18.01.06 DGAP-Ad hoc: RINOL AG <DE000A0HN404>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / RINOL AG dr - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 19.01.06 10:28:16 von
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Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
RINOL AG droht Insolvenz
RINOL AG: RINOL AG droht Insolvenz
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Renningen, den 18. Januar 2006
Nach intensiver interner Prüfung geht der Vorstand der in Renningen ansässigen
RINOL AG (WKN A0HN40/ISIN DE 000A0HN404) aufgrund aktueller Ereignisse und
nach den derzeit vorliegenden Informationen davon aus, dass eine wesentliche
Tochtergesellschaft, die RINOL Deutschland GmbH, Renningen, mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit zahlungsunfähig ist. Ob bei der RINOL Deutschland GmbH
bereits heute Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne eingetreten
ist oder eine solche droht, wird derzeit sachverständig geprüft. Der Vorstand
der RINOL AG geht jedoch davon aus, dass bei der RINOL Deutschland GmbH die
Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne bereits heute eingetreten
ist. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit bei der RINOL Deutschland GmbH hat
auf der Ebene der RINOL AG deren insolvenzrechtliche Überschuldung zur Folge;
schließlich sind in diesem Fall sowohl die Beteiligung der RINOL AG an der
RINOL Deutschland GmbH als auch die (Intercompany)-Forderungen der RINOL AG
gegenüber der RINOL Deutschland GmbH im Wert erheblich, wahrscheinlich
vollumfänglich, zu berichtigen, dass heißt abzuwerten.
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowohl auf der Ebene der
RINOL Deutschland GmbH als auch auf der Ebene der RINOL AG wird auf dieser
Basis jeweils bis spätestens 08. Februar 2006 gestellt werden, sollte bis zu
diesem Zeitpunkt der Insolvenzgrund nicht beseitigt worden sein.
Um den Insolvenzgrund zu beseitigen, führt die RINOL AG die Gespräche mit dem
Finanzinvestor und Hauptgläubiger fort und prüft weitere Optionen einer
Sanierung. Die RINOL AG hat dem Finanzinvestor einen neuen Vorschlag zur
weiteren Finanzierung unterbreitet. Dieser Vorschlag wird derzeit durch den
Finanzinvestor geprüft.
Vor diesem Hintergrund ist die Umsetzung der von der Hauptversammlung am 31.
August 2005 zu TOP 8 beschlossenen Sachkapitalerhöhung und der sich daran
anschließenden Barkapitalerhöhung (TOP 9 der Hauptversammlung vom 31. August
2005) nach wie vor sehr unsicher. Wie bereits in der Bezugsaufforderung, die
am 14. Dezember 2005 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde,
und in der ad hoc-Mitteilung vom 29. Dezember 2005 erläutert, kann die
Barkapitalerhöhung erst dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn
die erwähnte Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zuvor in das Handelsregister
eingetragen worden ist.
Der Aufsichtsrat der RINOL AG hat den Vorstand ermächtigt, nach freiem
Ermessen und im Rahmen des rechtlich Zulässigen die von der RINOL AG
gehaltenen eigenen Aktien und die ebenfalls gehaltenen Inhaber-
Teilschuldverschreibungen (WKN 350496/ISIN DE0003504965) ganz oder teilweise
zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung über die Börse zu veräußern.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Thomas SCHULZ
rw konzept - Agentur für Unternehmenskommunikation
Maastrichter Straße 53 D - 50672 KÖLN
Tel: +49.221.400.73.85
Fax: +49.221.400.73.88
RINOL AG
Benzstraße 2
71272 Renningen
Deutschland
ISIN: DE 000A0HN404/DE 0003504965
WKN: A0HN40/350496
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Düsseldorf
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 18.01.2006
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),22:22 18.01.2006
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