in einer Diktatur. Lass doch bitte diesen geistigen Durchfall an deinem Stammtisch raus. Erbärmlich, was du von dir gibst.
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      schrieb am 06.09.21 20:56:24
      Beitrag Nr. 28.112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.252.048 von Philbaba am 06.09.21 20:09:27Nee Nee! So einfach ist das heutzutage nicht mehr! Wer sich mit dem Behörden und Ämtern abseits eines neuen Ausweises oder einer Änderung des Wohnortes abgeben muss, weiß dies nur zu genau!
      Verantwortung wird nicht mehr übernommen, schuld sind immer die Anderen! Das FA stellt die Gemeinnützigkeit eines Vereins fest, die Bank ist schuld, wenn dies nicht so ist. Der Staat macht Gesetze, und die Bank ist schuld, wenn man sie einhält! Die Beweislastumkehr hat Einzug gehalten als Helmut Kohl von Bord ging! Sie dominiert inzwischen weite Beriche des Lebens! Und es wird immer argumentiert, das Unternehmen oder oder Bürger hätte erkennen müssen, was der Büttel des Staates nicht sehen konnte! Man blicke nur ins Ahrtal! Der Landkreis Ahrweiler hat auf seine Seite historische Aufzeichnung des Ahrhochwasser von 1806. Diese Aufzeichungen belegen, dass es damals trotz fehlender Bebauung einen noch höheren Hochwasserscheitel gab.
      Es ist beispielhaft für die Politik. Im Cicero wurde die Geschichte Cum-Ex beleuchtet, wie sich Politiker geweigert haben, die Sachen klar zu stellen. Erst als die SPD-Finanzminister Geschichte waren, wurden unter Schäuble die Löcher gestopft. Zuvor unter Peer Steinbrück und Hans Eichel wurde trotz unmißverständlicher Hinweise demonstrativ NICHTS unternommen!

      Egal, wie die der HAse laufen wird, wenn die unrechtmäßigen Erstattungen bei LuS geblieben wären, wären schon damals entsprechende Gewinne angefallen. Der Staat hat die Verjährungsfristen zu seinen Gunsten verlängert. LuS jedenfalls kann privatrechtliche Ansprüche gegen die Nutznießer dieses Systems nicht mehr geltend machen - wegen Verjährung! Die wahren Nutznießer kommen aus dem Umfeld der Gesetzgebung. Und die haben dafür gesorgt, nie belangt werden zu können!

      Hoffnung habe ich nicht viel, auf See und vor dem Gericht ist man in Gottes Hand. Und heutzutage hat der Teufel auch noch seine Hände im Spiel!
      Ich gehe davon aus, dass LuS die geforderten Steuerschulden zahlen wird um den Blick für die Zukunft frei zu bekommen. Dann wird der Kurs bei mind. 130 Euro stehen.
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