NEWS: Anfechtungsklagen gegen Phoenix-Übernahme abgewiesen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.05 12:00:34 von
neuester Beitrag 14.12.05 16:19:10 von
neuester Beitrag 14.12.05 16:19:10 von
Beiträge: 2
ID: 1.025.489
ID: 1.025.489
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 980
Gesamt: 980
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 18:21 | 578 | |
vor 4 Minuten | 542 | |
vor 1 Stunde | 529 | |
heute 03:11 | 408 | |
vor 17 Minuten | 377 | |
vor 1 Stunde | 366 | |
heute 02:00 | 339 | |
vor 1 Stunde | 287 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.704,42 | -0,18 | 186 | |||
2. | 4. | 6,5320 | -2,74 | 81 | |||
3. | 14. | 20,435 | -19,78 | 73 | |||
4. | 18. | 31,61 | +7,14 | 69 | |||
5. | 6. | 10,700 | +1,71 | 66 | |||
6. | 10. | 16,750 | +4,69 | 47 | |||
7. | 5. | 163,32 | +1,48 | 47 | |||
8. | 3. | 4,0515 | -5,02 | 42 |
Anfechtungsklagen gegen Phoenix-Übernahme abgewiesen
HANNOVER (Dow Jones)--Insgesamt 26 Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzung der Phoenix AG, Hamburg, mit der Continental-Tochter ContiTech sind vom Landgericht Hamburg abgewiesen worden. Dies teilte Continental am Donnerstag mit. Damit bestätigte das Gericht, dass die von der Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 gefassten Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie eines Verschmelzungsvertrages zwischen Phoenix und ContiTech rechtmäßig und wirksam sind. Auch die Klagen gegen die auf der ordentlichen Phoenix-Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse habe das Gericht zurückgewiesen.
-Von Michael Brendel, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3115,
michael.brendel@dowjones.com
DJG/mbr/jhe
s. a. http://www.reifenpresse.de/CDML007/de/gast/detail.php?t=akt&…
HANNOVER (Dow Jones)--Insgesamt 26 Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzung der Phoenix AG, Hamburg, mit der Continental-Tochter ContiTech sind vom Landgericht Hamburg abgewiesen worden. Dies teilte Continental am Donnerstag mit. Damit bestätigte das Gericht, dass die von der Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 gefassten Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie eines Verschmelzungsvertrages zwischen Phoenix und ContiTech rechtmäßig und wirksam sind. Auch die Klagen gegen die auf der ordentlichen Phoenix-Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse habe das Gericht zurückgewiesen.
-Von Michael Brendel, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3115,
michael.brendel@dowjones.com
DJG/mbr/jhe
s. a. http://www.reifenpresse.de/CDML007/de/gast/detail.php?t=akt&…
Gesellschaftsbekanntmachungen
Aktiengesellschaften
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 14.12.2005
Veröffentlichungstext:
PHOENIX AKTIENGESELLSCHAFT
Hamburg-Harburg
WKN 603 100
ISIN DE 0006031008
Das Landgericht Hamburg hat mit am 7. Dezember 2005 verkündetem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. September 2005 und vom 15. November 2005 sämtliche Klagen gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2005 gefassten Beschlüsse abgewiesen. Es waren Klagen vor dem Landgericht Hamburg erhoben worden gegen die auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 AktG) hinsichtlich der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 erteilten Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als herrschendem Unternehmen sowie zu dem Verschmelzungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als übernehmendem Rechtsträger, ferner gegen die Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004, sowie gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sonderprüfungsantrags des Aktionärs Prof. Wenger und auf positive Feststellung, dass diesem Sonderprüfungsantrag von der Hauptversammlung der Gesellschaft zugestimmt worden sei.
Der Vorstand
Aktiengesellschaften
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 14.12.2005
Veröffentlichungstext:
PHOENIX AKTIENGESELLSCHAFT
Hamburg-Harburg
WKN 603 100
ISIN DE 0006031008
Das Landgericht Hamburg hat mit am 7. Dezember 2005 verkündetem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. September 2005 und vom 15. November 2005 sämtliche Klagen gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2005 gefassten Beschlüsse abgewiesen. Es waren Klagen vor dem Landgericht Hamburg erhoben worden gegen die auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 AktG) hinsichtlich der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 erteilten Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als herrschendem Unternehmen sowie zu dem Verschmelzungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als übernehmendem Rechtsträger, ferner gegen die Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004, sowie gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sonderprüfungsantrags des Aktionärs Prof. Wenger und auf positive Feststellung, dass diesem Sonderprüfungsantrag von der Hauptversammlung der Gesellschaft zugestimmt worden sei.
Der Vorstand
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
30 | ||
28 | ||
27 | ||
22 | ||
19 | ||
17 | ||
15 | ||
12 | ||
10 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
9 | ||
9 | ||
8 | ||
8 | ||
8 | ||
8 | ||
7 | ||
7 | ||
6 | ||
6 |