DEWB - Antworten und Infos zur Andienung etc - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.10.05 10:26:33 von
neuester Beitrag 28.12.05 11:42:39 von
neuester Beitrag 28.12.05 11:42:39 von
Beiträge: 61
ID: 1.016.565
ID: 1.016.565
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 13.242
Gesamt: 13.242
Aktive User: 0
ISIN: DE0008041005 · WKN: 804100 · Symbol: EFF
0,5050
EUR
-1,94 %
-0,0100 EUR
Letzter Kurs 03.05.24 Tradegate
Neuigkeiten
30.04.24 · Aktien Global |
13.12.23 · 4investors |
07.11.23 · dpa-AFX |
02.10.23 · Aktien Global |
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
32,00 | +27,95 | |
0,5800 | +23,40 | |
6,1100 | +18,64 | |
5,9000 | +15,69 | |
0,8600 | +14,67 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,2200 | -11,59 | |
14,750 | -14,14 | |
1,8775 | -14,17 | |
1,2600 | -16,00 | |
1.138,25 | -16,86 |
zur übersichtlichkeit für neueinsteiger:
bitte hier ausschliesslich blanke informationen eintragen - für fragen und diskussionen die anderen DEWB-threads verwenden
möglichst sollten hier daher nur "alte hasen" schreiben
bitte hier ausschliesslich blanke informationen eintragen - für fragen und diskussionen die anderen DEWB-threads verwenden
möglichst sollten hier daher nur "alte hasen" schreiben
DAS ANDIENUNGSSCHREIBEN
#7 von Tuttobene 20.10.05 17:17:21 Beitrag Nr.: 18.359.619
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
Also Leute, hier nochmal mein Andienungsschreiben. Kann natürlich jeder beliebig verändern.
Andienen kann jeder, der Aktien der DEWB besitzt oder in der Andienungsfrist von 2 Monaten ab dem 19.10.05 erwirbt.
Das ist die 2 Monatsfrist ab der Veröffentlichung des Beschlusses aus dem Spruchstellenverfahren.
An
JENOPTIK AG
Unternehmenskommunikation
Carl-Zeiß-Straße 1
D-07739 Jena
Andienung von 1000 St. DEWB-Aktien
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr von Witzleben,
ich bin Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) in einer Größenordnung von 1000 Stück und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG abfindungsberechtigt.
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 18.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000"
Insgesamt steht mir ein Abfindungsanspruch in Höhe von 26980,00. Euro zu (1000 St. Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch. (zuzüglich angefallener Zinsen).
Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von 26980,00 auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum
xx.xx.2005
notiert. Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
_
#7 von Tuttobene 20.10.05 17:17:21 Beitrag Nr.: 18.359.619
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
Also Leute, hier nochmal mein Andienungsschreiben. Kann natürlich jeder beliebig verändern.
Andienen kann jeder, der Aktien der DEWB besitzt oder in der Andienungsfrist von 2 Monaten ab dem 19.10.05 erwirbt.
Das ist die 2 Monatsfrist ab der Veröffentlichung des Beschlusses aus dem Spruchstellenverfahren.
An
JENOPTIK AG
Unternehmenskommunikation
Carl-Zeiß-Straße 1
D-07739 Jena
Andienung von 1000 St. DEWB-Aktien
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr von Witzleben,
ich bin Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) in einer Größenordnung von 1000 Stück und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG abfindungsberechtigt.
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 18.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000"
Insgesamt steht mir ein Abfindungsanspruch in Höhe von 26980,00. Euro zu (1000 St. Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch. (zuzüglich angefallener Zinsen).
Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von 26980,00 auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum
xx.xx.2005
notiert. Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
_
DER SICHERE WEG
1. aktien haben bzw kaufen
2. andienungsschreiben so absenden, dass es am 16.12.2005 bei Jenoptik eingehen kann
3. aktien ab datum des andienungsschreibens halten
1. aktien haben bzw kaufen
2. andienungsschreiben so absenden, dass es am 16.12.2005 bei Jenoptik eingehen kann
3. aktien ab datum des andienungsschreibens halten
[posting]18.517.807 von was? am 31.10.05 10:31:55[/posting]ich korrigiere
2. andienungsschreiben so absenden, dass es spätestens am 16.12.2005 bei Jenoptik eingehen kann
2. andienungsschreiben so absenden, dass es spätestens am 16.12.2005 bei Jenoptik eingehen kann
aktien, die ab dem 19.12.2005 erworben werden, sind nicht mehr abfindungsberechtigt
@Was!!!!
wieso sollen sie noch Leuten,die jetzt erst kaufen,mehr bezahlen,als vor dem "Spruch"
Also,ich weiss ja nicht
wieso sollen sie noch Leuten,die jetzt erst kaufen,mehr bezahlen,als vor dem "Spruch"
Also,ich weiss ja nicht
das alles gilt unter der prämisse, dass der BGH das OLG Thüringen bestätigt. entscheidet der BGH dagegen für Jenoptik, ist es eh für die katz
[posting]18.517.946 von was? am 31.10.05 10:39:47[/posting]wird es aber nicht.
die entscheidung des BGH wird in 2006 erwartet
@IDTE!!!!!
Glaubst du im ernst,dass das BGH Jenoptik in den Konkurs schickt,bloß weil paar Träumer ungerechtfertigt Kohle machen wollen
Aber träumen darfst du!!!!!
Glaubst du im ernst,dass das BGH Jenoptik in den Konkurs schickt,bloß weil paar Träumer ungerechtfertigt Kohle machen wollen
Aber träumen darfst du!!!!!
[posting]18.520.313 von Fatschi43 am 31.10.05 13:14:40[/posting]@Flasche
1. Beurteilt der BGh den Sachverhalt und orientiert sich bei der Urteilsfindung wohl kaum an den finanziellen gegenbenheiten der Beteiligten.
wieviel cash müsste jenoptik denn auf dem konto haben, damit der bgh gegen sie entscheidet?
du merkst hoffentlich selbst, dass du unsinn faselst...
2. hatte jenoptik mittlerweile 1 jahr zeit, um etwas dagegen zu unternehmen. die schuld einer insolvenz (die ausgeschlossen ist aufgrund der bilanzstruktur)läge dann beim management.
3. besteht evt. die möglichkeit, dass jenoptik die damals beteiligten banken auf schadensersatz verklagen kann!?
4. wenn 2 mio aktien angedient werden, dann entspräche das einer schadenssumme von 2 mio *34 - 2 mio * 8 innerer wert) = 52 mio €. 2-3 IPOs und das geld ist wieder drin ind er kasse
1. Beurteilt der BGh den Sachverhalt und orientiert sich bei der Urteilsfindung wohl kaum an den finanziellen gegenbenheiten der Beteiligten.
wieviel cash müsste jenoptik denn auf dem konto haben, damit der bgh gegen sie entscheidet?
du merkst hoffentlich selbst, dass du unsinn faselst...
2. hatte jenoptik mittlerweile 1 jahr zeit, um etwas dagegen zu unternehmen. die schuld einer insolvenz (die ausgeschlossen ist aufgrund der bilanzstruktur)läge dann beim management.
3. besteht evt. die möglichkeit, dass jenoptik die damals beteiligten banken auf schadensersatz verklagen kann!?
4. wenn 2 mio aktien angedient werden, dann entspräche das einer schadenssumme von 2 mio *34 - 2 mio * 8 innerer wert) = 52 mio €. 2-3 IPOs und das geld ist wieder drin ind er kasse
[posting]18.520.313 von Fatschi43 am 31.10.05 13:14:40[/posting]So ein Quatsch. Das BGH urteilt nach Rechtslage, nicht nach den finanziellen Auswirkungen. Siehe auch andere Urteile. Genauso könnte man fragen, ob das BGH über den Tisch gezogene Anleger ruinieren will, wenn sie für Jenoptik entscheiden würden.
Justitia non calculat
Siehe § 193 BGB (Fristen)
Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
D.h. ganz klar, dass man am Freitag den 16.12.2005 erworbene Aktien, problemlos noch andienen kann, weil es ausreichend ist, wenn JO das Andienungsschreiben am 19.12.2005 erhält.
Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
D.h. ganz klar, dass man am Freitag den 16.12.2005 erworbene Aktien, problemlos noch andienen kann, weil es ausreichend ist, wenn JO das Andienungsschreiben am 19.12.2005 erhält.
Hallo an alle Experten,
kann mir vielleicht mal jemand erklären, was mit meinen Aktien nach der Andienungsfrist passiert? Verkaufen kann sie ja wohl keiner mehr, denn zu jedem Aktienpaket müsste man dann auch das dazugehörige Andienungsschreiben bzw. die Antwort von Jenoptik liefern.
kai
kann mir vielleicht mal jemand erklären, was mit meinen Aktien nach der Andienungsfrist passiert? Verkaufen kann sie ja wohl keiner mehr, denn zu jedem Aktienpaket müsste man dann auch das dazugehörige Andienungsschreiben bzw. die Antwort von Jenoptik liefern.
kai
hallo, welche frist setzt ihr für den Zahlungseingang ?
Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum:
xx.xx.2005
notiert.
Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum:
xx.xx.2005
notiert.
[posting]18.837.485 von grossinvestor am 16.11.05 11:53:54[/posting]Ich habe 14 Tage dem Absendedatum hinzugefügt.
Hallo eine frage zum Andienungsschreiben
was ist richtig wegen dem Abfindungsspruch
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung des OLG
Frankfurt vom 30.09.2005 (AZ. 20 W 102/02) 26,98 Euro je Aktie zzgl einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach 247 BGB seit dem 01.01.2000
oder
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 18.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000
oder
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 19.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000
danke
was ist richtig wegen dem Abfindungsspruch
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung des OLG
Frankfurt vom 30.09.2005 (AZ. 20 W 102/02) 26,98 Euro je Aktie zzgl einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach 247 BGB seit dem 01.01.2000
oder
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 18.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000
oder
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung im Spruchstellenverfahren vom 19.10.2005 26,98 Euro je Aktie. zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1.1.2000
danke
Hi,
ich diene nächste Woche an.
Grüsse
DNU
ich diene nächste Woche an.
Grüsse
DNU
Anscheinend haben einige immer noch nicht kapiert, dass das BGH nach Gestzeslage und nicht nach wirtschaftlichen Auswirkungen urteilt. Zudem wäre die Insovlenz von Jenoptik für die Mitarbeiter etc. egal, weil es nur bedeuten würde, dass die Firma verkauft würde. Hätte allso nur Auswirkungen auf die Gläubiger und Aktionäre von Jenoptik, nicht auf die Firmen (außer der Holding, die keiner kaufen würde).
Und wer es immer noch nicht glaubt: Warum hat sogar das OLG Jena (in Jena!), also das Gericht vor Ort, gegen Jenoptik entschieden? In Thüringen!
Und wer es immer noch nicht glaubt: Warum hat sogar das OLG Jena (in Jena!), also das Gericht vor Ort, gegen Jenoptik entschieden? In Thüringen!
Andienungsschreiben ist unterwegs...
noch eine Frage. Wenn die Jungs nun bezahlen, was passiert dann mit den Aktien? Ich meine, was muss ich dann tun???
Sorry, für die blöde Frage, aber ist halt das Erste Mal
Vielen Dank
Austin
noch eine Frage. Wenn die Jungs nun bezahlen, was passiert dann mit den Aktien? Ich meine, was muss ich dann tun???
Sorry, für die blöde Frage, aber ist halt das Erste Mal
Vielen Dank
Austin
[posting]18.860.855 von cherry2000 am 18.11.05 07:28:37[/posting]Ob du deine erste oder zweite Variante nimmst, dürfte vollkommen unerheblich sein. Persönlich tendiere ich zur 1.
Hallo Leute,
wann ist denn nun die letzte Möglichkeit der Andienung?
Es kursieren da verschiedene Daten:
Vielleicht kann mir da jemand Auskunft erteilen.
Ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger maßgeblich und wann war diese? Oder die Beendung des Spruchstellenverfahrens?
wann ist denn nun die letzte Möglichkeit der Andienung?
Es kursieren da verschiedene Daten:
Vielleicht kann mir da jemand Auskunft erteilen.
Ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger maßgeblich und wann war diese? Oder die Beendung des Spruchstellenverfahrens?
es werden bestimmt etliche auf die idee kommen, auf den letzten drücker anzudienen, was zu verzögerungen beim post-/faxlauf führen kann. sicher dürfte es sein, das andienungsschreiben spätestens am 14.12. mittags abzusenden. die frist läuft am 19.12. ab
[posting]18.865.472 von was? am 18.11.05 13:11:11[/posting]nochmals die Frage: wie gehts dann weiter, wenn gezahlt wird? Wie bekommt JO dann die Aktien?
hey hat eigentlich einer das originale Andienungsschreiben
von SdK
von SdK
Mich würd das Schreiben von der SdK auch mal interessieren.
Meine Andienung sieht wie folgt aus:
JENOPTIK AG
Carl-Zeiß-Straße 1
D-07739 Jena
Andienung von x.000 Stück DEWB-Aktien
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr von Witzleben,
ich bin Aktionär der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft (DEWB AG) in einer Größenordnung von x.000 Stück Aktien und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG nach den §§ 304 ff AktG abfindungsberechtigt.
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung des OLG
Frankfurt vom 30.09.2005 (AZ. 20 W 102/02) 26,98 Euro je Aktie zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2000.
Insgesamt steht mir daher ein Abfindungsanspruch in Höhe von xxx.000 Euro zzgl. Zinsen zu (x.000 Stück Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch zuzüglich anfallener Zinsen).
Da die Höhe der Abfindung nun mehr feststeht, fordere ich Sie auf, meine x.000 Stück
Aktien gegen Zahlung von x.000 Euro zuzüglich anfallender Zinsen zu erwerben.
Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag zuzüglich anfallender Zinsen auf mein
Depot/Konto
Depot-Nr.:
Bank und BLZ:
Konto-Nr.:
Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen.
Bitte benennen Sie mir auch ein Depot, in das ich die Aktien Zug um Zug gegen Zahlung der Abfindung einbuchen kann. Höchstvorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mir eine Klageeinreichung vorbehalte.
Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie sich rechtmäßig verhalten werden und ich daher von diesen Maßnahmen absehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Andienung sieht wie folgt aus:
JENOPTIK AG
Carl-Zeiß-Straße 1
D-07739 Jena
Andienung von x.000 Stück DEWB-Aktien
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr von Witzleben,
ich bin Aktionär der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft (DEWB AG) in einer Größenordnung von x.000 Stück Aktien und nach dem abgeschlossenen Beherrschungsvertrag im Sinne von § 291 AktG nach den §§ 304 ff AktG abfindungsberechtigt.
Der Abfindungsanspruch beträgt aufgrund der abschließenden Entscheidung des OLG
Frankfurt vom 30.09.2005 (AZ. 20 W 102/02) 26,98 Euro je Aktie zzgl. einer Verzinsung von zwei von Hundert über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2000.
Insgesamt steht mir daher ein Abfindungsanspruch in Höhe von xxx.000 Euro zzgl. Zinsen zu (x.000 Stück Aktien je 26,98 EUR Abfindungsanspruch zuzüglich anfallener Zinsen).
Da die Höhe der Abfindung nun mehr feststeht, fordere ich Sie auf, meine x.000 Stück
Aktien gegen Zahlung von x.000 Euro zuzüglich anfallender Zinsen zu erwerben.
Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag zuzüglich anfallender Zinsen auf mein
Depot/Konto
Depot-Nr.:
Bank und BLZ:
Konto-Nr.:
Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen.
Bitte benennen Sie mir auch ein Depot, in das ich die Aktien Zug um Zug gegen Zahlung der Abfindung einbuchen kann. Höchstvorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mir eine Klageeinreichung vorbehalte.
Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie sich rechtmäßig verhalten werden und ich daher von diesen Maßnahmen absehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hier die Frage, wann muss spätestens geklagt werden,, falls JO die Andienung ablehnt?
Ich vermute 3 Jahre. Aber nicht 100% sicher!
Frage an alle "Andiener": macht ihr das privat (per Musterbrief vom Sdk o.ä.) oder über einen Anwalt (macht mehr Eindruck!?) ?
gruß
rb
gruß
rb
Wer kann mir mitteilen welchen Zeitraum man zur Fristsetzung in das Andienugsschreiben an Jen Optik einsetzt?
Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von xxxxx auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum
xx.xx.2005
notiert. Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.
Ich darf Sie höflich bitten, den oben genannten Betrag von xxxxx auf mein unten angegebenes Konto Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien zu überweisen. Hierfür habe ich mir einen Zahlungseingang bis zum
xx.xx.2005
notiert. Ich weise darauf hin, dass ich nach erfolglosem Verstreichen der Frist und der damit verbundenen konkludenten Ablehnung der Abfindungszahlung unverzüglich Klage einreichen lassen werde. Zur Vermeidung dieser Weiterungen wollen Sie bitte fristgerecht den Zahlungsanspruch erfüllen.
[posting]19.043.984 von 0y0x0c am 28.11.05 10:02:52[/posting]Ich habe mein Schreiben am 7.11. an JO geschickt und 2 Wochen Frist gesetzt. Habe aber bis heute kein Antwortschreiben erhalten; würde Dir empfehlen, alles per Einschreiben und Rückschein zu schicken, damit JO den Empfang nicht bestreiten kann.
Wenn ich bis nächste Woche keine Antwort erhalten, werde ich mein Schreiben vom 7.11. vorsichtshalber nächste Woche nochmals faxen (mit meinem Schreiben auf der Sendebestätigung des Faxgeräts).
Wenn ich bis nächste Woche keine Antwort erhalten, werde ich mein Schreiben vom 7.11. vorsichtshalber nächste Woche nochmals faxen (mit meinem Schreiben auf der Sendebestätigung des Faxgeräts).
@durmont,
wenn ich jetzt noch DEWB-Aktien kaufe, muss ich dann die Andienung machen um berücksichtigt werden oder geht es auch ohne?
Gruß
KLR
wenn ich jetzt noch DEWB-Aktien kaufe, muss ich dann die Andienung machen um berücksichtigt werden oder geht es auch ohne?
Gruß
KLR
[posting]19.115.839 von klr am 01.12.05 10:33:35[/posting]Keine Andienung, keine Abfindung.
Man muss unbedingt rechtzeitig andienen.
Man muss unbedingt rechtzeitig andienen.
[posting]19.117.386 von betterthantherest am 01.12.05 12:11:12[/posting]Ganz richtig, man muss bis 16.12.2005 schriftlich andienen, sonst ist man aus dem Abfindungsspiel draußen.
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zum Andienungssverfahren.
Ich hatte das Schreiben so verfasst, wie hier empfohlen wurde. Verschickt wurde es Ende Oktober mit Einschreiben+ Rückschein.
Die Aktien von DEWB hatte ich am 05.07.2005 gekauft.
Habe vor 2 Wochen folgende Antwort von Jenoptik erhalten:
Sehr geehrter .....,
wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Schreibens, mit dem Sie gegenüber der Jenoptik AG einen Anspruch auf Abfindung von 100 St. der DEWB AG geltend machen wollen.
Die Jenoptik AG wird eine Abfindung Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien nur leisten, sofern und soweit Sie nachweisen, dass Sie die Aktien vor Bekanntmachung der Beendigung des Unternehmensvertrages im Bundesanzeiger am 17.03.2000 erworben haben oder Rechtsnachfolger (z.B. im Wege der Erbfolge) eines am 17.03.2000 aussenstehenden Aktionärs geworden sind. Der Nachweis kann durch Übersendung aktueller Depotauszüge und Kaufabrechnung bzw. eines geeigneten Nachweises der Rechtsnachfolge erfolgen.
Für Rückfragen steht der Rechtsunterzeichner Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
MfG
Was meint Ihr zum Antwortsschreiben? Was soll ich jetzt machen bzw. antworten?
Bitte um Eure Hilfe. Im voraus herzlichen Dank.
ich habe eine Frage zum Andienungssverfahren.
Ich hatte das Schreiben so verfasst, wie hier empfohlen wurde. Verschickt wurde es Ende Oktober mit Einschreiben+ Rückschein.
Die Aktien von DEWB hatte ich am 05.07.2005 gekauft.
Habe vor 2 Wochen folgende Antwort von Jenoptik erhalten:
Sehr geehrter .....,
wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Schreibens, mit dem Sie gegenüber der Jenoptik AG einen Anspruch auf Abfindung von 100 St. der DEWB AG geltend machen wollen.
Die Jenoptik AG wird eine Abfindung Zug um Zug gegen Übereignung der Aktien nur leisten, sofern und soweit Sie nachweisen, dass Sie die Aktien vor Bekanntmachung der Beendigung des Unternehmensvertrages im Bundesanzeiger am 17.03.2000 erworben haben oder Rechtsnachfolger (z.B. im Wege der Erbfolge) eines am 17.03.2000 aussenstehenden Aktionärs geworden sind. Der Nachweis kann durch Übersendung aktueller Depotauszüge und Kaufabrechnung bzw. eines geeigneten Nachweises der Rechtsnachfolge erfolgen.
Für Rückfragen steht der Rechtsunterzeichner Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
MfG
Was meint Ihr zum Antwortsschreiben? Was soll ich jetzt machen bzw. antworten?
Bitte um Eure Hilfe. Im voraus herzlichen Dank.
[posting]19.142.796 von newbie76 am 03.12.05 11:01:54[/posting]Nach Aussage meiner Rechtsanwältin wird man nach Ablehnung der Andienung durch Jenoptik wohl Klage einreichen müssen. Sie will noch prüfen, welche Fristen dafür einzuhalten sind.
Es kann gut sein, dass noch während dieser Frist das Verfahren beim BGH abgeschlossen wird. Dann ist die Frage, ob sich Jenoptik noch auf eine Klageflut einlassen will oder aber zahlt.
Ich würde vorerst einfach mal abwarten.
Es kann gut sein, dass noch während dieser Frist das Verfahren beim BGH abgeschlossen wird. Dann ist die Frage, ob sich Jenoptik noch auf eine Klageflut einlassen will oder aber zahlt.
Ich würde vorerst einfach mal abwarten.
hallo,
auf www.sdk.org gibt es en hinweis
"7.) Gibt es einen Musterbrief in Bezug auf die Andienung der Aktien?
Für unsere Mitglieder bieten wir einen solchen Musterbrief an.
"
wer ist mitgleid und kann diesen musterbrief mal beschreiben oder einstellen?
auf www.sdk.org gibt es en hinweis
"7.) Gibt es einen Musterbrief in Bezug auf die Andienung der Aktien?
Für unsere Mitglieder bieten wir einen solchen Musterbrief an.
"
wer ist mitgleid und kann diesen musterbrief mal beschreiben oder einstellen?
[posting]19.150.793 von Zwutscher am 04.12.05 15:40:48[/posting]mitglied werden.
[posting]19.151.265 von EasyTech am 04.12.05 16:38:40[/posting]Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Jenoptik ?
Habe am 7.11. per Einschreiben und Rückschein angedient und bis heute keine Antwort bekommen. Auf eine diesbezügliche Urgenz per E-Mail kam ebenfalls keine Antwort von JO.
Habe am 7.11. per Einschreiben und Rückschein angedient und bis heute keine Antwort bekommen. Auf eine diesbezügliche Urgenz per E-Mail kam ebenfalls keine Antwort von JO.
So heute habe auch ich meine Ablehnung bekommen, dürfte offensichtlich beim Verschicken vergessen worden sein. Denn JO-Schreiben ist mit 14.11. datiert, wurde lt. Poststempel erst am 5.12.(nach meiner E-Mail-Urgenz) zur Post gegeben.
Hat vielleicht jemand die Faxnr. und Emailadresse von Jeno zur Hand?
Sicher ist sicher!
Danke im Voraus!
Sicher ist sicher!
Danke im Voraus!
[posting]19.189.277 von Kraut107 am 07.12.05 16:40:54[/posting]Da gibt es mehrere Fax-Nummern:
0049/3641/424514
0049/3641/652484
E-Mail-Adressen gibt es auch mehrere. Habe mein E-Mail an ir@jenoptik.com gesandt.
Auf der Homepage www.jenoptik.com ist alles angegeben
0049/3641/424514
0049/3641/652484
E-Mail-Adressen gibt es auch mehrere. Habe mein E-Mail an ir@jenoptik.com gesandt.
Auf der Homepage www.jenoptik.com ist alles angegeben
1) Reicht eine Andienung per e-mail an ir@jenoptik.com
2) Was muss bei der e-mail dazu ? Reichen Kauf/Verkaufaufträge oder muss auch ein Depotbestand mit rein
Ich habe nur Kauf/Verkaufaufträge der einzelnen Kauf-Verkaufaufträge mitgeschickt, muss ich aktuellen Depotbestand mitschicken ?
2) Was muss bei der e-mail dazu ? Reichen Kauf/Verkaufaufträge oder muss auch ein Depotbestand mit rein
Ich habe nur Kauf/Verkaufaufträge der einzelnen Kauf-Verkaufaufträge mitgeschickt, muss ich aktuellen Depotbestand mitschicken ?
[posting]19.280.124 von mister_totalverlust am 13.12.05 22:51:08[/posting]reicht eine andienung per SMS?
Muss nun noch Klage vor dem 19.12.2005 eingereicht werden? Allgemein wird dieses wohl nicht als notwendig erachtet, da die Ansprüche erst in drei Jahren verjähren sollen.
Die Anwälte von
http://www.dewb.cllb.de/
raten doch dazu. Das ist allerdings teuer.
Eine (günstige) Alternative wäre:
a) Mahnbescheid oder
b) Güteverfahren (war bei der Telekom beliebt)
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-famil…
Das ist recht billig:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-famil…
Beides würde eine Verjährung auf Monate hinaus oder Jahre verzögern, da diese Verfahren die Verjährung verhindern, solange sie laufen.
Meinung von den Experten?
Die Anwälte von
http://www.dewb.cllb.de/
raten doch dazu. Das ist allerdings teuer.
Eine (günstige) Alternative wäre:
a) Mahnbescheid oder
b) Güteverfahren (war bei der Telekom beliebt)
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-famil…
Das ist recht billig:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-famil…
Beides würde eine Verjährung auf Monate hinaus oder Jahre verzögern, da diese Verfahren die Verjährung verhindern, solange sie laufen.
Meinung von den Experten?
Ich habe zu Jenoptik noch die DEWB Kauf/Verkaufaufträge und einen Depotauszug geschickt ...
War das falsch ?
Die dürfen meinen Depotauszug doch nicht missbrauchen, oder ?
War das falsch ?
Die dürfen meinen Depotauszug doch nicht missbrauchen, oder ?
[posting]19.288.986 von mister_totalverlust am 14.12.05 17:36:00[/posting]...missbrauchen... Also Sex mit einem Depotauszug kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Aber anderseits ....
Aber anderseits ....
Kann mir jemand sagen, ob es ein Unterschied ausmacht, wenn man die Aktien nach dem 18.10.05 gekauft hat, weil da ist das Spruchstellen verfahren ja beendet. oder muss man um die Abfindung zu bekommen vorher Aktionär sein??
Nein. Einzigstes Datum ist der 16.12.2005.
[posting]19.280.643 von tagchen am 13.12.05 23:45:49[/posting]Naja, Anwälte wollen natürlich gern verdienen, das ist ihr Job!
[posting]19.289.846 von tagchen am 14.12.05 19:01:46[/posting]Falsch! Einzigstes Datum ist der 19.12.2005!
Urteilsspruch: Veröffentlichung des Urteilsspruches am 18.10.2005.
Zeit: 2 Monate
18.12.2005: Sonntag. Daraus folgt, der nächste Werktag nach dem Sonntag ist Montag, der 19.12.2005.
So würde ich es jedenfalls sehen. Aber am 19.12. abschicken reicht nicht, Du brauchst die Bestätigung, dass JenO Dein Schreiben spätestens am 19.12. erhalten hat.
Urteilsspruch: Veröffentlichung des Urteilsspruches am 18.10.2005.
Zeit: 2 Monate
18.12.2005: Sonntag. Daraus folgt, der nächste Werktag nach dem Sonntag ist Montag, der 19.12.2005.
So würde ich es jedenfalls sehen. Aber am 19.12. abschicken reicht nicht, Du brauchst die Bestätigung, dass JenO Dein Schreiben spätestens am 19.12. erhalten hat.
EINZIGES, EINZIGES, EINZIGES
ach, und kann mir jemand sagen, wie es sich verhält, wenn ich einen Teil der Aktien, die ich angedient habe, verkaufe?
Verfällt dann die gesamte Andienung oder nur der Anspruch für die Stücke, die ich verkauft habe?
Danke
ach, und kann mir jemand sagen, wie es sich verhält, wenn ich einen Teil der Aktien, die ich angedient habe, verkaufe?
Verfällt dann die gesamte Andienung oder nur der Anspruch für die Stücke, die ich verkauft habe?
Danke
[posting]19.288.986 von mister_totalverlust am 14.12.05 17:36:00[/posting]Ich habe zu Jenoptik noch die DEWB Kauf/Verkaufaufträge und einen Depotauszug geschickt ...
Was willst Du denn andienen, wenn Du verkauft hast?
Du kannst auch noch nen handgeschriebenen Lebenslauf beifügen, vielleicht zahlt JO dann aus Mitleid.
Was willst Du denn andienen, wenn Du verkauft hast?
Du kannst auch noch nen handgeschriebenen Lebenslauf beifügen, vielleicht zahlt JO dann aus Mitleid.
Ich habe bis heute immer noch keine Antwort von JO erhalten. Das Schreiben ging per Einschreiben am 17.11 raus und wurde laut Post am 18.11 abgeholt.
Ich habe nun gestern nocheinmal per Fax meine Ansprüche geltend gemacht.
Sollte ich zur Sicherheit nocheinmal per Einschreiben + Rückschein schicken?
Ich habe nun gestern nocheinmal per Fax meine Ansprüche geltend gemacht.
Sollte ich zur Sicherheit nocheinmal per Einschreiben + Rückschein schicken?
[posting]19.313.674 von Pumuckle am 16.12.05 13:28:56[/posting]Ruf´doch mal an !
"Da werden sie geholfen"
"Da werden sie geholfen"
Hat bitte mal jemand die faxnr von jenoptik für mich.danke!
!
Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
Hallo
brauche mal Hilfe bzgl. Andienungsschreiben
Habe am 25.11.05 mein Andienungsschreiben per
Fax mit Sendeprotokoll und Brief mit Rückschein
verschickt der kam auch mit Empfangsbestätigung
28.11.05 ( mit Unterschrift ) zurück
leider habe ich bis heute nichts von jenoptik gehört
was jetzt??
brauche mal Hilfe bzgl. Andienungsschreiben
Habe am 25.11.05 mein Andienungsschreiben per
Fax mit Sendeprotokoll und Brief mit Rückschein
verschickt der kam auch mit Empfangsbestätigung
28.11.05 ( mit Unterschrift ) zurück
leider habe ich bis heute nichts von jenoptik gehört
was jetzt??
[posting]19.428.310 von amaco1 am 28.12.05 11:07:54[/posting]Hinsetzen und Kaffee trinken.
Jeno ist im Moment überfordert. Da sind ja sämtliche Andienungen rausgegangen auf die Jeno jetzt erstmal antworten muß. Könnte also noch etwas dauern.
Jeno ist im Moment überfordert. Da sind ja sämtliche Andienungen rausgegangen auf die Jeno jetzt erstmal antworten muß. Könnte also noch etwas dauern.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
-1,15 | |
-1,60 | |
+0,85 | |
+0,60 | |
+3,86 | |
+1,32 | |
-3,59 | |
+1,17 | |
-1,07 | |
+2,25 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
86 | ||
67 | ||
65 | ||
37 | ||
28 | ||
22 | ||
18 | ||
17 | ||
16 | ||
16 |
30.04.24 · Aktien Global · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
13.12.23 · 4investors · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
07.11.23 · dpa-AFX · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
02.10.23 · Aktien Global · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
29.06.23 · Aktien Global · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
28.06.23 · 4investors · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
22.05.23 · 4investors · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
15.05.23 · 4investors · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
11.05.23 · dpa-AFX · Deutsche Effecten & Wechsel-Beteiligungs-Gesellschaft |
Zeit | Titel |
---|---|
25.04.24 |