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    NEWS: Anfechtungsklagen gegen Phoenix-Übernahme abgewiesen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.05 12:00:34 von
    neuester Beitrag 14.12.05 16:19:10 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.025.489
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      schrieb am 09.12.05 12:00:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anfechtungsklagen gegen Phoenix-Übernahme abgewiesen

      HANNOVER (Dow Jones)--Insgesamt 26 Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzung der Phoenix AG, Hamburg, mit der Continental-Tochter ContiTech sind vom Landgericht Hamburg abgewiesen worden. Dies teilte Continental am Donnerstag mit. Damit bestätigte das Gericht, dass die von der Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 gefassten Zustimmungsbeschlüsse zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie eines Verschmelzungsvertrages zwischen Phoenix und ContiTech rechtmäßig und wirksam sind. Auch die Klagen gegen die auf der ordentlichen Phoenix-Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse habe das Gericht zurückgewiesen.



      -Von Michael Brendel, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3115,

      michael.brendel@dowjones.com

      DJG/mbr/jhe

      s. a. http://www.reifenpresse.de/CDML007/de/gast/detail.php?t=akt&…
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 16:19:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gesellschaftsbekanntmachungen
      Aktiengesellschaften
      Elektronischer Bundesanzeiger
      Veröffentlichungsdatum: 14.12.2005
      Veröffentlichungstext:
      PHOENIX AKTIENGESELLSCHAFT
      Hamburg-Harburg
      WKN 603 100
      ISIN DE 0006031008

      Das Landgericht Hamburg hat mit am 7. Dezember 2005 verkündetem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. September 2005 und vom 15. November 2005 sämtliche Klagen gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2005 gefassten Beschlüsse abgewiesen. Es waren Klagen vor dem Landgericht Hamburg erhoben worden gegen die auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2005 gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 AktG) hinsichtlich der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 erteilten Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als herrschendem Unternehmen sowie zu dem Verschmelzungsvertrag vom 16. November 2004 mit der ContiTech AG, Hannover, als übernehmendem Rechtsträger, ferner gegen die Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004, sowie gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sonderprüfungsantrags des Aktionärs Prof. Wenger und auf positive Feststellung, dass diesem Sonderprüfungsantrag von der Hauptversammlung der Gesellschaft zugestimmt worden sei.



      Der Vorstand


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